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Erstes Treffen der Rentenkommission: Worum es jetzt geht

7. January 2026 12:51:03

Kurz vor Jahresende wurde die Rentenkommission eingesetzt, schon am 7. Januar trifft sie zusammen. Was auf die 13 Mitglieder der neuen „Alterssicherungskommission“ zukommt, erklären wir hier.

Bild mit der Aufschrift Rentenkommission

Am 7. Januar 2026 treffen die 13 Mitglieder der neuen Rentenkommission zum ersten Mal zusammen

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte und von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD im Kabinett beschlossene Rentenreform drohte noch im Dezember im Bundestag zu scheitern. Der umstrittene Gesetzentwurf machte deutlich, wie weit die Vorstellungen zur Finanzierung der gesetzlichen Rente innerhalb der Koalition auseinandergehen. Während die SPD vorrangig auf die Sicherung eines stabilen Rentenniveaus setzt, auch wenn diese durch Bundeszuschüsse mitfinanziert werden muss, setzen Unionsvertreter*innen aufs Sparen, auch wenn das zu Kürzung der Rentenansprüche führt. Bereits dieser Streit um das Rentenpaket 2025 machte klar, welche Herausforderungen auf die 13 Mitglieder der kurz vor Jahresende eingesetzten Rentenkommission zukommen. Am Mittwoch, den 7. Januar 2026, hat das neue Gremium seine Arbeit begonnen. Es soll „offen über alle Vorschläge sprechen“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zu Beginn der Auftaktsitzung in Berlin. „Die Kommission wird sowohl die gesetzliche Rente als auch die betriebliche und die private Vorsorge betrachten und Vorschläge für Veränderungen vorlegen.“

Welche Vorschläge zur Finanzierung der Rente setzen sich durch?

Vorschläge zur Finanzierung der Rente wurden in den vergangenen Wochen bereits in der Öffentlichkeit diskutiert. Viele reichen über die von Konservativen oftmals als alternativlos dargestellte Anhebung der Lebensarbeitszeit hinaus. 

Der Ökonom Jens Südekum beispielweise möchte den künftigen Renteneintritt nicht an eine starre Alterszahl koppeln, sondern an eine Mindestanzahl von Beitragsjahren. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gefällt die Idee, dass neben sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten auch andere Berufsgruppen wie Selbstständige, Abgeordnete oder Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. 

Diskutiert wird auch die Möglichkeit, neben Arbeitseinkommen weitere Einkunftsarten wie Unternehmensgewinne, Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in die Beitragsbemessung zur Rentenversicherung einzubeziehen. In eine ähnliche Richtung geht auch der jüngst von Alexander Schweitzer, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und SPD-Vize, geäußerte Vorschlag, für den Einsatz von KI in Unternehmen Rentenbeiträge abzuführen. Medienberichten zufolge forderte Schweitzer, dass Produktionsfortschritte, die durch Automatisierung und Robotik erzielt werden, in sozialen Sicherungssystemen berücksichtigt werden. 

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi wiederum sprach sich für eine Erhöhung der Bundeszuschüsse in die Rentenkasse aus, um den sogenannten „Demografie-Berg“ zu finanzieren, der in den kommenden Jahren auf Deutschland zukomme.

Wer entscheidet über diese Vorschläge?

Insgesamt 13 Mitglieder beraten über die unteschiedlichen Vorschläge, die das gesetzliche Rentensystem über das Jahr 2031 hinaus stabilisieren sollen. Zur Rentenkommission zählen drei Bundestagsabgeordnete, jeweils ein Mitglied aus SPD, CDU und CSU. Für die SPD wird die Bundestagsabgeordnete Annika Klose dabei sein. Für CDU und CSU nehmen zwei Abgeordnete teil, die Mitglied der Jungen Union sind und damit jene Gruppe repräsentieren, die den Widerstand gegen das Rentenpakt der Koalition angführt haben. Hinzu kommen acht Wis­sen­schaft­le­r*in­nen. Geleitet wird das neue Gremium von der Sozialrechtsprofessorin Constanze Janda auf Vorschlag der SPD und von Frank-Jürgen Weise, dem früheren Chef der Bundesagentur für Arbeit, auf Vorschlag der Union.

Bis wann müssen die Vorschläge stehen?

Eine weitere Herausforderung wird sein, dass die Kommission ihre Beschlüsse im Konsens fassen soll. So zumindest ist es im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 27. November formuliert. Bei Meinungsverschiedenheiten sei jedoch auch ein Mehrheitsbeschluss möglich, heißt es dort. Zudem soll das neue Gremium, das am 7. Januar 2026 erstmals zusammenkommt, seine Vorschläge für Reformen der Rente bereits zum Ende des zweiten Quartals 2026 der Bundesregierung vorlegen. Über entsprechenden Gesetzentwürfe entscheidet aber am Ende der Bundestag

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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