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Rentenreform: Diese Vorhaben bringt das Kabinett auf den Weg

Die Bundesregierung geht das Rentenproblem an. Am Mittwoch will das Kabinett erste Bausteine einer Rentenreform auf den Weg bringen. Was genau geplant ist

von Lea Hensen · 5. August 2025
Die Bundesregierung will das Arbeiten nach dem Renteneintrittsalter erleichtern.

Die Bundesregierung will das Arbeiten nach dem Renteneintrittsalter erleichtern.

Die Bundesregierung will die Rente reformieren. Ein Großprojekt, schließlich spitzt sich das Rentenproblem seit Jahren zu: Wenn die geburtenstarken Jahrgänge bald aufhören zu arbeiten, müssen immer weniger Junge die Rente von immer mehr Älteren finanzieren. Höheres Eintrittsalter, beitragszahlende Selbstständige und Beamte oder der „Boomer-Soli“ – viele Vorschläge liegen auf dem Tisch, und eine Rentenkommission, die im Herbst eingesetzt wird, soll bis 2027 erarbeiten, welche davon tragfähig sind.

Zwischenzeitlich hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) Vorarbeit geleistet und bringt am Mittwoch erste Vorhaben ihres Rentenpakets ins Kabinett. Sie sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, eine Mehrheit im Kabinett ist wahrscheinlich, weil die Vorhaben schon im Koalitionsvertrag stehen. Ein Überblick:

Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent stabilisieren

Das Rentenniveau in Deutschland liegt, gemessen am Durchschnittsverdienst aller Versicherten, bei 48,15 Prozent. Ein Rentner, der 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, und durchschnittlich viel verdient hat, bekommt also eine Rente, die rund 48 Prozent des dann bestehenden Durchschnittsverdienstes beträgt. Sprich: Steigen die Löhne, steigt auch die Rente.

Schwarz-Rot wollen, dass dieser Status quo bis 2031 so bleibt, auch wenn sich die Anzahl der Beitragszahlenden in den kommenden Jahren verringert und die Anzahl der Rentner*innen erhöht. 

Das muss finanziert werden: In Konsequenz werden sich Rentenbeiträge und Bundeszuschüsse erhöhen. Der Bund leistet schon lange Zuschüsse in die Rentenkasse: Laut Haushaltsentwurf werden es 2026 rund 127,8 Milliarden Euro sein, also rund 24,5 Prozent des gesamten Etats. 

Mütterrente

Allerdings zahlt der Bund auch für Leistungen, die nicht die Beiträge abdecken sollen. Unter anderem für die Ausweitung der Mütterrente, die rund fünf Milliarden Euro jährlich kosten soll. Mit dem Vorhaben sollen die Rentenpunkte, die Eltern für die Erziehungszeit ihrer Kinder angerechnet werden, um einen halben Punkt steigen, wenn die Kinder vor 1992 geboren worden sind. Die Regelung wird jetzt an die Mütterrente angeglichen, wie sie bei später geborenen Kindern greift – sie hatten bislang einen Vorteil von rund 20 Euro im Monat.

Arbeiten im Alter

Die Bundesregierung will die Weiterarbeit von Rentner*innen fördern. Im Rahmen der Aktiv-Rente, die Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag vereinbart hat, soll, wer freiwillig weiterarbeitet, 2.000 Euro im Monat verdienen können, ohne Steuern zu zahlen. Damit das auch im alten Job möglich ist, muss das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot fallen. Die arbeitsrechtliche Regelung verhindert, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer nach einer Pause befristet einstellen, wenn sie zuvor bereits beim selben Arbeitnehmer beschäftigt waren. Das soll Dauerbefristungen ohne sachliche Gründe vermeiden – solche Gründe sind zum Beispiel eine Vertretung oder die Probezeit.

Das Kabinett entscheidet am Mittwoch, ob das Vorbeschäftigungsverbot für Beschäftigte wegfällt, die das Rentenalter überschritten haben. Sie sollen dann bis zu acht Jahre lang weiterarbeiten können, im Rahmen von maximal zwölf Verträgen. Um einen Vertrag darüber hinaus zu verlängern, bräuchten Arbeitgeber weiterhin einen Sachgrund. Für Beschäftigte, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, bleibt alles beim Alten.

Tariftreuegesetz

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) legt am Mittwoch nicht nur Rentenvorschläge vor. Das Tariftreuegesetz stammt noch aus der Zeit der Ampel-Koalition, doch Bas‘ Vorgänger Hubertus Heil (SPD) konnte es wegen des Ampel-Aus nicht mehr umsetzen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen Unternehmen nur noch öffentliche Aufträge ab einem Wert von 50.000 Euro erhalten, wenn sie ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen. Das bedeutet: Gehälter, Weihnachtsgeld, Urlaube und Ruhezeiten müssen sich in branchenüblichen Tarifverträgen messen. Andernfalls drohen Strafen.

Nach der Sommerpause stehen weitere Vorhaben an. Neben der Aktiv-Rente wird dann die sogenannte Frühstartrente umgesetzt, ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot für Kinder und Jugendliche, das der Staat finanzieren will.

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Lea Hensen
Lea Hensen

ist Redakteurin des „vorwärts“.

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