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Einigung der Koalition: So soll die neue Rentenkommission aussehen

Im Koalitionsvertrag wurde sie angekündigt. Nun haben sich SPD und Union auf Struktur und Inhalte der Rentenkommission geeinigt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

von Kai Doering · 28. November 2025
Stempel mit der Aufschrift "Rentenreform" liegt auf einem Antragsformular.

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Rente zu reformieren. Vorschläge soll bald eine Rentenkommission erarbeiten.

Wie wird das System der Alterssicherung in Deutschland zukunftsfest? Dafür gibt es jede Menge Vorschläge. Um ein Konzept über das Jahr 2031 hinaus zu entwickeln, will die Bundesregierung eine Rentenkommission einsetzen. Darauf hat sie sich bereits im Koalitionsvertrag verständigt. Wie die Kommission aussieht und welche Aufgaben sie hat, haben SPD, CDU und CSU bei einem Treffen des Koalitionsausschusses nun präzisiert.

Was soll die Rentenkommission der Bundesregierung leisten?

Die Alterssicherung in Deutschland besteht aus drei Säulen: aus der gesetzlichen Rente, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Wegen einer anhaltend niedrigen Geburtenrate auf der einen und einer steigenden Lebenserwartung auf der anderen Seite steht das System immer mehr unter Druck: Immer mehr Rentenbezieher*innen stehen immer weniger Beitragszahlenden gegenüber. „In einer Rentenkommission werden wir bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen“, haben SPD, CDU und CSU deshalb in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Im Klartext geht es also darum, welche Säule der Alterssicherung künftig mehr tragen soll.

Wer wird in der Rentenkommission vertreten sein?

Namen sind noch nicht bekannt, aber seit dem Koalitionsausschuss am Donnerstag steht fest, dass die Rentenkommission 13 Mitglieder haben wird. Geleitet wird sie von zwei Vorsitzenden, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) berufen. Unterstützt werden sie von drei stellvertretenden Vorsitzenden aus Reihen der Bundestagsabgeordneten, jeweils eine*r von SPD, CDU und CSU. Hinzu kommen acht Wissenschaftler*innen – vier vorgeschlagen von der SPD, vier von der Union.

Wie soll die Rentenkommission arbeiten?

Die Mitglieder der Rentenkommission sollen Vorschläge für Reformen der Alterssicherung diskutieren und der Bundesregierung vorlegen. Am Ende entscheidet der Bundestag über die entsprechenden Gesetzentwürfe. „Die Kommission soll ihre Beschlüsse im Konsens fassen“, heißt es im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses. „Bei Meinungsverschiedenheiten ist ein Mehrheitsbeschluss möglich.“

Bis wann soll die Rentenkommission ihre Reformvorschläge vorlegen?

Bleibt der Koalitionsvertrag mit der Formulierung „bis zur Mitte der Legislatur“ noch etwas schwammig, werden SPD und Union im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses deutlicher. „Die Kommission wird durch Kabinettsbeschluss im Dezember 2025 eingesetzt und soll ihre Arbeit bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 abschließen“, heißt es dort. Bis zum Ende des Jahres will die Bundesregierung die Vorschläge dann in entsprechende Gesetzentwürfe gießen und in den Bundestag einbringen.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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