Renteneintritt an Beitragsjahre koppeln? Bas findet das „grundsätzlich gut“
Noch hat die Rentenkommission nicht ihre Arbeit aufgenommen, doch die Debatte über die Zukunft der Finanzierung der Rente nimmt bereits Fahrt auf. Ein Vorschlag von Ökonom Jens Südekum kommt zumindest bei Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gut an.
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Über die Zukunft der Rente im Jahr 2085 ist noch nichts bekannt. Für die kommenden Jahre aber sollen die künftigen Mitglieder der Rentenkommission Pläne machen
Noch im Dezember soll die neue Rentenkommission der Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen. Der ehrgeizige Fahrplan lautet: bis Mitte 2026 Vorschläge zur Finanzierung der Rente vorlegen. Dabei sollen alle drei Säulen der Altersvorsorge in den Blick genommen werden, von der gesetzlichen Rentenversicherung, über die betriebliche bis zur privaten Altersvorsorge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dann ab Sommer 2026 in Gesetze umgesetzt werden.
Der Ökonom Jens Südekum, Berater im Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD), hat schon mal vorgelegt. Gegenüber der „Bild“ erklärte er, dass er es für falsch halte, das Renteneintrittsalter für alle auf 70 Jahre zu erhöhen. Besser sei es, „den Renteneintritt nicht an eine starre Alterszahl zu koppeln, sondern an eine Mindestanzahl von Beitragsjahren“.
Beitragsjahre oder Lebenserwartung?
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) reagierte am Sonntag positiv auf diesen Vorstoß. „Ich finde die Idee grundsätzlich gut“, sagte sie im „ARD-Bericht aus Berlin“. Es gebe zwei Modelle beim Renteneintrittsalter: Man könne es an der Lebenserwartung orientieren oder anhand der geleisteten Beitragsjahre.
Den Unterscheid erklärte Bas anhand zweier Beispiele unterschiedlicher Erwerbsbiografien. Wer schon mit 16 Jahren ins Erwerbsleben startet, beispielsweise mit einer Ausbildung angefangen hat und dann eine „gewisse Strecke in die Sozialversicherungssysteme bezahlt, der kann dann auch früher aussteigen“, so Bas. Wer hingegen erst ein Studium macht und später in die Kassen einzahlt, „der muss dann auch länger arbeiten“. Sie könne diesem Modell viel abgewinnen, betonte Bas und erklärte zugleich, dass beide Modelle in der Rentenkommission diskutiert würden.
Rentenkommission entscheidet
Bislang ist das Renteneintrittsalter für Erwerbstätige an die Lebenserwartung geknüpft. Das heißt, zukünftige Rentner*innen ab dem Jahrgang 1964 können mit 67 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat, den sie vorzeitig in den Ruhestand wechseln, müssen sie einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Ausnahmen bilden hier Erwerbstätige mit Schwerbehinderung, die ohne Abschläge mit 65 Jahren Rente beziehen können und Erwerbstätige nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren. Auch hier wurde in den vergangenen Jahren das Rentenalter schrittweise angehoben und mit dem Geburtsjahr nach oben verschoben. So wird aus der sogenannten Rente mit 63 ab dem Geburtsjahrgang 1964 und später die Rente mit 65 für besonders langjährig Versicherte.
Laut Koalitionsausschuss vom 27. November soll die Rentenkommission aus 13 Mitgliedern bestehen. Geleitet wird sie von zwei Vorsitzenden, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) berufen. Unterstützt werden sie von drei stellvertretenden Vorsitzenden aus Reihen der Bundestagsabgeordneten, jeweils eine*r von SPD, CDU und CSU. Hinzu kommen acht Wissenschaftler*innen – vier vorgeschlagen von der SPD, vier von der Union.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.
Vielleicht sorgt ein System, das das Sozialstaatsprinzip mit dem Äquivalenzprinzip der GRV und dem Alimentationsprinzip der Beamten additiv verknüpft, für mehr Gerechtigkeit ohne Arbeitsanreize zu vernichten:
1. Bedingungslose, steuerfreie Einheitsgrundrente für ausnahmslos jeden Bürger ab Standardrenteneintrittsalter X, finanziert aus Staatseinnahmen (Steuern);
2. Additive Residualrente der GRV (Bezieher von Lohneinkommen) mit abschlags-/ zuschlagsgekoppeltem Renteneintrittsalter in einem lebenserwartungsabhängigen Korridor mit Y als funktionaler Größe der geleisteten Arbeitsstunden in jedem Lebensaltersjahr;
3. Dito: Residual-Pensionen für Beamte, Soldaten usw. (mit gleichem Bewertungsprinzip und Korridor wie bei 2.);
4. Betriebliche Altersversorgung auf individual-/ kollektivvertraglicher Basis ohne jede staatliche Förderung/ Lenkung/ Intervention
5. Individuelle, evenfalls nicht staatlich gelenkte Altersvorsorge (z.B. Selbstständige)