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Pflegereform 2026: Wo sich die SPD durchgesetzt hat

30. September 2026 16:47:05
Die Pflegeversicherung soll finanziell stabilisiert werden, doch bei den Reformplänen von Union und SPD war bis zuletzt vieles umstritten. Einige Kürzungen sind nun vom Tisch, andere Belastungen bleiben – und die SPD hat sich in vielem durchgesetzt. Ein Überblick.
Eine Pflegerin schiebt eine Rollstuhlfahrerin über einen Park

SPD und Union haben sich auf einen Entwurf für eine Pflegereform geeinigt. 

Union und SPD sind sich einig, dass die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert werden muss, haben aber zuletzt darüber gestritten, wie die Lasten gerechter verteilt werden sollen. Von Seiten der SPD hieß es, der ursprüngliche Referentenentwurf aus dem CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium (BGM) habe vorrangig auf Kürzungen gesetzt und Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Beschäftigten belastet. Außerdem forderte die SPD Strukturreformen, wie eine stärkere Beteiligung der privaten Pflegeversicherung. 

Nun hat sich das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf mit folgenden Schwerpunkten geeinigt: 

Pflegeversicherung: So sollen die Beiträge steigen

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung soll um rund 300 Euro pro Monat analog zur gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden. Zudem soll vom 1. Januar 2028 an ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartner*innen in Höhe von 0,52 Prozent erhoben werden. Ausnahmen sind demnach für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder für häuslich pflegende Angehörige vorgesehen. 

Außerdem sollen laut den Plänen Kinderlose mehr zahlen: Der Zuschlag soll um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent angehoben werden. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Finanzen zu stabilisieren. Bis zum Jahresende 2026 droht den Pflegekassen ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro. 

Rente: Keine Kürzungen für pflegende Angehörige

Die Pflegeversicherung übernimmt auch künftig die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Hier waren im bisherigen Referentenentwurf Kürzungen vorgesehen, die die SPD nicht mittragen wollte. Die SPD hat sich durchgesetzt: Nun müssen sie keine Abstriche bei ihren Rentenpunkten befürchten. 

Pflegeheim: Zuschläge steigen weiterhin nach einem Jahr

Die Zuschläge der Pflegeversicherung zu den Kosten für Eigenanteile für Heimbewohner*innen sollen wie bisher nach 12 Monaten steigen – nicht erst nach 18 Monaten wie im vorherigen Referentenentwurf des BMG. Das ist eine der ursprünglich geplanten Verschlechterungen, die die SPD „aus dem ursprünglichen Entwurf herausverhandelt“ habe, sagte Christos Pantazis, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. 

Die Diakonie hatte im Vorfeld kritisiert, dass pflegebedürftige Menschen bei den Vorschlägen aus dem Gesundheitsministerium länger einen höheren Eigenanteil hätten zahlen und möglicherweise sogar früher Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen müssen. Hilfe zur Pflege wird von den kommunalen Trägern der Sozialhilfe finanziert.

Pflegegeld: Halbierung bei Pflegegrad 2 und 3 gestrichen

Die geplante Halbierung des Pflegegeldes bei der ersten Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 wurde gestrichen. Auch dieser Punkt ist für Pantazis eine „ganz konkrete Verbesserung für Pflegebedürftige und ihre Familien“.

Pflegegrade: Was sich bei der Einstufung ändert

Der Pflegegrad 1 bleibt erhalten. Jedoch soll das Gutachterverfahren angepasst werden und die Pflegegrade 1 bis 3 sollen „zielgenauer vergeben werden“. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro entfällt für den Pflegegrad 1. Was das bedeutet, bleibt unklar, insbesondere wie sich die Voraussetzungen für einen Pflegegrad verändern. Für alle Menschen mit einem bereits bestehenden Pflegegrad gibt es Bestandsschutz. 

Pflegekräfte: Keine Nullrunden bei den Löhnen

Bei der Entlohnung der Beschäftigten haben die SPD-Verhandler*innen eine wichtige Veränderung erreicht: Nullrunden bei den tariflichen Löhnen für die Beschäftigten in der Pflege soll es nicht geben.

Pflegeleistungen: Ab 2029 soll Inflation berücksichtigt werden

Vom Jahr 2029 an sollen Preissteigerungen bei den Leistungen aus der Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Es soll laut BMG jedes Jahr eine Anpassung „auf Basis der Kerninflationsrate“ geben. Damit soll erreicht werden, dass allgemeine Preissteigerungen nicht nur zu Lasten von Pflegebedürftigen gehen. 

Prävention: Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige

Präventionsmaßnahmen sollen mehr Gewicht bekommen. Bei der Pflegebegutachtung soll zum Beispiel „künftig konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf spürbar senken kann“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Pflegende Angehörige sollen eine Pflegebegleitung bekommen, und Früherkennungsuntersuchungen ab 60 Jahren sollen verbessert werden. 

Private Pflegeversicherung: Der Finanzausgleich bleibt offen

Nicht ins Gesetz aufgenommen wurde die Forderung der SPD nach einem Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Das Thema soll von einer wissenschaftlich besetzten Kommission geprüft werden: SPD-Gesundheitsexpertin Dagmar Schmidt sagte nach dem Kabinettsbeschluss: „Die Pflegekommission hat nun den Arbeitsauftrag, innerhalb der nächsten Wochen konkrete Ergebnisse für eine strukturelle Reform vorzulegen, ausdrücklich auch einen verfassungskonformen Strukturausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.“ 

Pflegedeckel: Kommission soll Begrenzung der Eigenanteile prüfen

Die SPD-Bundestagsfraktion und mehrere SPD-Landesverbände hatten im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses auch einen so genannten Pflegedeckel gefordert. Der Eigenanteil von Heimbewohnern an den Pflegekosten sollte damit begrenzt werden auf maximal 1.500 Euro pro Monat. Auch mit diesem Thema soll sich die Pflegestrukturkommission befassen. 

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betonte nach dem Kabinettsbeschluss, für die SPD seien die beiden letztgenannten Themen „besonders wichtig“. Er betonte, der Beschluss des Kabinetts könne zwar einen Beitrag zur Stabilität zur Pflegeversicherung leisten, sei aber „ganz sicher noch keine Reform und damit auch noch kein Erfolg“. Wichtig sei der SPD für den Moment, dass die Kürzungsvorschläge zunächst weitgehend verhindert werden konnten. „Jetzt wird es also umso mehr darauf ankommen, endlich echte Veränderungen auf den Weg zu bringen.“

Wie es jetzt weitergeht

Bis spätestens Ende Januar sollen die Ergebnisse der Pflegestrukturkommission vorliegen, und laut Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bis Ostern 2027 ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Zum 1. Juli 2027 soll die Strukturreform verabschiedet werden.

Autor*in
Karin Billanitsch
Karin Billanitsch

Karin Billanitsch hat Rechtswissenschaften und Journalistik in München und Stuttgart studiert und ist Redakteurin beim „vorwärts“.

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