Inland

Mit zwei Gesetzen will die Bundesregierung Pflegeberufe attraktiver machen

Mehr Menschen für einen Job in der Pflege gewinnen: Das ist das Ziel von zwei Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. In dieser Woche sind sie Thema im Parlament.

von Nils Michaelis · 6. Oktober 2025
Eine Pflegefachkraft hält die Hand eines Pflegeheimbewohners

Eine Ausbildung zur Pflegefachassistenzkraft soll künftig 18 Monate dauern und für alle Auszubildenden vergütet werden

In vielen Versorgungsbereichen sind Pflegekräfte rar. Schätzungen zufolge werden bis zu 100.000 zusätzliche Personen mit einer Pflegehilfeausbildung benötigt. Zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung sollen nun eine Trendwende einleiten.

Auszubildende erhalten erstmals eine Vergütung

Einer davon soll die Ausbildung von Pflegefachassistenzkräften attraktiver machen. Und zwar, indem diese bundesweit vereinheitlicht wird. Das auf den Weg gebrachte „Gesetz über die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegeassistenzausbildung“ sieht vor, dass künftig erstmals alle Auszubildenden eine Vergütung erhalten. Bislang sei dies nur bei der Hälfte der Fall, heißt es aus Kabinettskreisen. Die Ausbildung dauert künftig in der Regel 18 Monate. Für Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufserfahrung bestehen Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen. 

Nach der Ausbildung sind die Pflegeassistenzkräfte künftig bundesweit in allen Bereichen der Pflege einsatzfähig: vom Krankenhaus über die Altenpflege bis hin zur ambulanten Versorgung. Wer möchte, kann sich später zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren, und zwar in verkürzter Zeit.

Darüber hinaus verspricht sich die Bundesregierung von dem Gesetz ein klar umrissenes Kompetenzprofil für Pflegefachassistenzpersonen. Aufgaben sollen künftig gezielter zwischen Fach- und Assistenzkräften verteilt werden. Assistenzkräfte sollen verstärkt Aufgaben übernehmen, die bislang oft nur Pflegefachpersonen erledigen, und diese dadurch spürbar entlasten.

Neues Gesetz ersetzt 27 landesrechtliche Ausbildungswege

Voraussetzung für die Ausbildung sei in der Regel ein Hauptschulabschluss, bei einer positiven Prognose der Pflegeschule sei sie aber auch ohne formalen Abschluss möglich. Zudem soll die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. 

Mit dem Gesetzentwurf soll ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild geschaffen werden. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Sie soll ab Anfang des Jahres 2027 greifen.

Laut Modellrechnungen der Bundesregierung für die vollstationäre Langzeitpflege werden neben mehr Pflegefachpersonen bis zu 100.000 zusätzliche Personen mit einer Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung benötigt.

Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte

Ebenfalls auf dem parlamentarischen Weg ist der Gesetzentwurf „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“. Dieser soll Pflegekräften zu mehr Kompetenzen verhelfen und sie von bürokratischen Aufgaben entlasten. Demnach sollen Pflegefachpersonen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher erbringen können und, je nach Qualifikation, auch solche, die bisher Ärzt*innen vorbehalten waren. Dies soll zu einer besseren Versorgung, etwa beim Management chronischer Erkrankungen sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung, führen. Am 8. Oktober ist der Gesetzentwurf Thema bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar bezeichnete beide Gesetzesvorhaben als „wichtige Bausteine, um den Pflegeberuf attraktiver, kompetenzorientierter und flexibler zu gestalten“. Eine qualitätsgesicherte, zugewandte und zukunftsfähige Pflege brauche einen Qualifikationsmix auf allen Ebenen, von der Fachassistenz über die Fachpflege bis zum Hochschulabschluss. Mit dem Kompetenzgesetz werde der Tatsache Rechnung getragen, dass Pflegefachkräfte sehr viel mehr könnten als das, was ihnen bisher rechtlich erlaubt sei.

ver.di und Linke fordern längere Ausbildungszeit 

Grundsätzliche Zustimmung kommt auch von der Gewerkschaft ver.di, die neben Sozial- und Arbeitgeberverbänden bei der Anhörung vertreten sein wird. „Die Kompetenzen der Pflege zu erweitern, ist überfällig“, so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler laut einer vorab veröffentlichten Erklärung. „Dabei dürfen die beruflich ausgebildeten Pflegefachpersonen gegenüber den hochschulisch qualifizierten jedoch nicht abgewertet werden“. „Richtig sei auch, den derzeitigen „Flickenteppich“ landesrechtlicher Regelungen durch eine bundesweit einheitliche Assistenzausbildung abzulösen. „Diese muss allerdings auf mindestens zwei Jahre angelegt sein, damit die nötigen Kompetenzen erworben werden können“, betont Bühler.

Auch aus den Reihen der Linke-Fraktion wurde eine zweijährige Ausbildungszeit gefordert. In 18 Monaten sei es nicht möglich, in allen Pflegesettings verantwortungsvoll ausgebildet zu werden. „Eine verkürzte Ausbildung wäre nichts anderes als eine billige Arbeitskraft“, so die Bundestagsabgeordnete Julia-Christina Stange.

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