Warum die Angriffe auf Iran völkerrechtswidrig sind
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Explosionen in Irans Hauptstadt Teheran nach einem Luftangriff am 1. März.
Nach der UN-Charta sind militärische Angriffe auf andere Staaten grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise sind sie erlaubt zur Selbstverteidigung gegen gegenwärtige und unmittelbar bevorstehende Angriffe.
Der Iran hat Israel in diesen Tagen aber nicht angegriffen, auch ein Angriff stand nicht unmittelbar bevor. Ein Beschluss des UN-Sicherheitsrats könnte militärische Gewalt ebenfalls erlauben, liegt aber auch nicht vor. Er wurde nicht einmal beantragt.
Präventivschläge sind illegal
Israels Verteidigungsminister Israel Katz sagte zur Begründung des Angriffs: „Der Staat Israel hat einen Präventivschlag gegen den Iran gestartet, um Bedrohungen für den Staat Israel zu beseitigen.“ US-Präsident Donald Trump argumentierte: „Unser Ziel ist es, das amerikanische Volk dadurch zu schützen, dass die unmittelbare Bedrohung durch das iranische Regime eliminiert wird.“
Präventivschläge gegen mögliche künftige Angriffe sind völkerrechtlich jedoch eindeutig illegal. Selbst wenn Iran Atombomben hätte, was noch nicht der Fall ist, würde das allein keinen militärischen Angriff rechtfertigen.
Man kann und muss diskutieren, wann die letzte Möglichkeit ist, einen bevorstehenden Atomschlag zu verhindern. Im Fall Iran ist man jedoch noch weit davon entfernt. Das Land bräuchte mindestens noch Monate, um eine Atomwaffe überhaupt herzustellen.
Irans Atomprogramm ist keine plausible Rechtfertigung
Bereits im Sommer 2025 haben Israel und die USA das iranische Atomprogramm militärisch angegriffen. Schon die damaligen Angriffe verstießen gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot. Angeblich haben die Angriffe das Programm weit zurückgeworfen. Umso weniger plausibel ist eine Rechtfertigung der aktuellen Angriffe auf Iran mit den Gefahren durch das iranische Atomprogramm.
Im Januar 2026 hat das iranische Regime Proteste blutig niedergeschlagen und dabei Tausende bis Zehntausende Menschen getötet. Dies waren willkürliche Morde und auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für das die Verantwortlichen individuell bestraft werden müssen. Doch auch solche massivsten Menschenrechtsverletzugen können ein militärisches Eingreifen anderer Staaten nur mit Billigung des Weltsicherheitsrats rechtfertigen.
Das Instrument einer „humanitären Intervention“, mit der die Nato 1999 ihren Angriff auf Jugoslawien/Serbien zum Schutz der Bevölkerung im Kosovo begründete, wird überwiegend abgelehnt. Es gibt daher kein entsprechendes Völker-Gewohnheitsrecht. Israel und die USA haben ihren aktuellen Angriff auch nicht in erster Linie mit dem Schutz der iranischen Bevölkerung begründet.