Von Aktivrente bis Mindestlohn: Was sich 2026 ändert
Die Aktivrente startet, der Mindestlohn steigt: Im neuen Jahr 2026 wird es einige gesetzliche Änderungen geben. Die meisten kommen schon im Januar. Was für Beschäftigte und Rentner*innen wichtig wird, darüber geben wir hier einen Überblick.
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Mindestlohn, Rente, Pendlerpauschale - im neuen Jahr 2026 stehen einige Veränderungen ins Haus
Obwohl erst im Dezember beschlossen, wird es die Aktivrente bereits ab Januar 2026 geben. Ebenfalls ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn. Die jährliche Rentenanpassung wiederum erfolgt erst zum 1. Juli. Das sind die Neuerungen:
Aktivrente startet
Ab Januar 2026 können Rentner*innen, die weiterhin erwerbstätig sind, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Voraussetzung ist, dass sie das reguläre gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben, das bis 2031 stufenweise steigt. Im Jahr 2026 wird die Regelaltersgrenze zum Beispiel beim Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten erreicht. Für die Jahrgänge ab 1964 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Beamt*innen sowie Selbstständige sind von dieser Regelung ausgenommen.
Im Zuge dessen wird auch das Anschlussverbot bei befristeten Arbeitsverträgen aufgehoben. Sonst könnten nämlich Beschäftigte, die das Rentenalter erreicht haben, nicht von der Aktivrente profitieren, wenn sie einen befristeten Arbeitsvetrag erhalten. Durch die Aufhebung können sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Rentenversicherungsbeiträge
Die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bleiben in 2026 bei 18,6 Prozent und bei 24,7 Prozent für die knappschaftliche Rentenversicherung. Jedes Jahr definiert die Deutsche Rentenversicherung das bundesweite Durchschnittsentgelt neu, anhand dessen die Rentenpunkte der Arbeitnehmer*innen bestimmt werden – pro Durchschnittsverdienst gibt es einen Rentenpunkt. Der vorläufige Durchschnittsverdienst liegt für 2026 bei 51.944 Euro brutto im Jahr. 2025 lag er bei 50.493 Euro brutto.
Mit dem Rentenpaket I bleibt das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gegenüber dem bundesweiten Durchschnittsverdienst.
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt 2026 auf monatlich 8.450 Euro oder jährlich 101.400 Euro. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt, weil die Bruttoverdienste von 2025 zu 2024 gesteigen sind.
Deutschlandticket bleibt
Ab Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63 Euro pro Monat, also fünf Euro mehr als in 2025. Es gilt deutschlandweit für den gesamten Nahverkehr.
Grundfreibetrag in Einkommensteuer steigt
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer erhöht sich zum 1. Januar 2026 für Ledige von 12.096 Euro auf 12.348 Euro, für Verheiratete von 24.192 Euro auf 24.696 Euro. Bis zu diesem Betrag wird keine Einkommensteuer erhoben. Wer mehr verdient, zahlt für alles, was über diesem Grundfreibetrag liegt Einkommensteuer.
Kindergeld steigt
Zum 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld von aktuell 255 auf 259 Euro pro Kind im Monat.
Länger Kurzarbeitergeld beziehen
Die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 24 Monaten wäre eigentlich Ende des Jahres ausgelaufen. Sie wurde bis Ende 2026 verlängert. Dadurch bekommen Unternehmen und Beschäftigte mehr Planungssicherheit.
Mindestausbildungsvergütung steigt
Auszubildende haben einen Anspruch auf eine Mindestlohnvergütung. Ab Januar liegt dieser „Azubi-Mindestlohn“ für alle, die 2026 ihre Berufsausbildung starten, bei mindestens 724 Euro, im zweiten Lehrjahr bei mindestens 845 Euro und im 3. Lehrjahr bei mindestens 977 Euro. Ein mögliches viertes Lehrjahr muss mit mindestens 1014 Euro pro Monat vergütet werden.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt Zum 1. Januar 2026 von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Laut Stefan Körzell vom DGB-Bundesvorstand erhöht sich das monatliche Einkommen von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn ab Januar 2026 um rund 190 Euro brutto. Mit der Erhöhung des Mindestlohns verschiebt sich auch die Verdienstgrenze in Minijobs. Sie steigt 2026 von 566 Euro auf 603 Euro im Monat. 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro erhöht werden. Laut DGB profitieren rund 6,6 Millionen Menschen von dem höheren Mindestlohn.
Mitgliedsbeiträge an Gewerkschaft absetzen
Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften konnten bislang nur im Rahmen von Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das wird sich ab Januar 2026 ändern. Sie können künftig von den Werbungskosten ausgenommen werden und zusätzlich gelten.
Parteispenden absetzen
Parteispenden können steuerlich geltend gemacht werden. Bislang galten 1.650 Euro pro Jahr für Einzelpersonen, 3.300 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Ab Januar 2026 sollen 3.300 Euro für Einzelpersonen und 6.600 Euro für Ehepaare gelten.
Pendlerpauschale steigt
Mit der Pendlerpauschale können Steuerzahler*innen einen Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen. Sie wird ab Januar 2026 auf 38 Cent erhöht. Die 38 Cent gelten ab dem ersten Kilometer.
Renten steigen
Die Renten steigen 2026 laut dem aktuellen Rentenbericht voraussichtlich um rund 3,7 Prozent. Da das Rentenplus auf die allgemeine Lohnsteigerung zurückzuführen ist, wird die endgültige Prozentzahl erst im kommenden Frühjahr feststehen. Eine Bruttorente von 1.400 Euro im Monat würde damit um etwa 52 Euro steigen, schreibt der Sozialverband vdk.
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale steigen
Mit der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werden Menschen belohnt, die sich beispielsweise in Kirche, Sportvereinen oder beim Rettungsdienst engagieren. Der Freibetrag von 3.000 Euro bei Übungsleiter*innen soll auf 3.300 Euro steigen, der Betrag von 840 Euro bei Ehrenamtlichen auf 960 Euro.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.