Pendler und Gastronomen: Welche Effekte das Steuerpaket hat
Der Bundestag hat einem Steuerpaket zugestimmt, das Millionen von Menschen im Alltag entlasten könnte – aber nicht alle. Wer profitiert wirklich? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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Ein Café in Essen: Wird es bald günstiger, auswärts zu essen?
Der Bundestag hat am Donnerstag das Steueränderungsgesetz beschlossen, das Entlastungspaket beträgt ungefähr fünf Milliarden Euro jährlich. Wenn das Gesetz auch den Bundesrat passiert, könnten Millionen von Haushalten im Alltag profitieren. Auf wen trifft das zu, und wo genau lässt sich sparen?
In der Gastronomie soll die Mehrwertsteuer sinken. Wird der Restaurantbesuch also günstiger?
Um die Gastronomie von hohen Kosten bei Personal, Energie und Lebensmitteln zu entlasten, soll die Mehrwertsteuer auf Speisen sinken: Dauerhaft, ab Januar 2026, von 19 auf 7 Prozent. Das gilt für Restaurants und Cafés, aber auch Bäckereien, Metzgereien und den Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Die Gäste haben allerdings nicht unbedingt etwas davon. Betreiber*innen sind nicht verpflichtet, die Menü-Preise zu senken. Sie können die verfügbaren Mittel auch in Modernisierung oder Personal investieren und steigende Unterhaltskosten damit auffangen.
Die Pendlerpauschale wird erhöht. Welchen Effekt hat das für die Steuerzahler*innen?
Mit der Pendlerpauschale können Steuerzahler*innen einen Weg zur Arbeit (also nur den Hin- oder Rückweg, egal ob mit Auto, zu Fuß, Bahn oder Fahrrad) steuerlich geltend machen – im Rahmen sogenannter Werbungskosten. Bislang wurden bis zum 20. Kilometer 30 Cent angesetzt, ab dem 21. Kilometer galten 38 Cent. Mit dem neuen Gesetz sollen 38 Cent ab dem ersten Kilometer gelten.
Pendler*innen profitieren insofern, dass sie mehr Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen. Inwieweit das die Steuer reduziert wird und am Ende mehr Netto vom Brutto übrigbleibt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Aber auch Geringverdiener*innen sollen profitieren: Das neue Gesetz verlängert die Mobilitätsprämie für Teilzeitkräfte oder Mini-Jobber, die aufgrund von niedrigem Einkommen kaum Werbungskosten ansetzen können.
Das Bundesfinanzministerium gibt an, dass zum Beispiel bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und fünf wöchentlichen Arbeitstage 176 Euro zusätzliche Werbungskosten im Jahr abgesetzt werden können. Die Pendlerpauschale greift nur, wenn alle Werbungskosten zusammengenommen den Pauschalbetrag von 1230 Euro überschreiten.
Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wird angehoben. Was bedeutet das?
Das Steuergesetz belohnt Menschen, die sich engagieren, mit steuerlichen Freibeträgen. Übungsleiter*innen oder Ehrenamtliche erhalten oft Aufwandsentschädigungen, die sie teilweise versteuern müssen. Die geplante Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale bedeutet, dass sie höhere Beträge behalten können, ohne diese zu versteuern. Der Freibetrag von 3000 Euro bei Übungsleiter*innen soll auf 3300 Euro steigen, der Betrag von 840 Euro bei Ehrenamtlichen auf 960 Euro. Mit dem neuen Gesetz wird es also attraktiver, sich in Kirche, Sportvereinen oder beim Rettungsdienst zu engagieren. Und: Wer bei den Olympischen Spielen eine Medaille mit einer Prämie gewinnt, soll diese zukünftig steuerfrei behalten können.
Was gilt für Parteispenden?
Parteispenden können bis zu einem gewissen Betrag steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Betrag wird durch das neue Gesetz verdoppelt. Bislang galten 1.650 Euro pro Jahr für Einzelpersonen, 3.300 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Zukünftig sollen 3.300 Euro für Einzelpersonen und 6.600 Euro für Ehepaare gelten.
Was gilt für Gewerkschaftsmitglieder?
Wer Mitglied bei einer Gewerkschaft wie ver.di oder DGB ist, konnte bislang seine Mitgliedbeiträge im Rahmen von Werbungskosten von der Steuer absetzen. Grundsätzlich gilt bei Werbungskosten, dass sie nur greifen, wenn sie in Summe die Werbungskosten-Pauschale von 1230 Euro überschreiten. Mitgliedbeiträge zu Gewerkschaften sollen künftig von den Werbungskosten ausgenommen werden und zusätzlich gelten.
Könnte das Gesetz im Bundesrat scheitern?
Die Entlastungen führen zu Milliardenverlusten, die Hälfte davon tragen die Länder und Kommunen. Der Bundesrat gibt an, die Länder hätten bis 2030 Ausfälle von rund 11,2 Milliarden Euro, die Gemeinden von rund 1,4 Milliarden. Die Länder fordern dafür eine Kompensation vom Bund, der dies bislang ablehnt. Am 19. Dezember geht das Steueränderungsgesetz in den Bundesrat, und könnte dort also blockiert werden. Die Länder könnten dann im Vermittlungsausschuss nachverhandeln.