Inland

Neue Grundsicherung – Hilfe oder Hürde? Davor warnt ein Jobcenter-Chef

11. März 2026 00:00:00
Die neue Grundsicherung soll Menschen schneller in Arbeit bringen. Doch hinter den neuen Regeln steckt viel Bürokratie. Stefan Graaf, Sprecher der Jobcenter in Deutschland, warnt: Der Plan könnte an sich selbst scheitern.
Auf einem Tisch in einem Jobcenter Berlins stapeln sich Unterlagen.

Mit der neuen Grundsicherung dürfte auf die Jobcenter neue Herausforderungen zukommen.

Der Bundestag hat vergangene Woche die neue Grundsicherung beschlossen: Härtere Sanktionen sollen Empfänger*innen wieder möglichst schnell in Arbeit bringen. Wie die neuen Regeln angewendet werden, entscheiden in der Praxis die Jobcenter vor Ort. Stefan Graaf, Geschäftsführer des Aachener Jobcenters und Sprecher aller Jobcenter-Geschäftsführer auf Bundesebene, erklärt, was jetzt auf die Mitarbeiter*innen zukommt.

Wie bewerten Sie die geplanten Sanktionen in der neuen Grundsicherung?

Ich möchte eines voranstellen: Die allermeisten Leistungsberechtigten wirken aktiv mit, nehmen Termine wahr und wollen ihren Leistungsbezug möglichst kurz halten. Für diese große Mehrheit ist das System Unterstützung und Chance. 

Jobcenter-Chef: Gesetz müsste verständlicher sein

Gerade deshalb brauchen wir für die wenigen Fälle, in denen sich Menschen wiederholt und ohne nachvollziehbaren Grund dem Kontakt entziehen, eine klare, verhältnismäßige und vollzugstaugliche Ultima-Ratio-Regel – auch um Gerechtigkeit herzustellen und die Akzeptanz des Systems zu sichern. In der Zielrichtung sind die Neuregelungen nachvollziehbar – entscheidend ist aber, ob sie in der Fläche rechtssicher, IT-gestützt und personell leistbar umgesetzt werden können.

Sind die Regeln denn umsetzbar?

Leistungsminderungen sind kein Selbstzweck, sondern ein Steuerungsinstrument. Akzeptanz entsteht nur, wenn sie verständlich, verhältnismäßig und administrierbar sind. Ein Sozialgesetz sollte möglichst klar formuliert und einfach anwendbar sein. Die Sozialstaatskommission hat deshalb völlig zu Recht empfohlen, stärker auf Rechtsvereinfachung und verständliche Normen zu setzen. Dieses Ziel hätte man aus meiner Sicht bereits mit diesem Gesetz wesentlich konsequenter verfolgen müssen.

Für die Jobcenter bedeutet die Reform vor allem eines: mehr rechtliche Prüfungen und mehr Dokumentationsaufwand

Was kommt an Mehrarbeit auf die Mitarbeiter*innen im Jobcenter zu?

Für die Jobcenter bedeutet die Reform vor allem eines: mehr rechtliche Prüfungen und mehr Dokumentationsaufwand. Viele Regelungen verlangen künftig sehr detaillierte Einzelfallentscheidungen. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, weil staatliche Entscheidungen sorgfältig getroffen werden müssen. Gleichzeitig wächst dadurch der administrative Aufwand erheblich.

Hinzu kommt ein ganz praktischer Punkt: Viele Änderungen werden zunächst ohne angepasste IT-Verfahren umgesetzt werden müssen. In der Praxis bedeutet das häufig zusätzliche manuelle Bearbeitungsschritte. Wenn Mitarbeitende mehr Zeit für Verwaltungsarbeit aufbringen müssen, bleibt weniger Zeit für das eigentliche Ziel der Jobcenter – nämlich Menschen zu beraten, zu qualifizieren und in Arbeit zu bringen. 

Die Mitarbeitenden leisten bereits heute eine sehr anspruchsvolle Arbeit. Wenn mit der Reform zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten entstehen, müssen auch die Ressourcen entsprechend angepasst werden.

Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern sind keine Ärztinnen oder Psychologen

Der Gesetzentwurf sieht vor, Menschen mit psychischen Erkrankungen besser vor Sanktionen zu schützen. Wenn „Anhaltspunkte“ vorliegen, sollen Jobcenter-Mitarbeiter*innen entscheiden, ob vor einer Sanktion eine persönliche Anhörung nötig ist. Können die Mitarbeiter*innen das leisten?

Die Schutzintention dieser Regelung ist absolut nachvollziehbar. Gerade bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen muss besonders sorgfältig geprüft werden. In der praktischen Umsetzung stellt sich jedoch eine zentrale Frage: Wie sollen Integrationsfachkräfte solche medizinisch geprägten Einschätzungen treffen?

Die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern sind hochqualifizierte Fachkräfte im Sozialrecht und in der Arbeitsmarktintegration – aber sie sind keine Ärztinnen oder Psychologen. Hier entstehen neue unbestimmte Rechtsbegriffe und Abwägungsspielräume, die rechtlich interpretiert werden müssen. Das erhöht die Unsicherheit im Vollzug.

Hilfreich wären klarere gesetzliche Kriterien und stärker strukturierte Verfahren mit medizinischen Diensten. Zudem muss geklärt werden, wie die „persönliche Anhörung“ praktisch zu erfolgen hat: grundsätzlich im Jobcenter, oder auch telefonisch oder per Video; ein aufsuchender Kontakt darf nur die begründete Ausnahme sein, weil dies personell und sicherheitstechnisch in der Fläche nicht leistbar ist. 

Für die Mitarbeitenden in den Jobcentern bedeutet das einen erheblichen zusätzlichen Aufwand

Inwiefern bräuchte es Ihrer Meinung nach klarere Regeln?

Es sollte klargestellt werden, dass eine einmalige, nachweisbar ernsthafte Gelegenheit zur persönlichen Stellungnahme grundsätzlich ausreicht – es darf keine Endlosschleife von Kontaktversuchen entstehen; das Verfahren muss Schutz gewährleisten und zugleich entscheidungsfähig bleiben. Weitere Aspekte sind Datenschutz, Verständlichkeit und Rechtsfrieden. Wenn der Gesetzgeber persönliche Anhörungen und Härtefallprüfungen verlangt, muss zugleich klar sein, dass die hierfür erforderlichen Tatsachen datenschutzkonform dokumentiert werden dürfen und auch müssen – mit klaren Vorgaben, was gespeichert werden darf und was nicht.

Jobcenter-Mitarbeiter*innen sollen in letzter Instanz eine Senkung von unangemessen hohen Wohnkosten beim Vermieter erwirken. Ist das realistisch?

Die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft gehören schon heute zu den komplexesten Bereichen des gesamten Sozialrechts. Der Gesetzgeber erwartet nun teilweise, dass Jobcenter aktiv gegen überhöhte Mietforderungen oder Mietpreisverstöße vorgehen.

In meiner Stellungnahme für den Bundestag habe ich darauf hingewiesen, dass solche Verfahren extrem aufwendig sein können. Mietpreisprüfungen oder gar Verfahren wegen Mietwucher erfordern häufig detaillierte Marktanalysen, umfangreiche Ermittlungen und teilweise auch gerichtliche Auseinandersetzungen. Für die Mitarbeitenden in den Jobcentern bedeutet das einen erheblichen zusätzlichen Aufwand.

Gute Integrationsarbeit braucht fachliche Entscheidungsspielräume vor Ort

Gerade in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt sind Menschen in prekären Wohnverhältnissen oft froh, überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben. Dass diese gerichtlich gegen ihre Vermieter vorgehen, ist unrealistisch. Ich halte es deshalb für wichtig, dass der Gesetzgeber hier sehr genau im Blick behält, welche administrativen Belastungen solche Regelungen im Vollzug tatsächlich auslösen.

Mit der Reform soll der Vermittlungsvorrang gestärkt werden. Wie groß ist der Spielraum für Jobcenter-Fachkräfte, doch den Fokus auf Weiterbildung und Qualifizierung zu legen?

Qualifizierung ist einer der wichtigsten Schlüssel für nachhaltige Integration in Arbeit. Gerade angesichts des Fachkräftebedarfs kann eine Weiterbildung oft sinnvoller sein als eine kurzfristige Vermittlung in einfache Tätigkeiten. Deshalb ist es wichtig, dass Integrationsfachkräfte ausreichend Handlungsspielraum behalten, um im Einzelfall die richtige Entscheidung zu treffen. Arbeitsmarktintegration ist keine mechanische Verwaltungstätigkeit, sondern häufig eine individuelle Entwicklungsarbeit. Gute Integrationsarbeit braucht deshalb fachliche Entscheidungsspielräume vor Ort.

Stefan Graaf ist Geschäftsführer des Jobcenters Städteregion Aachen. Als Sprecher der Jobcenter auf Bundesebene vertritt er die Interessen der Jobcenter gegenüber der Bundespolitik und dem Bundesministeriun für Arbeit und Soziales.

Dieses Interview wurde schriftlich geführt.

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Autor*in
Lea Hensen
Lea Hensen

ist Redakteurin des „vorwärts“.

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