Inland

Wohnkosten beim Bürgergeld: Welche Probleme Betroffene schon jetzt haben

15. December 2025 11:23:46
Bei der neuen Grundsicherung werden die Regeln zur Übernahme der Wohnkosten strenger. Die Karenzzeit soll entfallen. Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbunds, warnt: Schon jetzt haben Leistungsbeziehende große Probleme auf dem Wohnungsmarkt.
Gerade in Großstädten haben es Leistungsbeziehende schwer, Wohnraum zu finden, der als angemessen gilt.

Gerade in Großstädten haben es Leistungsbeziehende schwer, Wohnraum zu finden, der als angemessen gilt.

Wenn die neue Grundsicherung des Bürgergeld ablöst, sollen schärfere Sanktionen greifen. Nach mehreren verpassten Terminen im Jobcenter können Leistungsempfänger*innen auch die Übernahme der Wohnkosten verlieren. Wie bewerten Sie die Pläne?

Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sind diese Sanktionen äußerst kritisch zu bewerten. Wer Leistungen bezieht, befindet sich meist ohnehin in einer schwierigen Lebenssituation. Wenn das Nichterscheinen zu Terminen im Jobcenter dazu führt, dass die Übernahme der Wohnkosten ausgesetzt wird, dann kann dies im schlimmsten Fall direkt in die Wohnungslosigkeit führen. Das trifft Menschen, die ohnehin schon zu den verletzlichsten Gruppen gehören. Natürlich müssen Jobcenter Termine durchsetzen, aber wenn Sanktionen existenzielle Grundbedürfnisse bedrohen, sehen wir eine klare Grenze, die nicht überschritten werden darf.

Nach den bestehenden Regeln übernehmen Jobcenter im ersten Jahr, der sogenannten Karenzzeit, die Wohnkosten von Bürgergeld-Beziehenden komplett. Ab dem zweiten Jahr orientieren sie sich an einer „Angemessenheitsgrenze“. Wie realistisch ist es für Leistungsbeziehende überhaupt, „angemessenen“ Wohnraum zu finden?

Die Angemessenheitsgrenzen, die Jobcenter anlegen, sind in vielen Städten zu niedrig, so dass die tatsächliche Miete häufig darüber liegt. Betroffene müssen die Differenz aus dem Regelsatz zahlen, der eigentlich für Lebensmittel, Kleidung oder Strom vorgesehen ist. Das führt zu Mietschulden, weil es in der Regel nicht möglich ist, aus dem Regelsatz die Wohnkosten auszugleichen. Dazu kommt der erhebliche Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Städten und Ballungszentren. Menschen, die aufgefordert werden, in eine „angemessene“ Wohnung umzuziehen, finden schlicht oft kein entsprechendes Angebot. Hingegen wird die Mietpreisbremse viel zu selten durchgesetzt, weil viele Mietenden entweder keine Kraft oder unzureichende Informationen oder rechtliche Unterstützung haben, sie gegenüber Vermietenden einzufordern.

In angespannten Wohnungsmärkten ist die Sorge sehr groß, eine Wohnung zu verlieren und keine neue zu finden.

Welche Rechte haben Mieter*innen, wenn das Jobcenter eine Übernahme verweigert?

In einem solchen Fall sollten Betroffene unbedingt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Der sozialrechtliche Rechtsweg steht ihnen offen, zunächst im Widerspruchsverfahren und anschließend vor dem Sozialgericht. Wenn zusätzlich ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse im Raum steht, müssen sie gegenüber dem Vermieter eine Rüge erheben.

Das Problem ist jedoch: Die Durchsetzung der Mietpreisbremse ist komplex und voller Ausnahmetatbestände. Viele Menschen brauchen hierbei Unterstützung, sprich, rechtliche Beratung zum Beispiel durch unsere örtlichen Mietervereine. Genau diese Hilfe wird im neuen Entwurf zur Grundsicherung aber nicht verbindlich garantiert. Das bedeutet, dass Leistungsberechtigte mit Fragen konfrontiert werden, die selbst für Juristinnen und Juristen anspruchsvoll sind.

Welche Folgen kann es für Mieter*innen haben, bei der oder dem Vermieter*in die Einhaltung der Mietpreisbremse einzufordern?

Eine solche Rüge kann durchaus zu einer Mietsenkung führen, was für viele Betroffene eine unmittelbare finanzielle Entlastung wäre. Viele Menschen haben jedoch Angst, dass sich hierdurch das Verhältnis zum Vermieter verschlechtert. In angespannten Wohnungsmärkten ist die Sorge sehr groß, eine Wohnung zu verlieren und keine neue zu finden. Das führt dazu, dass manche Menschen aus Angst oder Unwissenheit von einer Rüge absehen – und damit bleiben die strukturellen Probleme bestehen, während die Verantwortung bei den Vermietenden liegt.

Wir brauchen eine Mietpreisbremse, die Konsequenzen hat

Laut Gesetzentwurf für die neue Grundsicherung soll sich künftig das Jobcenter einschalten und die Ansprüche geltend machen, wenn die oder der Vermieter*in nicht reagiert. Könnte das dazu führen, dass die Mietpreisbremse stärker eingehalten wird?

Das Potenzial wäre grundsätzlich da, aber in der Praxis wird es ohne echte Sanktionen gegen Vermieterinnen und Vermieter kaum Wirkung entfalten. Die Mietpreisbremse hat bislang vor allem deshalb so wenig Effekt, weil Verstöße für Vermietende praktisch folgenlos bleiben. Solange kein spürbares Bußgeld droht und solange die Durchsetzung zivilrechtlich bei den Mieterinnen und Mietern liegt, hat eine Rüge nur begrenzte Reichweite. Dass das Jobcenter in bestimmten Fällen tätig wird, kann hilfreich sein, aber das ersetzt keine öffentlich-rechtliche Durchsetzung. Wir brauchen endlich eine Mietpreisbremse, die auch Konsequenzen hat.

Was rät der Mieterbund Leistungsempfänger*innen, um Probleme mit dem Jobcenter zu vermeiden?

Unser dringender Rat lautet, frühzeitig Unterstützung zu suchen. Besonders wenn es um die Mietpreisbremse, Angemessenheitsgrenzen oder drohende Kürzungen geht, sollten Betroffene sich beraten lassen – zu mietrechtlichen Fragen idealerweise beim örtlichen Mieterverein. Außerdem sollten sie jede Kommunikation mit dem Jobcenter schriftlich dokumentieren und Termine unbedingt einhalten oder rechtzeitig absagen. Gerade angesichts der geplanten Sanktionen ist es wichtig, hier keine unnötigen Risiken einzugehen. Grundsätzlich gilt: Niemand sollte sich scheuen, seine Rechte geltend zu machen. Die strukturellen Probleme des Wohnungsmarktes dürfen nicht auf den Schultern derjenigen ausgetragen werden, die ohnehin schon am stärksten belastet sind.

Dieses Interview wurde schriftlich geführt.

Autor*in
Lea Hensen
Lea Hensen

ist Redakteurin des „vorwärts“.

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1 Kommentar

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mo., 15.12.2025 - 12:32

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ganz deutlich. Wohnungen (und Grund-/Boden) gehören in die Hand des Staates. Also- alles Eigentum enteignen und verstaatlichen. Dann die Zuweisung der Wohnung nach Bedarf. Da müssen wir hin