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Grundsicherung im Bundestag: Darüber werden die Abgeordneten debattieren

15. January 2026 07:54:00
Nach monatelangen Debatten wird der Gesetzentwurf für die neue Grundsicherung am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten. Im parlamentarischen Verfahren sind dann noch Änderungen möglich. Das sind die Streitpunkte.
Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die nicht nur Arbeitslose erhalten. Der Empfängerkreis ist viel größer. Von 5,4 Millionen Bezieher*innen sind rund 4 Millionen erwerbsfähig.

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die nicht nur Arbeitslose erhalten. Der Empfängerkreis ist viel größer. Von 5,4 Millionen Bezieher*innen sind rund 4 Millionen erwerbsfähig. 

Nach monatelangem Ringen hat die Reform des Bürgergelds am Donnerstag ihren Weg ins parlamentarische Verfahren genommen. Die Leistung soll ab Sommer 2026 in neue Grundsicherung umbenannt werden, härtere Regeln und Pflichten sollen Betroffene stärker in Arbeit bewegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte im Bundestag, man setze stärker auf „Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung“. 

„Wer Hilfe benötigt, kann sich auch künftig in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Unterstützung des Staates verlassen“, sagte Bas im Dezember, als das Kabinett den Entwurf auf den Weg brachte. „Insgesamt ist und bleibt jedoch unser wichtigstes Ziel, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.“

Anhörungen von Verbänden und Fachleuten

Nach der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag am Donnerstag folgen Anhörungen von Verbänden und Fachleuten im Ausschuss für Soziales. Bevor das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wird, sind dann noch Änderungen möglich.

Im Kern sieht die Reform schärfere Sanktionen vor, bis hin zur vollständigen Streichung der Leistung. Wer keine Bewerbungen schreibt oder einen Förderkurs nicht besucht, bekommt seine Leistungen für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Wer zwei Termine im Jobcenter verpasst, bekommt die Leistung ebenfalls um 30 Prozent gestrichen, und zwar für einen Monat. Verpasst er auch einen dritten Termine, verliert er die Grundsicherung vollständig und riskiert, dass auch die Wohnkosten nicht mehr übernommen werden. Wer sich anschließend im Zeitraum von 30 Tagen nicht beim Jobcenter meldet, verliert beides: Sozialleistung und Wohnkostenübernahme.

Vermittlungsvorrang wieder einführen

Geht man von aktuellen Zahlen aus, dürften die Sanktionen nur einen Bruchteil der Leistungsbeziehenden treffen. Von den insgesamt 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger*innen wurden im vergangenen Jahr pro Monat weniger als 30.000 Sanktionen in Form von Kürzungen verhängt. Die allermeisten wegen verpasster Termine.

Auch die Zahl der sogenannten Totalverweigerer*innen gilt als gering. Von Dezember 2024 bis November 2025 verhängten die Jobcenter lediglich 28.530 Sanktionen wegen abgelehnten Arbeits-, Ausbildungs- oder Maßnahmenangeboten. Mit der Reform soll, wer ein zumutbares Jobangebote ausschlägt, die Leistungen für maximal zwei Monate komplett verlieren. Die schnelle Arbeitsvermittlung hat damit, im Unterschied zum Bürgergeld, wieder klar Vorrang. 

Die Jobcenter behalten jedoch Ermessensspielraum: Wenn eine Weiterbildung erfolgsversprechender erscheint, können sie auch diese anordnen. Das soll insbesondere für Menschen unter 30 Jahren gelten. Arbeitssuchende sollen grundsätzlich zur Vollzeitarbeit verpflichtet sein, wenn keine Gründe dagegen vorliegen. Bei Eltern soll schon ab Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes geprüft werden, ob eine Arbeitsaufnahme zumutbar ist.

Psychisch Erkrankte immer persönlich anhören

Zu den Details, über die Union und SPD bis zuletzt rangen, gilt die Frage, inwiefern vor einer Sanktionen eine persönliche Anhörung erfolgen muss. Grundsätzlich gilt: Sanktionen sind im Sozialrecht nur nach einer Anhörung möglich. Betroffene werden üblicherweise schriftlich aufgefordert, einen Grund für ihre Versäumnisse zu nennen, das Jobcenter prüft dann, ob der Grund „triftig“ ist – zum Beispiel im Fall von einer (psychischen) Erkrankung. 

Union und SPD sind sich einig, dass psychische Erkrankungen besonders schutzwürdig sind. Wenn eine psychische Erkrankung bekannt ist, sollen Mitarbeitende im Jobcenter Betroffene vor jeder Sanktionsstufe zwingend persönlich ansprechen, indem sie anrufen oder einen Besuch veranlassen. So ist es im vorliegenden Gesetzesentwurf geregelt.

Schärfere Regeln für Wohnkosten und Vermögen

Strittig war in letzter Minute, inwiefern das auch gelten soll, wenn keine psychischen Probleme bekannt sind. Ursprünglich war für den Fall von drei verpassten Terminen besondere Vorsicht geplant: Bevor sie die Leistungen komplett streichen, sollten Mitarbeitende grundsätzlich persönlichen Kontakt aufnehmen, um zu verhindern, dass die Totalsanktion schwere Auswirkungen hat, wenn sie die „Falschen“ trifft, wie Bas sagte. Aus der Union kamen Bedenken, Betroffene könnten absichtlich untertauchen und dadurch Sanktionen verhindern. 

Im aktuellen Entwurf heißt es nun, dass das Jobcenter „Gelegenheit zur persönlichen Anhörung“ anbieten muss. Anhaltspunkte für eine Überforderung mit einer schriftlichen Anhörung könnten sich zum Beispiel aus „Beratungssituationen durch Verhalten oder Gesprächsinhalte ergeben“. Wird die Gelegenheit einer persönlichen Anhörung nicht wahrgenommen, wäre der Weg für Totalsanktionen frei. 

Sozialverbände fordern Korrektur

Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften drängen darauf, den Gesetzesentwurf zu korrigieren. Der Vermittlungsvorrang behindere die Qualifizierung und eine nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Totalsanktionen sollten gar nicht verhängt werden, fordert ein Bündnis, dem die AWO, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Mieterbund, dieDiakonie Deutschland, der Paritätischer Gesamtverband, die Sozialverbände Deutschland SoVD und VdK, ver.di und die Volkssolidarität angehören. Totalsanktionen könnten psychisch Belastete, Angehörige und Kinder treffen. Besonders kritisch bewertet das Bündnis die geplanten Regeln beim Vermögen und den Wohnkosten

Arbeitslose sollen künftig direkt auf ihr Erspartes zurückgreifen, die Schonfrist von einem Jahr entfällt. Ein Schonvermögen gilt nur noch in Abhängigkeit des Alters. Die Wohnkosten sollen künftig schon im ersten Jahr nicht mehr vollständig übernommen werden, sondern nur noch bis zum Anderthalbfachen einer durch die Kommunen festgelegten Grenze.

Wenn Leistungsbeziehende nach drei verpassten Terminen im Jobcenter nicht vorstellig werden, sollen auch die Wohnkosten nicht mehr übernommen werden. Dieser Punkt gilt als besonders kritisch. Das Bündnis fordert, die Wohnkosten von den Sanktionen auszunehmen. Insbesondere der Deutsche Mieterbund warnt vor einer Zunahme der Wohnungslosigkeit. „Das strukturelle Problem am Wohnungsmarkt wird auf die Leistungsberechtigten abgewälzt, anstatt die Ursachen überhöhter Mieten anzugehen”, sagte Bundesdirektor Florian Becker. Vermieter*innen, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssten stattdessen konsequent in die Pflicht genommen und der Mieterschutz gestärkt werden.

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4 Kommentare

Gespeichert von Helmut Gelhardt (nicht überprüft) am Mi., 17.12.2025 - 15:03

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Ja - Totalverweigerer müssen a n g e m e s s e n sanktioniert werden.
Aber w a s sind 'zumutbare' Jobangebote? Wird die Anforderung ' menschenwürdige Arbeit ' objektiv richtig berücksichtigt? !!! Bei alledem: Seit j e d e n f a l l s 10 Jahren werden in der BRD pro Jahr m i n d e s t e n s 100 Milliarden Euro Steuern hinterzogen/verkürzt/umgangen. (Z.B. NOWABO/Steuergewerkschaft). Und wir reden dabei von der gegenwärtigen Steuerrechtslage und n i c h t von angemessenen Steuererhöhungen bzw. Steuerreaktivierungen bei der Einkommenssteuer/der Erbschaftssteuer/ der Vermögenssteuer !!! Diese heiße Kartoffel fasst niemand ernsthaft an. Das wäre aber das, was die SPD ernsthaft tun müsste!
Was ist mit diesen Steuer-Totalverweigerern ??? Stehen die unter "Welpenschutz"???!!!
Solange diese Ungleichheiten / Ungerechtigkeiten bestehen, wird die Demokratieverdrossenheit weiter zunehmen - und der Zulauf zu den RECHTEN Rattenfängern! Kümmert EUCH darum!!!

Gespeichert von Helmut Gelhardt (nicht überprüft) am Mi., 17.12.2025 - 16:41

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Die Verschlechterungen / die strengeren Regelungen beim Vermögenseinsatz und den Wohnkosten haben das Potenzial, bei den Betroffenen soziale Angst zu schüren. Genau das wollte die bisherige Regelung vermeiden/verhindern. Die neue Regelung ist also vergleichsweise ein soziales Defizit und führt zum 'Bürokratieaufbau', was insoweit zu mehr Staatskosten führt. Bürokratieaufbau ist ja ansonsten des Teufels!
Sehr geehrte Frau Hensen - zu Ihrem letzten Absatz:
Falls ich noch die Grundrechenarten beherrsche, sind das jahresbezogen maximal 360.000 Kürzungsfälle und bezogen auf 5.5 Millionen Bürgergeldempfänger*innen ca. 6,52 Prozent von diesen. 6,52 Prozent ist nicht NICHTS. Aber zeigen diese 6,52 Prozent nicht den übergroßen Popanz, der hier von der Christenunion aufgebaut wurde (in "bester" neoliberaler Manier!) - und dem die sozialen Demokraten in der BRD im Ergebnis sehr brav - zu brav - gefolgt sind, wenn jedenfalls 93,48 Prozent sich regelkonform verhalten haben ??? !!!

Gespeichert von Erhard Goller (nicht überprüft) am Do., 15.01.2026 - 07:39

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In der Angelegenheit läuft ein SPD-Mitgliederbegehren, das breite Unterstützung findet. Die Bundestagsabgeordneten der SPD sind in ihrer Entscheidung natürlich frei. Doch sind sie sich hoffentlich bewusst, welches Signal sie in die Partei senden, wenn sie das Ergebnis des Mitgliederbegehrens nicht abwarten und/oder ignorieren.
Und der ganze Aufstand nur, weil Herr Merz mit dem völlig unrealistischen Wahlsprechen beim Bürgergeld 30 Mrd€ einzusparen, die Wahl gewann. Warum macht die SPD eigentlich immer die Drecksarbeit für die CDU/CSU und steckt die Prügel dafür ein?

Zur Klarstellung: Natürlich muss Missbrauch von -allen- Sozialleistungen verfolgt und bestraft werden. Das hätte man auch in den vergangenen Legislaturen sehr viel konsequenter machen müssen. Ich denke dabei insbesondere an die Schwarzarbeit. Und nicht vergessen: zu jedem Schwarzarbeiter:In gehört auch eine Schwarzarbeitgeber:In.

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Do., 15.01.2026 - 09:25

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die Sortierung- neueste zuerst- bringt diesen Artikel an die Spitze. Anhand der Kommentare ist erkennbar, das das Datum 15.01.2026 nicht stimmen kann. Was ist da los in der DV des VORWÄRTS?
Und macht doch mal einen Kontakt auf, mit dem solche Mängel gemeldet werden können