Bürgergeld-Stopp: Das bedeutet die neue Regelung für Ukrainer
Ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen statt Bürgergeld in Zukunft Asylbewerberleistungen erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung jetzt auf den Weg gebracht. Wir erklären, was das genau bedeutet.
IMAGO/Jens Schicke
Bislang galten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gesonderte Regelungen. Die schwarz-rote Koalition will das nun zum Teil ändern.
Bei einer Regierungsbefragung des Bundestags machte Bärbel Bas vergangene Woche deutlich: Von einem Bürgergeld-Stopp für Ukrainer*innen hält sie wenig. „Mir gefällt das nicht, das sage ich ganz offen“, betonte sie. Trotzdem wurde diese im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung nun als Gesetzentwurf vom Kabinett auf den Weg gebracht.
Wie wurden ukrainische Geflüchtete bisher in den Arbeitsmarkt integriert?
Bislang gilt für Geflüchtete aus der Ukraine die EU-Massenzustromrichtlinie, die ihnen eine schnelle Aufnahme und Versorgung ohne individuellen Asylantrag ermöglicht. Auch andere Rechte wie der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu medizinischer Versorgung und zu Bildung gelten für Ukrainer*innen, im Gegensatz zu anderen Geflüchteten aus Nicht-EU-Ländern, sofort.
Damit geht einher, dass ukrainische Geflüchtete bisher keine Asylbewerberleistungen erhalten, sondern, soweit darauf angewiesen, Bürgergeld. Die Ampelregierung erhoffte sich dadurch eine effizientere Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, außerdem konnten Ukrainer*innen dank des sogenannten Jobturbos schneller in Arbeit vermittelt werden. Eine Studie des Forschungsinstituts „Immigration Policy Lab“ zeigte zuletzt, dass durch die Zuständigkeit der Jobcenter rund 58.000 Ukrainer*innen zusätzlich langfristig in Arbeit gebracht werden konnten.
Was soll sich für ukrainische Geflüchtete auf dem deutschen Arbeitsmarkt ändern?
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die schwarz-rote Bundesregierung den sogenannten Rechtskreiswechsel vereinbart: Geflüchtete aus der Ukraine müssen weiterhin keine Asylanträge stellen, sollen aber nicht mehr direkt Bürgergeld erhalten, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die etwa 20 Prozent niedriger sind. Im August legte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der bis Jahresende verabschiedet werden soll.
Der Kabinettsbschluss sieht vor, dass dieser Rechtskreiswechsel für alle Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine gelten soll, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind. Für sie wäre dann nicht mehr das Jobcenter verantwortlich, sondern das Sozialamt. Die Integration in den Arbeitsmarkt würde also nicht mehr automatisch durch das Jobcenter betreut. Bärbel Bas betonte, dass der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Beratung durch die Agenturen für Ukrainer*innen jedoch weiter bestehen bleiben soll.
Warum wurden diese Änderungen beschlossen?
Dass ukrainische Geflüchtete Bürgergeld beziehen dürfen, war auch zu Zeiten der Ampel-Regierung immer wieder Thema hitziger Diskussionen. Insbesondere CDU und CSU sprachen sich dagegen aus – sie befürchteten einen zu geringen Anreiz für Ukrainer*innen, Arbeit aufzunehmen.
Tatsächlich liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld, wenn es darum geht, wie viele der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Arbeit sind. In vielen Ländern, in denen der Anteil höher liegt, sind jedoch mehr Ukrainer*innen im Niedriglohnsektor tätig als in Deutschland. Hinzu kommt, dass die meisten Ukrainer*innen aus gutem Grund nicht arbeiten – weil sie etwa eine Ausbildung oder Integrationskurse absolvieren, Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, oder weil sie krank sind.
Davon abgesehen erhofft sich die Bundesregierung durch den Bürgergeld-Stopp für Ukrainer*innen Einsparungen für den Staat. Diese dürften sich am Ende auf ein Minimum belaufen, da der Wechsel zu einem hohen Bürokratieaufwand führt und ein finanzieller Ausgleich für Länder und Kommunen notwendig wird. Die Maßnahme ist also mit erheblichen Mehrausgaben verbunden.
Was bedeuten die Änderungen für ukrainische Geflüchtete?
Für alle Ukrainer*innen, die vor dem 1. April 2025 nach Deutschland geflohen sind, würde das geplante Gesetz nichts ändern. Für alle, die danach kamen, würde sich vor allem die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren, da die engmaschige Betreuung und die Integrationsangebote der Jobcenter wegfallen.
Außerdem werden Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz, anders als im Bürgergeld, nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen versorgt. Für Ukrainer*innen würde also während der ersten drei Jahre in Deutschland die Basis-Gesundheitsversorgung greifen, die ausschließlich bei akuten Erkrankungen und einzelne Sonderfällen, wie beispielsweise Schwangerschaft, greift. Begonnene Behandlungen und Therapien sollen jedoch zu Ende geführt werden können.
Worauf würde sich das Gesetz noch auswirken?
Insbesondere für Länder und Kommunen dürfte der Wechsel ins Asylbewerberleistungsgesetz Folgen haben. Denn die Kosten für das Bürgergeld und die Verwaltungskosten der Jobcenter werden vom Bund getragen. Die Sozialämter, die für Menschen im Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind, sind jedoch kommunale Ämter – die finanzielle Last und der bürokratische Aufwand läge damit bei den Kommunen.
Zwar betonte Bärbel Bas in der Regierungsbefragung durch den Bundestag, dass der Koalitionsvertrag hier Entlastungen vorsehe. Doch wie hoch diese genau ausfallen werden, ist offen.
Dieser Kommentar wurde gelöscht mit Hinweis auf unsere Netiquette: 5. Aus Gründen des deutschen Namensrechts werden Beiträge gelöscht, deren Autor unvollständige (nur Vor- oder Zuname), geschützte Namen oder Pseudonyme benutzt.
Ukrainische Geflüchtete im wehrdienstfähigen Alter, die nach 1. April 2025 geflohen sind, sollten alle Leistungen
grundsätzlich versagt werden. Sie sollten ausschließlich Leistungen zur Rückkehr erhalten. Da Deutschland
die Ukraine unterstützt, kann man erwarten, dass die wehrfähigen Geflüchteten ihr Land nicht im Stich lassen
und es verteidigen.
es ist Krieg und keiner geht hin