Inland

Aktivrente: Wer 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommt und wer nicht

5. January 2026 15:26:57

Seit dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner mit der Aktivrente 2.000 Euro steuerfrei im Monat hinzuverdienen. Doch nicht alle profitieren vom neuen Steuerbonus: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erklären wir hier.

Bild mit der Aufschrift Aktivrente

Mit der Aktivrente, die im Januar 2026 startet, können Beschäftigte bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen

Kurz vor Jahresende passierte das Rentenpaket der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zunächst den Bundestag, dann den Bundesrat. Darunter das sogenannte Aktivrentengesetz. Damit können Beschäftigte nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt hinzuverdienen. Doch wer genau ist damit gemeint? Klar ist laut Gesetz, dass die steuerliche Förderung nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gilt. Aber auch hier gibt es Voraussetzungen: Das gesetzliche Rentenalter nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs muss erreicht sein.

Wann ist das gesetzliche Rentenalter erreicht?

Gemeint ist die Regelaltersgrenze, einschließlich der Übergangsregelung, denn derzeit steigt die Altersgrenze noch stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Im Jahr 2026 wird die Regelaltersgrenze z.B. für den Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten erreicht. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze dann bei Vollendung des 67. Lebensjahres. Mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung lässt sich die individuelle Regelaltersgrenze errechnen.

Was ist mit Erwerbstätigen, die eine vorgezogene Rente erhalten? 

Wer die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren bezieht (ehemals „Rente mit 63“), kann den Steuerfreibetrag von monatlich 2.000 Euro erst in Anspruch nehmen, wenn er oder sie das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. 

Wer die Altersrente für langjährig Versicherte nach einer Versicherungszeit von 35 Jahren bezieht, wird von dem Steuerfreibetrag ebenfalls erst profitieren können, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Was gilt für Menschen mit Schwerbehinderung?

Auch Menschen mit Schwerbehinderung können die Aktivrente in Anspruch nehmen. Für sie gilt ebenfalls als Voraussetzung, dass sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die liegt ab dem Jahrgang 1964 bei Vollendung des 65. Lebensjahres.

Warum sind Freiberufler*innen und Selbstständige ausgeschlossen?

Die Anreize der Aktivrente sollen gezielt sozialversicherungspflichtige Beschäftigte treffen, die dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur Verfügung stehen, es mit einem Anreiz aber tun würden, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Frauke Heiligenstadt. Entscheidend ist also das Beschäftigungsverhältnis. Da die Aktivrente der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt und bei Arbeitgeber*innen zusätzlich der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht, würden die Sozialkassen gestärkt, betont Heiligenstadt. Für die SPD sei das „ein sehr wichtiges Anliegen, das nur durch die Einbindung von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten gewahrt werden“.

Steuerfrei, aber Sozialabgaben?

Für Arbeitnehmer*innen bzw. Angestellte ist die Aktivrente bis zum Betrag von 2.000 Euro monatlich zwar steuerfrei, aber es werden Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Sind Änderungen am Gesetz noch möglich?

Das Vorhaben der steuerlichen Förderung soll nach Ablauf von zwei Jahren evaluiert werden, so sieht es das Gesetz vor. So soll beispielsweise bis Ende des Jahres 2029 festgestellt werden, ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat, beschreibt Frauke Heiligenstadt. Das beinhaltet ihrer Meinung nach auch die Frage, ob „durch eine weitere Einbeziehung von Selbständigen darüber hinaus zusätzliche Wachstumsimpulse erschlossen werden können“.

Autor*in
Avatar
Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

Weitere interessante Rubriken entdecken

Gespeichert von Erhard Goller, Hof (nicht überprüft) am Di., 06.01.2026 - 09:40

Permalink

Sie vergessen wie auch der Gesetzgeber Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gegen müssen. Erwerbsminderungsrentner:Innen haben häufig eine geringe Rente, weil ihnen die Beitragsjahre fehlen. Es gibt zwar die Zurechnungszeit, doch könne sie je nach Erwerbsbiographie vor der Erkrankung die fehlenden Beitragsjahre nur teilweise ausgleichen.
Und von dieser niedrigen Rente werden dann noch 10,8 % abgezogen, weil man vorzeitig in Rente ging. Als hätten man sich aus freien Stücken dazu entschlossen :-(
Und wenn sie im Rahmen ihrer gesundheitlichen und rentenrechtlichen Möglichkeiten arbeiten, um die Rente aufzubessern, müssen sie den Zuverdienst anders als Vollrentner vollständig versteuern. Das setzt sich dann fort, wenn sie mit 62 Jahren Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen.
Sarkastisch stellte ich schon die Frage: Was sollen diese kranken Menschen auch mit einer Aktivrente oder Steuerbefreiung auf den Zuverdienst? Flaschenpfand ist schon steuerfrei! /s

Gespeichert von Erhard Goller (nicht überprüft) am Di., 06.01.2026 - 20:06

Permalink

das stimmt so nicht. Denn wäre es so, würden Menschen, die vorzeitigt in die Rente eintreten (müssen) und erwerbstätig sind, den "Steuerbonus" bekommen. Das ist aber nicht der Fall, wie ich ausführlich darlegte.

Schreibe einen Kommentar

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.