Warum ein Gottesbezug in Verfassungen nichts zu suchen hat
imago/Steinach
Sollten voneinander getrennt werden: Glaube an in der Verfassung nichts zu suchen, meine Sabine Smentek und Gerhard Lein
Eine Initiative mehrerer Religionsgemeinschaften im Saarland hatte ihre Chance erkannt: Im Zuge der von SPD und CDU angestoßenen Reform der saarländischen Verfassung schlossen sich christliche Kirchen, muslimische und jüdische Verbände zusammen und forderten die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der saarländischen Verfassung.
Schien eine Aufnahme zunächst ausgeschlossen, verkündete nach einer Anhörung im Landtag auch die CDU ihre Unterstützung. Die Saar-SPD scheint geneigt, dem zuzustimmen. In Schleswig-Holstein gab es jüngst ebenfalls einen solchen Vorstoß hinein in ein schon laufendes Verfahren zur Überarbeitung der Landesverfassung, der aber zum Scheitern verurteilt ist – und das bereits zum zweiten Mal.
Ein Gottesbezug verkennt die historischen Grundlagen unserer Republik
Offenkundig kann man von Seiten der Religionsinitiativen und der CDU nicht locker lassen. Man darf gespannt sein, ob in Zukunft auch anderswo in der Bundesrepublik solche Versuche gestartet werden. Dabei verkennt ein Gottesbezug nicht nur die historischen Grundlagen unserer Republik und widerspräche der abnehmenden Religiösität der Gesellschaft, sondern er wäre auch ein falsches Signal in Zeiten des Erstarkens extremer religiöser Bewegungen. Die SPD sollte dieses Spiel daher nicht mitspielen.
Die Verfassung der Weimarer Republik war eine dezidiert säkulare. Sie enthielt keinen Gottesbezug, Staat und Kirche waren klar getrennt. Unter anderem enthielt sie bereits den Auftrag, die historischen Staatsleistungen, also jährlich gezahlte Entschädigungen für nicht näher dokumentierte Enteignungen kirchlicher Besitztümer (teils kaiserliche Lehen) aus lange vergangener Zeit abzulösen. Dieser Grundgesetz-Auftrag ist auch heute, über hundert Jahre später, noch nicht erfüllt.
Unsere Republik ist ein Ergebnis der Aufklärung
Die heutigen Landesverfassungen kommen meist ohne einen Gottesbezug in der Präambel aus. Eine Ausnahmen ist beispielsweise die Verfassung von Rheinland-Pfalz, die noch vor 1949 entstand und überdeutlich christlich geprägt ist, wohl auch aufgrund der Sinnsuche nach dem so genannten Dritten Reich der Nazis. Das Grundgesetz der Bundesrepublik orientierte sich zwar in vielen Punkten an der Weimarer Verfassung, inklusive eines im Grunde säkularen Charakters. Dennoch wurde – insbesondere auf Drängen der CDU/CSU – ein Gottesbezug in die Präambel aufgenommen.
Allerdings sind die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte sowie viele andere rechtliche und politische Errungenschaften Ergebnis eines langen historischen Prozesses, der in der Aufklärung begann: Überwindung der Ständegesellschaft, allgemeiner Zugang zu Bildung, rechtliche Gleichstellung der Geschlechter und vieles weiteres. Dazu gehört auch die Glaubensfreiheit im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Man kann sagen: Unsere Republik ist ein Ergebnis der Aufklärung, im Verlauf der Geschichte oft in erbittertem Kampf gegen kirchliche Vorstellungen errungen.
Eine weltweit erstarkende religiöse Rechte
Die faktische Verflechtung zwischen Staat und Kirche in der Bundesrepublik ist dennoch so groß wie in keinem anderen westlichen Land: Ein großer Teil der Einnahmen der Kirchen besteht aus den oben genannten Staatsleistungen und an staatlichen Zuschüssen zu sozialen Einrichtungen der Kirchen. Bei der evangelischen Kirche macht dies mehr als ein Viertel der Einnahmen aus. Es gibt für Kirchen immer noch zahlreiche Sonderrechte, im Arbeitsrecht, im Schulrecht und in verschiedenen anderen Bereichen. Dies steht im Gegensatz zum zunehmenden Anteil konfessionell nicht gebundener Menschen, die den Anteil der Mitglieder der christlichen Kirchen schon seit einigen Jahren übersteigt.
Während dieser Trend der so genannten Säkularisierung auch in den meisten anderen westlichen Ländern zu beobachten ist, zeichnet sich zugleich ein anderer Trend ab: Extreme religiöse Bewegungen erstarken und versuchen, politischen Einfluss zu nehmen. Deutlich zeichnet sich dies beispielsweise in den USA ab, in denen evangelikale Strömungen die Politik von Präsident Trump unterstützen und der „Kriegsminister“ Hegseth gegen den Iran einen dezidiert christlichen Krieg führt.
Was in Deutschland wie eine fernes Schauermärchen klingt, trägt auch hier erste Früchte: Die AfD in Sachsen-Anhalt hat angekündigt, im Falle eines Siegs bei der Landtagswahl im Herbst die Staatsleistungen an die beiden großen christlichen Kirchen einzustellen, um stattdessen Freikirchen zu fördern, von denen sie sich ideologische Unterstützung erhofft. Die Freikirchen haben dieses Ansinnen von sich gewiesen.
Kein falsches Signal senden
Die saarländische SPD begründet ihre angekündigte Zustimmung zur Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung damit, dass die Zusammenarbeit der beteiligten Religionsgemeinschaften untereinander zum Zweck der Gottesbezug-Initiative historisch sei und ein positives Signal darstelle. Dies ist mit Blick auf den interreligiösen Dialog sicher so. Der Fall einer Verfassung, die auch Menschen einschließen soll, die keiner monotheistischen Religion angehören oder konfessionsfrei sind, ist ein völlig anderer. Wie auch die „Saarbrücker Zeitung“ bereits im Januar kritisch kommentierte, wären diese gewissermaßen ausgeschlossen.
Auch wenn den religiösen Initiativen, die solche Vorstöße starten, keinerlei Nähe zu erstarkenden extremen religiösen Kräften zu unterstellen ist, könnte die Einführung eines Gottesbezugs ein falsches Signal in letztere Richtung schicken: Religion kann demnach weiterhin einen tiefgreifenden Einfluss auf staatliche Politik haben. Und eine Verfassung, die auf dem Bezug zu einem Gott fußt, gäbe extremen religiösen Kräften im Falle eines weiteren Erstarkens einen mächtigen Argumentationshebel.
Dabei wäre zu wünschen, weiter im Sinne der Aufklärung zu denken: Glaubensfreiheit ja, im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, aber Zugehörigkeit auch für diejenigen, die sich entscheiden, an nicht nur ein oder an gar kein höheres Wesen zu glauben. Einen Gottesbezug neu in Landesverfassungen aufzunehmen, würde dem entgegenstehen.
ist Co-Sprecherin des Arbeitskreises Säkularität und Humanismus beim SPD-Parteivorstand
ist Co-Sprecher des Arbeitskreises Säkularität und Humanismus beim SPD-Parteivorstand