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SPD plant Reform: So könnte das neue Ehegattensplitting aussehen

14. April 2026 15:22:09
Für die SPD gilt das Ehegattensplitting schon lange als überholt. Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil will es nun reformieren. Sein Reformmodell heißt Realsplitting. Wir erklären die Unterschiede zum bestehenden Modell. 
Verkehrsschild mit der Aufschrift Realsplitting kontra Ehegattensplitting

Die SPD fordert ein neues steuerliches Verfahren für erwerbstätige Paare. Das Realsplitting könnte bals das Ehegattensplitting ersetzen

Die SPD möchte das Ehegattensplitting reformieren. Es setze steuerliche Fehlanreize und halte vor allem Frauen in der Teilzeitfalle, betonte Finanzminister Lars Klingbeil in seiner Grundsatzrede zur Modernisierung Deutschlands Ende März. Dabei verwies der SPD-Chef auf eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung, wonach „35 Prozent der nichterwerbstätigen Frauen keinen finanziellen Vorteil darin sehen, überhaupt zu arbeiten“.

Nun möchte der Vizekanzler das Ehegattensplitting für künftige Ehen ändern. Sein Reformmodell lautet Realsplitting, so geht es aus einem Papier des Bundesfinanzministeriums hervor, das dem „vorwärts“ vorliegt.

Wie das Ehegattensplitting berechnet wird

Beim Ehegattensplitting geht es um die steuerliche Veranlagung von Ehepaaren und Lebenspartnerschaften. Geben sie eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab, werden sie steuerlich begünstigt und können Steuern sparen. Bei diesem Verfahren wird das gemeinsam erwirtschaftete Bruttoeinkommen eines Jahres zunächst addiert, dann durch zwei geteilt. Das halbierte Einkommen wird besteuert und anschließend verdoppelt.

Das Verbraucherportal „Finanztip“ gibt dazu eine Beispielrechnung ausgehend von einem Ehepaar mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro. Verdienen sie beide gleich, also jeweils 30.000 Euro, zahlen sie Steuern in Höhe von 8.606 Euro – genau so viel, als würde einer der Partner alles verdienen und der andere nichts. Verdient ein Partner 60.000 Euro und der andere nichts, wird das Einkommen nämlich durch zwei geteilt. Das halbierte Einkommen wird besteuert und addiert. Käme auf eine Einzelperson eine Steuerlast in Höhe von 14.415 Euro zu, zahlt das Paar nur 8.606 Euro. Laut dieser Beispielrechnung beträgt der Splittingvorteil gegenüber der Einzelveranlagung 5.809 Euro. Am größten ist der Splittingvorteil dann, wenn der Einkommensunterschied zwischen ihnen sehr groß ist.

Warum das Ehegattensplitting nicht für alle gleich ist

Der Steuervorteil ist demnach umso höher, je größer die Gehaltsdifferenz der beiden Ehepartner*innen ist. Er ist am höchsten, wenn eine Person gar nicht erwerbstätig ist. Umgekehrt gehen Paare leer aus, wenn beide ähnlich viel verdienen. So fördert das Ehegattensplitting die Ein-Verdiener-Ehe, unabhängig davon, ob Kinder versorgt werden oder nicht. Kritiker*innen sprechen in diesem Zusammenhang auch von „negativen Arbeitsanreizen“, die laut Klingbeil „die wirtschaftliche Ungleichheit und Abhängigkeit innerhalb der Partnerschaft“ verstärke.

Wie das Realsplitting berechnet wird

Beim fiktiven Realsplitting werden Ehepartner individuell besteuert, können aber einen festen Freibetrag so untereinander aufteilen, dass ihre Steuerlast optimiert wird. In der Ministeriumsvorlage ist von 13.805 Euro die Rede. Dieser Freibetrag entspricht dem derzeitigen Unterhaltshöchstbetrag in Anlehnung an die Regelung für geschiedene Ehepaare. Auch bei diesem Modell wird der oder die Beschäftigte mit geringerem Einkommen seinen oder ihren Freibetrag an den/die Partner*in mit höherem Einkommen übertragen können. Damit kann ein Paar weiterhin von Vorteilen im Steuertarif profitieren. 

Wo sich Real- und Ehegattensplitting voneinander unterscheiden

Der Unterschied von Realsplitting und Ehegattensplitting liegt darin, dass durch die begrenzte Höhe des Freibetrags auch die Vorteile begrenzt sind. Der bisher große Steuervorteil für Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen würde entfallen, während es bei Paaren mit ähnlichem Einkommen keine Unterschiede gebe.

Wann kommt die Reform?

Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung „die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken“. Geplant ist sie bereits zum 1. Januar 2027. Im Rahmen dieser Reform möchte Vizekanzler Klingbeil auch das Ehegattensplitting ändern. Das Problem: Eine Änderung ist nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags. Damit muss es zunächst eine Einigung innerhalb der Bundesregierung geben.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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Gespeichert von Gerald Kolb (nicht überprüft) am Di., 14.04.2026 - 17:03

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Der eigentliche Hintergrund der angestrebten Abschaffung des steuerlichen Splittingsvberfahrens) ist die Erzielung höherer Einnahmen von Steuern und Sozialabgaben. Die Rentenkassen werden dadurch vorübergehend gering entlastet (etwas unterstützt) und in Zukunft - noch - stärker als ohnehin bereits belastet.
Aufgegeben wird dabei die Betrachtung der Ehe als "Wirtschafts- und Versorgungsgemeinschaft", was sie, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1957 feststellte, de facto auch ist. Die zuvor geübte Besteuerung von Ehegatten wurde als verfassungswidrig eingestuft. Dieses Urteil führte konsequenter Weise 1958 zur Einführung des bis heute gültigen steuerlichen sogenannten "Ehegattensplittings".

Gespeichert von Gerald Kolb, P… (nicht überprüft) am Di., 14.04.2026 - 21:54

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Der Leitsatz des BVerfG-Urteils vom 17.01.1957, 1957-1BvL 4/54, das den Gesetzgeber 1958 zur Einführung des Splittingtarifes veranlasste, lautet: "Es verstößt gegen Art 6 Abs. 1 GG, daß Ehegatten, die beide erwerbstätig sind, bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer steuerlich schlechter gestellt werden als sonstige Steuerpflichtige mit gleichen Einkünften."
Vor 1958 wurden die Einkommen der Ehegatten einfach addiert und dann dem Progressionstarif unterworfen. Dadurch zahlte ein Paar mit 60.000 mehr Steuern als zwei Ledige mit jeweils 30.000. Das BVerfG sah darin eine Strafe für die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft i.S. der Gleichbehandlung sämtlicher ehelicher Aufgabenverteilungen und Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch. Ob beide also gleich viel oder unterschiedlich verdienen, die Steuer nach Splitting bleibt immer gleich!
Die Autorin Vera Rosigkeit stellt den Sachverhalt des steuerlichen Ehegattensplittings also völlig falsch dar! Versehen, Unkenntnis oder Absicht?

Gespeichert von Bjoern Franz (nicht überprüft) am Di., 14.04.2026 - 22:06

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Die Ehe wird dadurch einem Single gleichgestellt.
Beim Splitting bekommt jeder Ehepartner seinen vollen Steuerfreibetrag zugute.
Es ist ein Unding das das nicht erwähnt wird.

Es ist eine Steuererhöhung und Frauen werden zum Arbeiten gezwungen weil die Familie danach weniger Haushaltsnettoeinkommen hat.

Wird das abgeschafft warum sollte ich noch heiraten und nur noch Pflicht haben meinen Partner zu verpflegen wenn er nicht mehr arbeiten kann, aber ich darf nicht seinen Grundfreibetrag anrechnen lassen dem jeder Mensch zu steht ?!

Gespeichert von hut (nicht überprüft) am Di., 14.04.2026 - 22:13

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Den verantwortlichen Politikern ist kein Märchen zu schade um den Steuerzahlern die Abschaffung des Ehegattensplittings warm zu reden. Im Beitrag wird dann noch dargestellt dass der Ehepartner in Stkl. V auch durch spätere geringere Rente benachteiligt sei. Das ist Quatsch! Jedenfalls unterscheidet sich der RV Beitrag nicht nach Stkl. und wenn es dann wieder heißt ja aber der in Stkl V verdient ja weniger z. b. weil er nur teilzeit arbeitet wegen drr Steuerlast. Auch Quatsch! Die Eheleute arbeiten ja in eine finanzielle Kasse und bei einer Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche geteilt!
Jetzt lese ich schon wieder... ja und bei Kindern im Haushalt bis 6. LJ gibts Ausnahme.... BITTE??? Dann können sich Familien mit Kindern bald nichts mehr leisten. Aber bei der Zuzahlung in der GKV kann man ja das Haushaltseinkommen nehmen um die letzten € bei Verheirateten raus zu pressen! Die Politiker sollten mal ihre Familienpolitik reformieren! Kein Wunder ist heirate out!!!

Gespeichert von Klaus Schlegel (nicht überprüft) am Di., 14.04.2026 - 22:28

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Das Realsplitting führt nicht zu mehr Steuergerechtigkeit. Sie kommt einer Steuererhöhung für alle Paare und Familien gleich.
Das Einkommen ist sicherlich nie in jedem Ehejahr genau gleich. Selbst bei einem geringen Unterschied werden Paare am Ende mehr zahlen als heute. Der einzige Gewinner ist der Staat.
Die Situation für Frauen wird sich verschlechtern, und der Beruf der Hausfrau wird wegfallen. In Zukunft werden sie Vollzeit arbeiten müssen; sie werden keine Wahl mehr haben. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass Frauen genau die Qualifikationen mitbringen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt gefragt sind. Das geringe verbleibende Nettoeinkommen der Familien wird die Binnenwirtschaft weiter bremsen. Die Arbeitslosigkeit wird steigen, und die krankheitsbedingten Fehlzeiten aufgrund psychischer Probleme werden weiter zunehmen. Dies wird natürlich wieder vor allem die Mittelschicht und Geringverdiener treffen.

Gespeichert von Hans Meier (nicht überprüft) am Mi., 15.04.2026 - 00:13

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Das Ehegsttendplitting führt zu einer gerechten Besteuerung von Ehen mit gleichem Bruttoeinkommen. Zu schreiben, dass ein Paar, bei dem einer 60.000 Euro alleine verdient, durch Egegattensplitting 5.809 Euro spart, könnte als Irreführung verstanden werden. Mit Ehegattensplitting zahlt dieses Paar auch 8.606 Euro, genau wie ein Paar mit geteiltem Einkommen. Das Gegenteil ist richtig. Ohne Splitting müsste eine Ehe mit einem Alleinverdiener 5809 Euro mehr zahlen als ein Paar mit gleichem Einkommen. Bitte beim nächsten Mal besser recherchieren. Was daran sozial sein soll, verstehe ich nicht.

Gespeichert von Stefan Meier (nicht überprüft) am Mi., 15.04.2026 - 06:42

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Hier handelt es sich um eine reine massive Steuererhöhung, damit der seit seine verschwenderische Politik fortsetzen kann - sonst nichts.

Des Weiteren werden die GKV Beiträge erhöht, die deutschen haben jetzt schon pro Kopf weniger Vermögen als die Italiener, diese sozialistische Politik befeuert weiter die Armut der Bürger und erhöht die Budgets des Staats.

Entweder Harzer werden oder Deutschland verlassen, dieses Land wird in den nächsten Dekaden genauso untergehen wie einst die DDR/Sowjetunion. Einführung der Wegzugssteuer sind die Anfänge der Wiedereinführung einer Mauer. Adverse Selektion - Leistungsträger gehen, die andere bleiben, eine Politik die in Armut führt.

Gespeichert von Gerald Kolb, P… (nicht überprüft) am Mi., 15.04.2026 - 14:16

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Es ist höchste Zeit, dass Frau Vera R o s i g k e i t als Autorin des Artikels "SPD plant Reform: So könnte das neue Ehegattensplitting aussehen" und als verantwortliche Redakteurin des "Vorwärts" ihren peinlichen F e h l e r
r i c h t i g s t e l l t und erklärt, wie es dazu kommen konnte. Journalistische Seriosität und die Gepflogenheiten des Presse- und Medienrechtes (u.a. auf Grundlage von § 823 Abs. 1 und § 826 BGB, sowie andere) erfordern dies.
Im Übrigen trägt diese Art von Berichterstattung dazu bei, dass die SPD massiv an - mitdenkenden - Wählern verliert.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Text inzwischen überarbeitet. Bleiben Sie uns auch weiterhin ein aufmerksamer Leser. Die Redaktion

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