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Streit um Minijobs: Was sich ändert – und was nur geplant ist

6. November 2026 11:46:33
Für Minijobs gelten besondere Regelungen bei Abgaben und Steuern. Das wird sich im kommenden Jahr ändern. Einiges ist bereits beschlossen, anderes wird noch diskutiert. Was Beschäftigte und Arbeitgeber*innen wissen müssen 
Ein Kellner bei der Arbeit

Gerade in der Gastronomie arbeiten viele auf Minijob-Basis.

Knapp sieben Millionen Menschen arbeiten aktuell als Minijobber*innen. Genutzt wird diese sogenannte geringfügige Beschäftigung vor allem von Frauen (rund 56 Prozent), aber auch von Studierenden und Schüler*innen sowie Rentner*innen. Das Besondere an Minijobs ist, dass sie arbeitsrechtlich wie andere Beschäftigungsverhältnisse geregelt sind (Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Mindestlohn), meist aber keine Steuern anfallen und auch keine Beiträge zu den Sozialversicherungen. Dieser Sonderstatus gilt im Jahr 2026 bis zu einer Verdienstgrenze in Höhe von 603 Euro, ab Januar 2027 von 633 Euro im Monat.

Möglicherweise aber nicht mehr lange. Denn die Mitglieder der Rentenkommission schlagen vor, den „gesamten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs“ abzuschaffen. Der Gesetzentwurf zur Rentenreform liegt derzeit noch nicht vor, doch zeichnet sich aktuell ab, dass diese Empfehlung der Kommission nicht mehr infrage gestellt wird. Was geplant ist und was bereits umgesetzt und wie sich das auf die Minijobber*innen und deren Arbeitgeber*innen auswirkt, erklären wir hier. 

Minijobs: Was zur Rentenversicherungspflicht geplant ist

Stand heute sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Beitrag in Höhe von 18,6 Prozent des Bruttolohns wird von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bezahlt, allerdings nicht paritätisch, sondern zu ungleichen Teilen: 15 Prozent übernehmen die Arbeitgeber*innen, 3,6 Prozent geht auf das Konto der Beschäftigten. Allerdings können sich derzeit Beschäftigte per Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ob diese Möglichkeit bleibt, ist offen. Denn die Alterssicherungskommission schlägt vor, die Opt-out-Möglichkeit für Minijobs in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu beenden. Noch ist das kein Gesetz, wird aber wahrscheinlich Teil des Gesetzentwurfs, den die Regierung noch bis Ende des Jahres auf den Weg bringen will.

Gesetzliche Krankenversicherung: Wie sich der Beitrag ändert

Aktuell zahlen Arbeitgeber*innen einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent des Minijobs als Solidarbeitrag an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Daraus ergibt sich jedoch kein Versicherungsschutz für Beschäftigte. Die sind entweder familienversichert (über Eltern und Ehepartner*in), über eine studentische Krankenversicherung oder den Rentenbezug, wenn sie Rentner*innen sind.

Das Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung wurde im Juli im Bundestag beschlossen. Damit ist klar, dass sich die Höhe des Pauschalbetrags, den Arbeitgeber*innen zu leisten haben, ab Januar 2027 ändern wird. Von aktuell 13 Prozent auf voraussichtlich 17,5 Prozent. 

Pflegeversicherung: Was der Reformentwurf vorsieht

Bislang fallen auf eine geringfügige Beschäftigung keinerlei Beiträge zur Pflegeversicherung an. Das könnte sich ebenfalls ändern. Denn der Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung von Juni 2026 sieht vor, dass bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen „künftig auch in der sozialen Pflegeversicherung Beiträge durch den Arbeitgeber zu leisten sind“. Der Gesetzentwurf zur Pflegereform wurde im September 2026 vom Bundeskabinett ins parlamentarische Verfahren übergeben. Ob das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen wird, ist fraglich. 

Minijobs: Wie sie künftig versteuert werden 

Ändern soll sich auch die Höhe der pauschalen Besteuerung, die Arbeitgeber*innen bislang leisten. So zumindest sieht es das jüngst vorgestellte Reformpakt „für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung vor. Danach könnte sich der Pauschalbetrag von derzeit zwei Prozent auf fünf Prozent erhöhen. Das Einkommensteuerreformgesetzes 2027 befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren, beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Für Beschäftigte bleibt das Einkommen aus einem Minijob meist steuerfrei, je nachdem, ob es weitere Einkommen gibt.  

Was die Pläne für Beschäftigte bedeuten

Würden die bisher vorliegenden Vorschläge umgesetzt, würde sich für Minijobber*innen kaum etwas ändern. Eine Ausnahme könnte sich aus der Rentenversicherungspflicht ergeben, sollte eine Freistellung nicht mehr möglich sein: Rentner*innen und Schüler*innen ausgenommen müssten Minijobber*innen dann künftig 3,6 Prozent des Einkommens in die GRV einzahlen. Sie hätten damit etwas weniger Netto vom Brutto, würden allerdings auch Rentenansprüche erwerben. Darüber hinaus könnten sie staatliche Förderung zur privaten Alterssicherung in Anspruch nehmen und hätten Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. 

Wie sich die Pläne auf Arbeitgeber*innen auswirken 

Mit der bereits beschlossenen Anhebung des Beitrags zur GKV werden Minijobs ab dem kommenden Jahr für Arbeitgeber*innen teurer. Sollten die vorliegenden Vorschläge, wie die Einführung eines Beitrags zur Pflegeversicherung und das Anheben des pauschalen Steuersatzes umgesetzt werden, würde das die Kosten für Arbeitgeber*innen deutlich erhöhen. Durch die höheren Abgaben könnten Minijobs für Arbeitgeber*innen weniger attraktiv werden.  

Warum ein Aus für Minijobs schon lange diskutiert wird

Tatsächlich stehen Minijobs schon lange in der Kritik. Aktuell wird im Bericht der Sozialstaatskommission kritisiert, dass ihre Versicherungsfreiheit „erhebliche Anreize“ setze, „nur wenige Stunden pro Woche zu arbeiten“. Durch die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werde dieser Anreiz bei Ehepartner*innen noch verstärkt, heißt dort weiter. 

Folgen sind unzureichende soziale Absicherung im Krankheitsfall und Alter. Gleichzeitig führen Minijobs zur Verdrängung regulärer Beschäftigung. Vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung der Rentenkommission zu verstehen, die die „beitragsrechtliche Begünstigung von Minijobs“ reduzieren will und sie verstärkt in die Sozialversicherung überführen will. Das soll ihrem Bericht zufolge „Anreize für die Ausübung einer vollzeitnahen Beschäftigung“ setzen.  

Schon 1981 kritisierte die sozial-liberale Bundesregierung die Versicherungsfreiheit bei geringfügig Beschäftigten und plante sie abzuschaffen. Im Jahr 1999 führte die rot-grüne Regierung den Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung ein, den die Arbeitgeber*innen zu zahlen haben. Eingeführt wurde die Form dieser Beschäftigungsverhältnisse bereits 1977.  

Autor*in
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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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Gespeichert von Michael Bohnes (nicht überprüft) am Fr., 24.07.2026 - 15:26

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Der Minijob ist heute schon teuer für Arbeitgeber, die Änderungen ab 2027 gehen nur zu Lasten der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat keinen Anreiz, sich eine andere, vielleicht Teilzeitstelle, zu suchen. Er bekommt ja das Gleiche raus. Aus meiner Sicht keine gute Idee / Vorschlag. In Zukunft sollte es nur noch Teilzeit oder Vollzeit geben. Mit dem Midijob hat man genügend Anreiz auch eine Arbeitsstelle mit weniger Stunden auszuüben. Auch da zahlt der Arbeitgeber den höheren Anteil, aber der Arbeitnehmer beteiligt sich und erwirbt einen Rentenanspruch. Gleichzeitig kommt mehr Geld in die Renten-, AV-, gesetzliche Krankenkasse. Was ist das für eine Kommission, die solche Überlegungen nicht anstellt und zur Diskussion stellt.

Gespeichert von Achim Ramach (nicht überprüft) am Fr., 24.07.2026 - 21:25

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Sorry, das ist doch nur Abzocke der Regierung am kleinen Mann, damit die Schulden durch das Verschenken gesenkt werden, neue Jobs entstehen deshalb nicht eher Weniger.
Mfg

Gespeichert von Tihomir Jung (nicht überprüft) am Sa., 25.07.2026 - 11:48

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Bin selbst Rentner und Minijober
fände es gerechter wenn Minijober in der jetzigen Form auf die ursprünglich Vorgesehene Beschäftigung
( Studenten und Schüler) zurück zuführen.
Für alles andere sollten unsere bestechenden Arbeitsbedingungen Gelten.
Jede geleistete Arbeitsstunde muss von Arbeitgebern sowie Nehmern steuerlich bezahlt werden.

Gespeichert von Andreas Barden (nicht überprüft) am Sa., 25.07.2026 - 11:53

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Ein Rentner der schon Rentenbezüge bezieht, warum soll der dann in die Rentenkasse einzahlen? Desweiteren sollte man mal daran denken das es für Rentner die einzige Einnahmequelle ist um wenigstens etwas seine Rente auf zu bessern. Wenn man bedenkt man bekommt ungefähr 1.300 Rente brutto und dann die ganzen Abzüge,was bleibt dann netto? Maximal 1.200€. Davon soll man Miete, Versicherung usw. bezahlen. Und dann noch für später Geld zurück legen um die Kosten für ein Pflegeheim zurück zu legen? Hier läuft einiges schief.

Gespeichert von Gabriele (nicht überprüft) am Mo., 27.07.2026 - 15:41

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Ich finde auch, das nicht wieder alles am Arbeitgeber hängen bleiben soll, nicht jeder beutet seine Mitarbeiter aus.
Allerdings sollten die Angestellten die fast 4 % mehr bezahlen, da sie sowieso schon die Vorteile der Steuerfreiheit nutzen.
Es sollte nicht einfach wieder einmal der Arbeitgeber bezahlen.
Man sollte Menschen die auf das Geld angewiesen sind, weil es eh schon der 2. Job ist zum Überleben, von denen unterscheiden, die nur einen Minijob haben und beim Partner mitversichert sind. Die nutzen diesen Vorteil richtig aus, da es sinnvoller ist ein paar Stunden zu arbeiten für den selben Stundensatz wie jemand der eventuell einen Midijob hat aber Steuerabgaben mit dem selben Stundensatz zahlt und für das gleiche Netto eventl. 1 Drittel mehr arbeitet. Es sollte jeder 1. Arbeitsplatz besteuert werden.

Gespeichert von Becker (nicht überprüft) am Di., 28.07.2026 - 09:31

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Ich bin der Meinung das auch Rentner Abgabefrei im Minijob dazuarbeiten dürfen
Es ist traurig dass Rentner überhaupt arbeiten müssen um zu überleben
Es geht hier nicht darum Langeweile zu füllen es geht wie erwähnt überwiegend ums Überleben
Da sollten unsere Politiker mal richtig hinsehen bezw mit den Betroffen sprechen !!!

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