Inland

Rentenreform: „Am Renteneintrittsalter zu schrauben, ist ein Rückschritt“

1. Juli 2026 13:26:28
Was haben Beschäftigte von der Rentenreform zu erwarten? Rentenexperte Florian Blank sieht einige positive Aspekte, mit der vorgeschlagenen Kapitalrente sind aus seiner Sicht aber auch Probleme verbunden.
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Reicht meine Rente zum Leben? Muss ich länger arbeiten? Mit solchen Fragen beschäftigen sich viele Arbeitnehmer*innen im Vorfeld der geplanten Rentenreform. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat einige Reformvorschläge gemacht, die eins zu eins umgesetzt werden sollen, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) angekündigt haben. Welche Folgen hätte dies für die Beschäftigten? Rentenexperte Florian Blank sieht Licht und Schatten in den 33 Reformideen.

Aus Sicht von Arbeitnehmer*innen: Brächten die Reformvorschläge der Rentenkommission mehr Vor- oder Nachteile, wenn der Bund sie tatsächlich eins zu eins umsetzt?

Florian Blank: Dieses Gesamtpaket  hat einige positive Aspekte. Aus Arbeitnehmer*innensicht gibt es aber eine ganze Reihe von Nachteilen oder zumindest Unsicherheiten, wo die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen unklar sind. Zudem wären verschiedene Gruppen von Arbeitnehmer*innen unterschiedlich betroffen, wenn das alles umgesetzt wird.  Im Gesetzgebungsprozess werden einige Verteilungs- und Belastungswirkungen klarer werden, andere Wirkungen werden erst in Zukunft, möglicherweise in Jahrzehnten, sichtbar.

Der Gesprächspartner

Florian Blank ist Politikwissenschaftler und leitet das Referat Sozialpolitik des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI).

Rentenexperte Florian Blank

Welche Vorteile sehen Sie?

Positiv ist, dass die Kommission auch über angemessene Leistungen beraten hat, anstatt lediglich Kürzungspläne zu präsentieren. Sie hat vorgeschlagen, dass die Alterssicherung im Drei-Säulen-Modell 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens nach langer Erwerbstätigkeit erreichen soll. Das wird aber nur als politisches Ziel formuliert, nicht als harte Vorgabe. Ob das Ziel erreicht wird, hängt von vielen Faktoren ab, auch von der Entwicklung der Kapitalmärkte.

Die vorgeschlagene kapitalgedeckte Zusatzversorgung ist auch von dem Gedanken getrieben, angemessene Leistungen zu produzieren, die zukünftig zu einem steigenden Leistungsniveau beitragen könnten. Positiv ist zudem, dass es auch bei den zu erwartenden Mehrkosten bei der Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen bleibt. Dass auch Selbstständige in die Rentenversicherung einbezogen werden und dass es in der Grundsicherung Freibeträge geben soll, ist ebenfalls sinnvoll.

Wo sehen Sie Nachteile?

Der große Nachteil ist aus meiner Sicht, dass nicht konsequent auf die Rentenversicherung im Umlageverfahren gesetzt wird, sondern dass mit zusätzlichen Beiträgen versucht wird, einen Kapitalstock aufzubauen. Zugleich soll das Leistungsniveau im umlagefinanzierten Teil der Rentenversicherung wieder sinken. Eine beitragsfinanzierte Fortführung der Haltelinie beim Sicherungsniveau wäre eine kostengünstigere Lösung. Zusätzliche Beiträge für eine kapitalgedeckte Säule können außerdem volkswirtschaftliche Nebenwirkungen haben, die man bei anderen Wegen, zum Beispiel über eine Vermögensabgabe, in diesem Ausmaß nicht gehabt hätte. Dass am Renteneintrittsalter geschraubt werden soll, ist aus Sicht der Beschäftigten ein Rückschritt.

„Die geplante Kapitalrente sollte verpflichtend für alle sein“

Stichwort Kapitalrente: Wenn hierfür Beiträge entfallen, wird das Nettoeinkommen geschmälert. Dadurch könnte die gesetzliche Rente sinken. Droht die Kapitalwende am Ende zu verpuffen?

Wie sich diese Beitragssatzanhebung konkret auf die Rentenanpassungen auswirken wird, muss noch ausbuchstabiert werden. Es ist tatsächlich eine Rückkopplung auf die Anpassungen zu befürchten. Inwiefern die Kapitalrente für die Menschen, die jetzt im Erwerbsleben stehen, hinterher einen echten Ausgleich bringt, können wir noch nicht absehen, denn die Entwicklung von Kapitalmärkten kann man nur in der Rückschau beurteilen.  

Aus der Riester-Rente lässt sich allerdings lernen, dass so ein Sicherungssystem klare Vorgaben und eine effiziente Gestaltung braucht. Aus sozialpolitischer Sicht ist es daher sinnvoll, dass der Vorschlag zur Kapitalrente diese als verpflichtenden und nicht freiwilligen Teil des Sicherungssystems konzipiert und nicht jede und jeder nach dem passenden Versicherungsprodukt suchen muss. Im Gesetzgebungsprozess muss aber darauf geachtet werden, dass auch in Kindererziehungszeiten oder bei Arbeitslosigkeit die Zahlung der Beiträge gesichert bleibt und außerdem das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert wird.  

Dieses Rentenmodell orientiert sich an der Praxis in Schweden. Inwiefern lässt es sich auf Deutschland übertragen?

Ich halte diesen neuen Baustein im deutschen Rentensystem für umsetzbar. Wie im schwedischen System wird es längere Zeit brauchen, bis er voll wirkt. Für eine Übergangszeit hat die Kommission eine Art Aufschlag für diejenigen vorgeschlagen, die schon die höheren Beiträge zahlen müssen, aber davon nicht voll profitieren werden. Hier ist aber noch vieles unklar und der Aufschlag selbst ist mit einem sinkenden Leistungsniveau im Rentenbezug verbunden.

Das schwedische Modell sieht vor, dass diejenigen, die kein Finanzprodukt auswählen, automatisch in einen Standard-Staatsfonds einzahlen. Wäre dieser Weg auch in Deutschland denkbar?

So einen Fonds für Alterssicherung gibt es bei uns noch nicht. An dieser Stelle ist das schwedische System nicht schlecht, weil der Staat in der Verantwortung für die Alterssicherung bleibt und eine völlige Privatisierung vermieden wird.

„Dass die Rentenkommission kein Sicherungsziel für die gesetzliche Rente nennt, ist ein Problem“

Eine Empfehlung zur künftigen Höhe der gesetzlichen Rente hat die Rentenkommission nicht abgegeben. Bräuchte es hier mehr Klarheit?  

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in den Vorschlägen nur als ein Teil des Systems beschrieben, ohne dass ein echtes Sicherungsziel genannt wird; das Bekenntnis zum Leistungsziel hat keine bindende oder leitende Wirkung. Das halte ich für ein Problem. Schließlich ist unklar, was bei der zusätzlichen Absicherung über eine Kapitalrente herauskommt und wie sich das Leistungsniveau im umlagefinanzierten Teil tatsächlich entwickelt.

Die „Rente mit 63“ soll abgeschafft werden. Sollte es Nachbesserungen geben, um Menschen in körperlich belastenden Berufen auch künftig einen früheren Start in die Rente zu ermöglichen, ohne finanzielle Einbußen zu haben?

Die Kommission hat Vorschläge gemacht, wie mit Menschen in körperlichen belastenden Berufen umgegangen werden soll und einen erleichterten Rentenzugang nach Gesundheitsprüfung in den Raum gestellt. Auch hier hängt viel davon ab, wie die Details im Gesetzgebungsverfahren und in der Verwaltungspraxis geregelt werden: Ob das System also zugänglich ist oder mit einer Frühverrentung eher restriktiv umgegangen wird.

Das Renteneintrittsalter soll schrittweise angehoben werden. Sehen sie darin, wie einige Kritiker*innen, eine versteckte Rentenkürzung?

Ja, im Grunde ist es das. Das Ziel besteht darin, den Rentenbeitrag zu senken oder geringer zu halten. Das führt dazu, dass die Leute auf ihr Leben gerechnet weniger Rente bekommen.

„Sozialpolitisch gesehen wäre es wünschenswert, dass alle Beschäftigten eine Betriebsrente haben“

Betriebsrenten sollen nach Ansicht der Rentenkommission ausgeweitet werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund geht einen Schritt weiter und fordert verpflichtende Betriebsrenten für alle Beschäftigten. Wäre das sinnvoll, aber mit Blick auf kleine Betriebe überhaupt machbar?

Sozialpolitisch gesehen wäre es wünschenswert, dass alle Beschäftigten eine Betriebsrente haben. Diese müsste also Teil eines integriert gedachten Systems ohne Ausnahmeregelungen sein. Eine Möglichkeit ist die verpflichtende Anbindung von Arbeitgebern ohne Betriebsrente an bestehende tarifliche Regelungen. Damit würden bewährte, auf die Branchen zugeschnittene Regelungen angewandt und auch Komplexität für Arbeitgeber reduziert. Die Frage, wer diese Betriebsrenten finanziert und wie man Kosten und Lasten verteilt, ist eine Verteilungsfrage. Andere Länder wie Schweden zeigen, dass eine höhere Arbeitgeberbeteiligung an dieser Stelle durchaus möglich ist.

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