Inland

Reform der privaten Altersvorsorge: Das hat der Bundestag beschlossen

27. März 2026 12:27:47
Zu teuer, zu wenig Rendite – so lautet die Kritik ab der Riester-Rente. Am Freitag hat der Bundestag deshalb eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Wir erklären die wichtigsten Änderungen.
Symbolfoto für Aktion und Geld

Einen Zuschuss vom Staat für die private Altersvorsorge erhält künftig auch, wer Geld in Aktienfonds oder in an der Börse gehandelte Investmentfonds (ETF-Sparpläne) anlegt

Wer selbst für eine Absicherung im Rentenalter vorsorgt, erhält einen Zuschuss aus der Steuerkasse. Diese staatliche Förderung soll es für Bürger*innen attraktiver machen, in eine private Altersvorsorge zu investieren. Das war die Idee hinter der Riester-Rente, die 2002 eingeführt wurde.

Rund 15 Millionen Menschen haben seitdem einen Vertrag abgeschlossen. Doch die Riester-Rente steht schon lange in der Kritik: zu teuer, zu wenig Rendite. Der Bundestag hat deshalb am Freitag eine Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, die bereits ab Januar 2027 gelten soll. Wir erklären die wichtigsten Neuerungen.

Was wird künftig vom Staat bezuschusst?

Neben „sicherheitsorientierten“ Garantieprodukten sollen künftig auch „renditeorientierte“ Vorsorgeanlagen gefördert werden. Einen Zuschuss vom Staat erhält damit auch, wer Geld in Aktienfonds oder in an der Börse gehandelte Investmentfonds (ETF-Sparpläne) anlegt.

Was hat es mit dem Standarddepot auf sich?

Jeder Anbieter eines staatlich geförderten Anlageprodukts, ob Bank oder Versicherung, ist neben anderen Angeboten verpflichtet, ein Standarddepot anzubieten. Auch mit diesem Produkt wird in global gestreute Fonds (ETFs) investiert, zugleich gibt es gesetzliche Vorgaben, die von jedem Anbieter berücksichtigt werden müssen.

Wie hoch ist der Kostendeckel?

Das Standarddepot wird einen Kostendeckel haben, den die Anbieter nicht überschreiten dürfen. Kostendeckel heißt, dass die Produktkosten die jährliche Rendite des Sparenden um maximal einen Prozent senken dürfen. Im Gesetzentwurf war zunächst noch von 1,5 Prozent die Rede, nach großer Kritik von Verbraucherverbänden wurde hier von den Koalitionsfraktionen nachgebessert. 

Wie hoch sind die Zuschüsse vom Staat?

Auch hier gab es am Dienstag noch Änderungen: Die Grundzulage wird auf 50 Cent pro gesparten Euro bis maximal 360 Euro im Jahr angehoben. Wer mehr spart, erhält 25 Cent pro gesparten Euro bis zu einem Sparbetrag von 1800 Euro im Jahr. Indem die ersten 360 Euro höher bezuschusst werden als die folgenden, sollen gerade Menschen mit geringeren Einkommen gefördert werden.

Wird es eine Kinderzuschlag geben?

Ja. Einen Kinderzuschlag von 300 Euro im Jahr erhält, wer mindestens 25 Euro pro Monat spart. Auch hier hat die Koalition noch einmal nachgebessert. Der Staat gibt nun zu jedem Euro Eigensparleistung bis 25 Euro einen weiteren Euro dazu (pro Kind).

Gilt die staatliche Förderung auch für Selbstständige?

Ja. Auch das ist eine Neuerung gegenüber dem Riester-Modell, das vor allem für abhängig Beschäftigte galt.

Wird es auch einen staatlichen Fonds geben? 

Ja. Die Koalition hat sich ebenfalls darauf geeinigt, dass es künftig auch einem öffentlichen Träger erlaubt sein wird, ein Standarddepot anzubieten. Dabei gelten dieselben Kriterien wie bei privat angebotenen Standardprodukte. 

Wird es auch weiterhin eine Riester-Rente geben?

Ja. Riester-Verträge können wie bisher weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Förderung oder ein Wechsel in einen anderen Altersvorsorgevertrag ist aber möglich.

Ist eine private Altersvorsorge verpflichtend?

Nein. Eine private Vorsorge wird auch weiterhin freiwillig bleiben.

Was wird steuerlich nicht bezuschusst?

Ausgeschlossen von einer steuerlich geförderten Altersvorsorge sind sehr riskante Anlageklassen wie Einzelaktien oder Kryptowährungen.

Wann geht es los?

Die neue Förderung gilt für Verträge, die ab Januar 2027 abgeschlossen werden.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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Gespeichert von Peter Plutarch (nicht überprüft) am Mi., 25.03.2026 - 09:58

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Wird von der SPD ausgeschlossen, dass in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Rente gekürzt wird z.B. durch Heraufsetzung des Rentenalters?
Wird die SPD in der Bundesregierung dafür sorgen, dass der Fiskus seine Schulden bei der gesetzlichen Rentenversicherung begleicht für die dekretierte Übernahme gesellschaftlicher Lasten?
Wie wird effektiv verhindert, dass wie bei Riester ein Großteil der Beiträge in Übergewinne der Versicherungswirtschaft statt in die Rentenleistung fließt?
Wird den privaten Anbietern vorgeschrieben, mit welcher kalkulatorischen Lebensdauer sie ihre Produkte kalibrieren müssen?
Werden die Altersvorsorgeprodukte nach dem Tod des Versicherten an Erben und Nachkommen ausgezahlt? Mit welchen Einschränkungen und Rückforderungen?
Glaubt die SPD, damit wirklich mehr Stimmen gewinnen zu können? Wenn vor der Bundestagswahl die Champagnerlaune bekannt wird, mit der die Versicherungswirtschaft auf dieses Vorhaben schaut, hilft das eher der AfD und Merz (Blackrock).

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