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2.000 Euro steuerfrei: So funktioniert die Aktivrente

SPD und Union sind sich einig: Die Aktivrente kommt. Voraussichtlich ab Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die weiterhin erwerbstätig sind, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Was hinter dieser Sozialleistung steckt und wer davon profitiert.

von Vera Rosigkeit · 9. Oktober 2025
Wegweiser mit der Aufschrift Aktivrente

Mit der Aktivrente können Renter*innen bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie weiterhin beruftätig bleiben 

In ihrem Koalitionsvertrag haben sich SPD und Union auf die Einführung einer sogenannten Aktivrente verständigt. Hiermit will die Regierung finanzielle Anreize schaffen, damit sich längeres Arbeiten mehr lohnt. Am Mittwoch wurde es nun bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt beschlossen: Das sogenannte Aktivrentengesetz soll bereits zum 1. Januar 2026 starten. 

Wer kann eine Aktivrente in Anspruch nehmen?

Laut Koalitionsvertrag betrifft diese Regelung alle, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Derzeit steigt diese Altersgrenze noch stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. 2031 wird die Regelaltersrente für alle Jahrgänge bei 67 Jahren liegen, bei Menschen mit Schwerbehinderung bei 65 Jahren. Ob die Regelung auch für besonders langjährig Versicherte gilt, die nach mehr als 45 Erwerbsjahren früher abhschlagsfrei in Rente gehen können, ist noch nicht geklärt. 

Wie hoch ist die Steuerersparnis?

Bis zu 2.000 Euro im Monat oder 24.000 Euro im Jahr bleibt ein Gehalt steuerfrei, wenn es von Rentner*innen verdient wird. Aktuell würden rund 230.000 erwerbstätige Rentner*innen davon profitieren, schätzt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Was erhofft sich die Regierung von der Aktivrente?

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung die Erwerbsquote erhöhen und Mehrarbeit fördern, um einem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Laut Statistischen Bundesamt werden in den nächsten 15 Jahren rund 13,9 Millionen Erwerbstätige das gesetzliche Rentenalter erreichen. Das sind knapp ein Drittel aller Erwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt 2024 zur Verfügung standen. Da jüngere Altersgruppen die ältere zahlenmäßig nicht ersetzen können, wird ein Fachkräftemangel befürchtet.

Was kostet die Aktivrente?

Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 trifft für die mit der Umsetzung der Aktivrente einhergehenden Steuermindereinnahmen eine Vorsorge von rund einer Milliarde Euro ab dem Jahr 2026. Das DIW geht von zunächst knapp 800 Millionen Euro Steuermindereinnahmen pro Jahr aus. Andererseits können zusätzliche erwerbstätige Rentner*innen die Einnahmen der Sozialversicherungen erhöhen, da sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Welche Kritik gibt es an der Aktivrente?

Laut DIW kann die Aktivrente helfen, die Beschäftigung auch jenseits des Rentenalters zu fördern. Sie sei aber kein Ersatz für notwendige Maßnahmen wie beispielsweise einer besseren Qualifikation und Weiterbildung aller Erwerbspersonen oder dem Ausbau der Kinderbetreuung. 

Im DIW-Wochenbericht (5/25) geben die Autoren außerdem zu bedenken, eine potenziell steigende Ungleichheit im Blick zu behalten. So seien viele Menschen jenseits der Regelaltersgrenze aus gesundheitlichen Gründen oder durch die Betreuung von Angehörigen nicht in der Lage weiterzuarbeiten. Außerdem müsse auch ihre Qualifikation nachgefragt sein. Auch zeigten Erfahrungen aus anderen Ländern, dass vor allem höherqualifizierte und zumeist gut versorgte Menschen profitieren, so das Fazit.

Ist die Aktivrente ein Kompromiss?

Die Aktivrente lässt sich als Kompromiss zwischen SPD und Union verstehen. Während für die SPD eine Anhebung des Renteneintrittsalters nicht infrage kommt, hätte die Union gerne die Lebensarbeitszeit erhöht. So zumindest war es auch in ihren Programmen zur Bundestagswahl 2025 zu lesen. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wollen wir mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit.“

Wann ist mit einem Gesetz zur Aktivrente zu rechnen?

In der kommenden Woche soll die Aktivrente im Bundeskabinett beraten werden. Ein Gesetzentwurf ist in Arbeit. Federführend ist das von SPD-Minister Lars Klingbeil geführte Bundesfinanzministerium, da Änderungen am Einkommensteuergesetz notwendig sind. 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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16 Kommentare

Gespeichert von RAINER SCHORN (nicht überprüft) am Fr., 19.09.2025 - 16:56

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Moin.....
Ist so nicht ganz richtig! Du Verdienst nicht 2000,00€ dazu, sondern Sie ziehen dir dann die Rente ab! Das heißt - wenn du Anspruch auf 1200,00 € Rente hättest, fällt diese weg. Das heißt du gehst für 800,00 € den ganzen Monat Arbeiten. Herr Klingbeil spart sich damit 1200,00 Euro, die er nicht aus der Rentenkasse auszahlen muss. MfG Rainer Schorn

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 09.10.2025 - 11:41

Antwort auf von Wolfgang Standt (nicht überprüft)

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Mahlzeit, erstmal ist die Aktivrente Steuerfrei.Aber der große Hammer kommt am Jahresende wenn man die Steuererklärung abgegeben hat.Dann darf man nämlich schön nachzahlen. Wer glaubt das die Regierung (Staat) was zu verschenken hat, lässt sich schon wieder verarschen…

Gespeichert von Günter Mönch (nicht überprüft) am Do., 09.10.2025 - 14:37

Antwort auf von Wolfgang Standt (nicht überprüft)

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Es gibt genau genommen keine Aktivrente. Es gibt auch keine Zahlungen vom Staat an Rentner. Ein Mensch in einem bestimmten Alter der u.a. auch "normaler Rentner" ist geht arbeiten. Zu diesem Vorgang gibt es kein Verbot. Ein verbreitete aber falsche Annahme! Für diese Arbeit erhält der Arbeitnehmer ein Entgelt. Er zahlt Steuern und Rentenbeiträge - ganz normale Sache. Die ersten 2000€/Monat dieses vom Arbeitgeber bezahlten Entgeltes gelten steuerlich als Freibetrag. Im Reigen der vielen Freibeträge eine ganz normale Angelegenheit. Die gezahlten Sozialbeiträge können auch steuerlich geltend gemacht werden - ganz normale Sache.

Dies ist ein Irrtum. Mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters kann neben der Rente unbegrenzt hinzuverdient werden. Seit 2023 gilt dies auch bei vorzeitigem Bezug von Altersrenten durch langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte und Schwerbehinderte.

Gespeichert von Winter (nicht überprüft) am Sa., 20.09.2025 - 12:51

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Dieser Kommentar wurde gelöscht wegen: "5. Aus Gründen des deutschen Namensrechts werden Beiträge gelöscht, deren Autor unvollständige (nur Vor- oder Zuname), geschützte Namen oder Pseudonyme benutzt."

Gespeichert von Peter Pan (nicht überprüft) am Sa., 20.09.2025 - 12:59

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Gespeichert von Hinken Erika (nicht überprüft) am Sa., 20.09.2025 - 16:39

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Zum Kommentar von Herrn Schorn: ich glaube nicht, dass sie richtig liegen mit ihrer Meinung. Kein Rentner würde weiter arbeiten gehen, wenn der Hinzuverdienst von max. 2000€ im Monat von der bestehenden Rente abgezogen wird. Nirgendwo wird dies auch nur ansatzweise gesagt oder geschrieben.MfG.

Gespeichert von Günter Mönch (nicht überprüft) am Do., 09.10.2025 - 14:28

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Es handelt sich nicht um eine Rente! Es handelt um ein ganz normales Steuer- und Versicherungspflichtiges Entgelt für Arbeit. Bei bestimmten Voraussetzungen bleiben 2000€/Monat steuerfrei. Eigentlich überflüssig es nennen zu müssen, es entstehen bei dieser Arbeit Beiträge in die Rentenkasse bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Arbeitsverträge sind es die Veränderungen benötigen. Eine Arbeit auch für die Gewerkschaften. Nicht mehr das "bedingungslose Ende" bei einem bestimmten Alter sollte genannt sein sondern die Alternativen beim möglichen Renteneintritt gehören in den Arbeitsvertrag. So manch einer denkt: Arbeiten ist verboten wenn Du Rentner bist. Eine totale Fehleinschätzung.

Gespeichert von Günter Simmeth (nicht überprüft) am Do., 09.10.2025 - 14:30

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Wenn ich als Rentner wieder arbeiten gehe mit einem Lohn weit unter der Beitragsbemessungsbrenze , muss oder kann ich dann wieder zurück in die GKV?

Gespeichert von K. Brodersen (nicht überprüft) am Do., 09.10.2025 - 16:20

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Genau so, wie es der Herr Schorn beschrieben hat, wurde es in einer späten Abendsendung, von einem CDU Politiker beschrieben. Auf Nachfrage der Moderatorin zu ihrem Verständnis, hat dieser das gesagte bestätigt. Mein Kommentar dazu: sonst würde es ja kein einsparen geben, und wenn nicht bei den
Rentnern, wo dann. Hab mich
leider nicht verhört.

Gespeichert von Ute Robertz (nicht überprüft) am Fr., 10.10.2025 - 09:13

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Ich bin schon in Rente und gehe noch arbeiten.Ich profitiere nicht davon, da Rente und Einkommen dann doch wieder zusammen gelegt wird und versteuert werden muss. Der Freibetrag müsste für arbeitende Rentner angehoben werden. Beispiel: eine Jahresrente von € 17.000,00 plus Steuerfreiem Einkommen von € 24.000,00 liegt man bei knapp € 41.000,00 abzgl. Steuerfreibetrag von € 12.000,00 verbleiben noch knapp €29.000,00 zu versteuerndes Einkommen. Die Rentner helfen der Wirtschaft und den Arbeitgebern das es weiter läuft und werden dann mit dem Steuerjahresausgleich bestraft. Der Rentner muss sich € 200,00_€300,00 im Monat von dem erwirtschafteten Gehalt an Seite legen um es am Ende dem Fiskus zu geben. Das ist kein Anreiz. Sozialhilfeempfänger bekommen auch Geld ohne zu arbeiten. Grundsicherung und die Miete. Aber sie zahlen keine Steuern, sie sind von allem befreit. Ich musste von meiner Rente im Jahr 2023, € 768,00 Steuern nachzahlen und war nur 3 Monate arbeiten. Für 2024 und 2025 mehr.

Gespeichert von Orel Bauters (nicht überprüft) am Fr., 10.10.2025 - 10:18

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ich bin schon lange Rentner und arbeite seit Renteneintritt schon 10 Jahren wieder im alten Beruf, wenn die Regelung kommt, wäre das sehr erfreulich. Leider hörte ich, dass diese Einnahmen dann dem Progressionsvorbehalt unterliegen sollen. Das werden viele nicht wissen und dann bei der Veranlagung Steuernachzahlungen leisten müssen. Wenn das kommt, wäre das unfair, es wäre dann keine echte Steuerfreiheit für maximal 24.000 Euro imJahr. Dann würde man ja doch indirekt Steuern zahlen, weil ein höherer %-Satz auf das übrige Einkommen angewendet würde. Frage dazu: Bleibt die Steuerfreiheit auch dann, wenn z.B. der Monatsverfdienst 2.500,00 € ist, also 500,00 € steuerpflichtig. Übrigens: Der Arbeitgeber zahlt hierfür Beiträge zur Rentenversicherung, auch das ist sehr unfair. Besten Dank für Aufklärung!

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