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Rente und Altersvorsorge: Das steht im Koalitionsvertrag von Union und SPD

Bleibt es bei der Rente nach 45 Beitragsjahren? Und was hat es mit der Aktivrente auf sich? Ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt, was die mögliche neue Regierung plant und was neu ist. 

 

von Vera Rosigkeit · 15. April 2025
Rente

Aktivrente, Mütterrente, Frühstart-Rente – Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag einiges zur Altersvorsorge vereinbart

48 Prozent Rentenniveau 

In der Ampel-Regierung hatte sich die SPD für die Sicherung der Altersrente stark gemacht. Ein Gesetz, das so genannte Rentenpaket II, lag bereits vor, dann stieg die FDP aus. Im Koalitionsvertrag mit der Union konnte sich die SPD damit durchsetzen, dass Rentenniveau bei 48 Prozent zu sichern. Allerdings nicht bis 2039, wie im damaligen Gesetzentwurf von Bundearbeitsminister Hubertus Heil vorgesehen, sondern nur bis 2031. Und damit immerhin über die kommende Legislaturperiode hinaus. Die sich daraus ergebenen Mehrausgaben sollen mit Steuermitteln ausgeglichen werden. Dass das Rentenniveau stabil bleibt, ist entscheidend. U.a. damit sich das Verhältnis der ausgezahlten Rente zum Durchschnittseinkommen nicht weiter verschlechtert. Weitere Infos zum Rentenniveau finden Sie hier.

Rente nach 45 Beitragsjahren

Auch, wenn die Union immer wieder eine Anhebung des Renteneintrittsalters angekündigt hat, bleibt es bei einem abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren. Auch damit hat sich die SPD in einem für die künftige Rente wesentlichen Punkt durchgesetzt. Denn eine Anhebung des Renteneintrittsalters kommt einer Kürzung bei der Rente gleich. Statt einer Erhöhung soll es nun mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente geben. Konkretes Beispiel: die Einführung einer so genannten Aktivrente – dazu mehr im Folgenden.

Was bedeutet das für die sogenannte Rente mit 63?

Da der Koalitionsvertrag vorsieht, dass eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren möglich ist, bleibt auch diese Regelung bestehen. Aber: Die Rente mit 63 Jahren gibt es ohnehin nicht mehr, denn die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte", kurz: „Rente mit 63“ genannt, galt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 begann.

Für alle, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Danach kann, wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, erst abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Infos finden Sie hier.

Neu: Aktivrente

Wer jedoch freiwillig länger arbeiten möchte oder kann, erhält eine sogenannte Aktivrente. Mit dieser Maßnahme soll freiwilliges längeres Arbeiten belohnt werden. Die Idee stammt aus dem Wahlprogramm der Union und soll für mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente sorgen. Dazu wurde vereinbart: „Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.“

Altersvorsorge für Selbstständige

Um Selbstständige besser fürs Alter abzusichern, sollen laut Koalitionsvertrag alle neuen Selbstständigen, „die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung“ einbezogen werden. Dabei sollen andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, weiterhin möglich sein und bleiben. 

Neu: Frühstart-Rente

Mit der Frühstart-Rente setzt die Union eine Idee aus ihrem Wahlprogramm um, der unmittelbar an den Einstieg in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge geknüpft ist. Laut Koalitionsvertrag werden ab Januar 2026 für jedes Kind, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht und zwischen sechs und 18 Jahren alt ist, pro Monat zehn Euro in ein kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt. Die so eingezahlten Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei und können auch erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. Der so angesparte Betrag kann ab dem 18. Lebensjahr durch private Einzahlungen weiter bespart werden.

Riester-Rente

Es ist nicht der erste Koalitionsvertrag, der eine Reform der Riester-Rente vorsieht. Denn in der Kritik steht diese privat finanzierte und mit staatlichen Zulagen geförderte Altersvorsorge schon länger. Die mögliche neue Koalition aus Union und SPD möchte die bisherige Riester-Rente in ein „neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren“. Viel konkreter wird der Vertrag an dieser Stelle nicht, nur so viel: Der Kreis der Förderberechtigten soll ausgeweitet werden, eine möglichst einfache staatliche Förderung soll „Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleiten“. 

Mütterrente

Dabei geht es um die Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Bislang erhalten erziehende Elternteile dafür maximal zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeit in der Rente angerechnet. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, gibt es aber bis zu drei Jahren Kindererziehungszeit. Das soll nun angeglichen werden. Die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen. Wille und die Absicht, das zu finanzieren, seien da, hatte SPD-Chef Lars Klingbeil gegenüber der „Bild“-Zeitung vom Freitag erklärt. Gleichwohl stünde auch die Mütterrente, wie alle Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag „unter Finanzierungsvorbehalt“.

Aktuelle Entwicklungen zur Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen gibt es zum Nachlesen in unserem Newsticker.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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