Rentenpaket: Darüber wird heute im Bundestag abgestimmt
Viel wurde in den vergangenen Wochen um das Rentenpaket gestritten. An diesem Freitag soll im Bundestag darüber abgestimmt werden – wir geben einen Überblick über die zentralen Punkte des Gesetzespakets.
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Der Streit um die schwarz-rote Rentenreform ist noch nicht beendet, eine Abstimmung im Parlament ist für Freitag angekündigt
Mehrfach sah es so aus, als könnte das Rentenpaket bei der Abstimmung im Bundestag scheitern. In den Wochen vor der Abstimmung am Freitag, 5. Dezember, dominierte der Streit zwischen Bundestagsabgeordneten der Jungen Union und ihrer Koalition die politische und mediale Debatte. Kritik äußerten die jungen Abgeordneten aus CDU und CSU vor allem an der geplanten Stabilisierung des Rentenniveaus – das Rentenpaket beinhaltet jedoch noch weitere Maßnahmen.
Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent stabilisieren
Das Rentenniveau in Deutschland liegt, gemessen am Durchschnittsverdienst aller Versicherten, bei 48,15 Prozent. Eine Person, die 45 Jahre Beiträge gezahlt hat und durchschnittlich viel verdient hat, bekommt also eine Rente, die rund 48 Prozent des dann bestehenden Durchschnittsverdienstes beträgt. Sprich: Steigen die Löhne, steigt auch die Rente.
Schwarz-Rot wollen, dass dieser Status quo bis 2031 so bleibt, auch wenn sich die Anzahl der Beitragszahlenden in den kommenden Jahren verringert und die Anzahl der Rentner*innen erhöht.
Das muss finanziert werden: In Konsequenz werden sich Rentenbeiträge und Bundeszuschüsse erhöhen. Laut Gesetzesentwurf bleibt der Rentenbeitrag 2026 voraussichtlich stabil und steigt 2027 etwas stärker als gedacht: von heute 18,6 auf 18,8 Prozent des Bruttolohns. Laut Haushaltsentwurf sollen die Bundeszuschüsse 2026 bei rund 127,8 Milliarden Euro liegen, also rund 24,5 Prozent des gesamten Etats.
Außerdem soll die Rücklage der Rentenkasse laut Gesetzesentwurf von 20 Prozent einer Monatsausgabe auf 30 Prozent angehoben werden, um mehr Puffer zu haben.
Mütterrente
Der Bund zahlt mit den Zuschüssen auch für die Ausweitung der Mütterrente, die rund fünf Milliarden Euro jährlich kosten soll. Mit dem Vorhaben sollen die Rentenpunkte, die Eltern für die Erziehungszeit ihrer Kinder angerechnet werden, von 2,5 auf 3 Punkte steigen, wenn die Kinder vor 1992 geboren worden sind. Die Regelung wird jetzt an die Mütterrente angeglichen, wie sie bei später geborenen Kindern greift – die Eltern, die das betrifft, bekommen dann 20 Euro mehr im Monat.
Arbeiten im Alter
Die Bundesregierung will die Weiterarbeit von Rentner*innen fördern. Im Rahmen der Aktiv-Rente, die Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag vereinbart hat, soll, wer freiwillig weiterarbeitet, 2.000 Euro im Monat verdienen können, ohne Steuern zu zahlen. Damit das auch im alten Job möglich ist, muss das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot fallen. Die arbeitsrechtliche Regelung verhindert, dass Arbeitgeber*innen Arbeitnehmer*innen nach einer Pause befristet einstellen, wenn sie zuvor bereits bei ihnen beschäftigt waren. Das soll Dauerbefristungen ohne sachliche Gründe vermeiden – solche Gründe sind zum Beispiel eine Vertretung oder die Probezeit.
Das Kabinett hat den Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots für Beschäftigte beschlossen, die das Rentenalter überschritten haben. Sie sollen dann bis zu acht Jahre lang weiterarbeiten können, mit maximal zwölf Verträgen. Um einen Vertrag darüber hinaus zu verlängern, bräuchten Arbeitgeber*innen weiterhin einen Sachgrund. Für Beschäftigte, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, bleibt alles beim Alten.