Inland

Gesundheitsreformen: Wie die SPD die Rechte von Patienten stärken will

27. January 2026 14:10:00
Im Zuge der anstehenden Reformen im Gesundheitssystem müssen die Interessen der Patient*innen stärker berücksichtigt werden. Dafür setzen sich der Patientenbeauftragte Stephan Schwartze und die SPD-Bundestagsfraktion ein. Einer Forderung von Bundeskanzler Friedrich Merz erteilte Schwartze eine Absage.
Eine Ärztin untersucht das Bein einer Patientin

Eine Ärztin untersucht das Bein eines Mädchens: Die SPD will Patient*innen bei Behandlungsfehlern besser absichern.

„Unser Gesundheitssystem braucht Veränderung – und zwar jetzt“, erklärte Stephan Schwartze, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, beim Jahresempfang zum Tag der Patientinnen und Patienten am 26. Januar. Patient*innen seien bei ihrer gesundheitlichen Versorgung mit großen Herausforderungen konfrontiert. 

Patientenbeauftragter Stephan Schwartze: „Das Gesundheitssystem ist zu komplex“

„Dabei liegt das Problem nicht bei ihnen oder in ihnen – unser Gesundheitssystem ist zu komplex und ineffizient“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete. Dabei verwies er auf lange Wartezeiten auf Termine, „Odysseen bei der Diagnosefindung“ und fehlende Absprachen zwischen den Behandelnden.

Schwartze betonte: „Das System darf nicht kränker sein als der Patient.“ Es müsse einfacher, effizienter und transparenter werden. „Wir brauchen ein Gesundheitswesen, das sich an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert. Aus diesem Grund sieht er  „kleinteilige“ Maßnahmen wie eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, eine Praxisgebühr oder andere Zuzahlungsinstrumente kritisch. 

„Die Versicherten sind mit den Beitragserhöhungen bereits in Vorleistung gegangen“, betonte Schwartze. Nun müssten andere ihren Teil leisten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte die telefonische Krankschreibung vor Kurzem grundsätzlich infrage gestellt. Daraufhin kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an, diese seit Ende 2023 geltende Möglichkeit zu überprüfen. Vertreter*innen von SPD und dem Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierten dies scharf.

Patientenbeauftragter fordert umfassende Strukturreformen

Für ein Mehr an Effizienz im Gesundheitssystem brauche es umfassende Strukturreformen, betonte Schwartze. Die Krankenhausreform sowie die Reform der Notfallversorgung seien ein guter Anfang. Den Gesetzentwurf für ein Primärversorgungsmodell erwarte der Sozialdemokrat „mit Spannung“. Auch digitale Instrumente gehörten als sinnvolle Ergänzung dazu und brächten neue Vorteile. „Ohne echte Patientenorientierung jedoch führen diese Vorhaben ins Leere“, gab Schwartze zu bedenken.

Im Koalitionsvertrag hätten sich Union und SPD darauf festgelegt, die Rechte der Patient*innen zu stärken. Dazu gehörten Anpassungen beim Patientenrechtegesetz. Patient*innen würden beim Verfahren rund um vermutete Behandlungsfehler auf große Schwierigkeiten stoßen. „Meine zentrale Forderung ist, das Beweismaß für die Kausalität zwischen Behandlungsfehler und eingetretenem Gesundheitsschaden von der richterlichen Überzeugung – dem Vollbeweis – auf die ,überwiegende Wahrscheinlichkeit‘ zu senken“, teilte Schwartze mit. So sollen Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen. 

Behandlungsfehler: SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für Härtefallfonds ein

Auch die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für mehr Rechte bei Behandlungsfehlern: Ein Härtefallfonds, geringere Beweisanforderungen und besserer Aktenzugang sollen Betroffenen schneller helfen. Das Ziel ist mehr Transparenz, Orientierung und Sicherheit im Gesundheitssystem. Der gesundheitspolitische Sprecher Christos Pantazis sieht darin „ein wirksames Instrument, um Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit zu geben, die sich in einer Ausnahmesituation befinden“. 

Unterdessen arbeiten die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz an dem von Schwartze erwähnten Gesetzentwurf für eine Reform der ärztlichen Primärversorgung. Der Plan von Gesundheitsministerin Nina Warken zielt darauf ab, Hausärzt*innen künftig zur ersten Anlaufstation bei gesundheitlichen Problemen zu machen. Erst nach dieser Erstberatung soll es möglich sein, eine Fachärztin oder einen Facharzt aufzusuchen.

Dadurch soll die Zahl der Arztbesuche reduziert und Kosten gespart werden. Warken zufolge sollen Patient*innen auf diesem Weg zugleich aber auch schneller einen Termin in einer fachärztlichen Praxis erhalten. Für den 27. Januar waren Gespräche der Ministerin mit Vertreter*innen von Ärzteverbänden und Krankenkassen über die geplante Reform angesetzt.

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