Inland

Patienten sollen selbst entscheiden, wo sie sich behandeln lassen

von Karsten Wiedemann · 29. Mai 2009
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Frau Roth-Behrendt: EU will die grenzüberschreitende Behandlung von Patienten in den EU-Mitgliedsstaaten erleichtern. Ist die Qualität der Behandlungen denn überall gleich gut?

Das Angebot der Gesundheitsversorgung ist schon innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich - manchmal schon innerhalb der gleichen Stadt. Auch in der Europäischen Union haben wir sicherlich nicht überall die gleiche Qualität. Es geht bei der Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung auch nicht um einen Vergleich der Qualitäten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten, sondern darum, den Patientinnen und Patienten das Recht zu geben, frei zu entscheiden, wo in der Europäischen Union sie sich behandeln lassen möchten.

Wenn Patienten der Meinung sind, dass sie schneller oder besser in einem anderen Land behandelt werden, oder wenn sie aus anderen Gründen die Behandlung in einem anderen Mitgliedsland vorziehen, dann haben sie zukünftig das Recht dazu.

Wenn sich durch diese Freiheit die Qualität der Gesundheitsversorgung europaweit verbessert, weil die EU-Mitgliedsländer kein Interesse daran haben, dass Patienten abwandern, dann ist das ein erwünschter Nebeneffekt.

Wie kann ich mich als Patient darüber informieren, wo die Behandlung im EU-Ausland gut oder schlecht ist?

Als Informationspunkte werden mit der neuen Richtlinie nationale Kontaktstellen eingerichtet. Hier können sich die Patientinnen und Patienten umfassend über ihre Rechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erkundigen und Informationen zum Genehmigungsverfahren erhalten.

Außerdem sieht die Gesetzgebung die Schaffung von europäischen Referenznetzwerken zum Austausch von Fach- und Spezialwissen vor. Hier haben nicht nur die Mediziner die Möglichkeit, sich mit Spezialisten aus anderen EU-Mitgliedstaaten auszutauschen. Auch die Patientinnen und Patienten werden von den Referenznetzwerken profitieren, da sie dort Informationen über beste Behandlungserfolge und neuartige Therapien für Krankheiten erhalten können.

Wann werden diese Kontaktstellen ihre Arbeit aufnehmen?

Die nationalen Kontaktstellen werden spätestens mit dem Inkrafttreten der Gesetzgebung in allen Mitgliedsländern zwei Jahre nach Verabschiedung der Richtlinie für die Patientinnen und Patienten bereit stehen.

Vor allem Spanien fürchtet, dass sich eine wachsende Zahl von EU-Bürgern auf Kosten der spanischen Steuerzahler im Land behandeln lässt. Wie lässt sich das verhindern?

Mit der neuen Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wird Patientinnen und Patienten das Recht gegeben, sich überall in der EU behandeln zu lassen und eine Kostenerstattung für diejenigen Behandlungen zu erhalten, die auch zu Hause bezahlt worden wäre.

Wenn jemand z.B. nach Spanien fährt und sich dort behandeln lässt, dann kommt dafür nicht das spanische Gesundheitssystem auf. Alle Behandlungen, die von der Krankenkasse im Heimatland der Patientinnen und Patienten bezahlt werden, müssen nun auch im EU-Ausland erstattet werden. Wenn eine Behandlung allerdings nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen vorgesehen ist, wird diese Versorgung nicht erstattet.

Können deutsche Krankenhäuser von neuen Patienten aus dem EU-Ausland profitieren?
Ärzte und Krankenhäuser in Deutschland können durchaus von der neuen Gesetzgebung profitieren, wenn sie qualitativ hochwertige Behandlungen ohne lange Wartezeiten für die Behandlungen anbieten.

Nach derzeitigem Stand müssen die Krankenkassen stationäre Behandlungen im Ausland vorab genehmigen. Ist dadurch die Wahlfreiheit nicht eingeschränkt?

Die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten wird durch die Vorabgenehmigung nicht eingeschränkt. Eine Vorabgenehmigung kann nur für stationäre oder spezielle, ressourcenintensive Behandlungen verlangt werden, um die Organisation und Finanzierbarkeit der Gesundheitssysteme der Mitgliedsstaaten nicht zu gefährden.
In einem Notfall kann man sich im Übrigen immer im Ausland behandeln lassen, zum Beispiel bei Unfällen im Urlaub oder auch wenn die Wartezeiten im Heimatland zu lang sind. Hier greift die Notfallgesetzgebung.

Wie transparent ist das Genehmigungsverfahren. Bekommt ein Patient beispielsweise eine Ablehnung schriftlich zugestellt?

Die Vorabgenehmigung ist an klare und transparente Kriterien geknüpft. Die Krankenkassen müssen es genau begründen, wenn sie eine Behandlung aus organisatorischen Gründen ablehnen. Wir fordern darüberhinaus, dass die Krankenkassen eine Ablehnung auch medizinisch begründen müssen.

Welche Behandlungen sind generell im EU-Ausland möglich?
Grundsätzlich sind alle Behandlungen im EU-Ausland möglich! Erstattet werden aber nur diejenigen Behandlungen, die auch im Heimatland bezahlt werden würden. Es werden dann die jeweils für das Heimatland gültigen Sätze erstattet.

Die SPE-Fraktion hat sich in der ersten Lesung zur Richtlinie zur grenzüberschreitenden Patienten-Behandlung enthalten. Wieso?

Die SPE-Fraktion hat sich bei der Abstimmung zur ersten Lesung enthalten, da es zwei Punkte gibt, die wir noch mehr unterstreichen wollen. Wir fordern zum einen die doppelte Rechtsgrundlage Artikel 95 und Artikel 152 EU-Vertrag. Die Kommission hat als Rechtsgrundlage lediglich Artikel 95 vorgesehen, der sich auf den Binnenmarkt bezieht. Das ist formal korrekt, weil sich der Patient ja frei im Binnenmarkt bewegt. Wir wollen jedoch Artikel 152 EU-Vertrag hinzufügen, um den Gesundheitsaspekt der Gesetzgebung stärker hervorzuheben.

Der zweite Grund für die Enthaltung sind die Regelungen zur Vorabgenehmigung. Hier haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten noch einige Verbesserungswünsche. Wir werden uns in der zweiten Lesung dafür einsetzen, die Vorschriften noch konkreter zu formulieren.

Grundsätzlich bewerten wir die Gesetzgebung aber als positiv, da sich Patientinnen und Patienten künftig in der gesamten EU frei bewegen und behandeln lassen können. Das ist eine echte Verbesserung.

Interview: Karsten Wiedemann

Dagmar Roth-Behrendt sitzt seit 1989 im Europäischen Parlament. Von 1989 bis 2004 war sie Sprecherin der SPE-Fraktion für Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitspolitik und von 2004 bis 2007 Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. Seit 2007 leitet sie die von der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden im Europaparlament eingerichtete Arbeitsgruppe zur Reform des Europäischen Parlaments.

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Karsten Wiedemann

Redakteur bei vorwaerts.de bis September 2009, jetzt Redakteur bei Neue Energie, dem Magazin des Bundesverbands für Windenergie

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