Femizid als Mordmerkmal? Was härteren Strafen im Weg steht
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Femizide werden in Deutschland nicht einheitlich erfasst, was die Strafverfolgung zusätzlich erschwert.
Wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind, dann ist die Rede von Femiziden. Die SPD-Bundestagsfraktion will dafür deutlich härtere Strafen. Damit Femizide nicht regelmäßig als Totschlag, sondern Mord verurteilt werden, forderten die rechtspolitischen Sprecher*innen der SPD-Bundestagsfraktion zuletzt, dass der Mordparagraf auch Femizide umfasst.
„Wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind, dann ist das Ausdruck von Frauenhass und patriarchalem Besitzdenken“, erklärte rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge (SPD). Das müsse sich klar im Strafrecht widerspiegeln. „Geschlechtsspezifische Tatmotive gehören ausdrücklich benannt und konsequent verfolgt.“
Was die Debatte deutlich erschwert: Es gibt in Deutschland keine einheitliche Definition für Femizide und auch die Daten dazu sind umstritten. Die Frauenrechtsorganisiation Terre des Femmes fordert seit Jahren mehr Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt. Johanna Wiest von Terre des Femmes erklärt, was sich grundlegend ändern müsste, um Femizide wirksam zu bekämpfen.
Was genau versteht man unter einem Femizid?
Ein Femizid bezeichnet die vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts. Das entscheidende Kriterium ist das geschlechtsspezifische Motiv. Viele dieser Taten geschehen im Kontext partnerschaftlicher Beziehungen, besonders während oder nach Trennungen. Typischerweise will sich die Frau aus der Beziehung lösen und ein selbstbestimmtes Leben führen, was der Mann ihr jedoch verwehrt.
Die genaue Anzahl von Femiziden in Deutschland lässt sich allerdings schwer bestimmen, da Tatmotive, also auch geschlechtsspezifische Motive, in der Kriminalstatistik nicht einheitlich erfasst werden.
„Die Statistik gibt wenig Aufschluss über das Tatmotiv“
Welche Probleme entstehen durch die mangelnde statistische Erfassung?
Die fehlende Erfassung der geschlechtsspezifischen Motive führt zu einem verzerrten Bild. Wie im Jahr 2024: Das Bundeskriminalamt veröffentlichte für 2023 die Zahl von 360 Tötungsdelikten an Frauen und Mädchen und definierte diese als „Femizide“. Daraus entstand dann die Schlagzeile, es gebe „fast jeden Tag einen Femizid“ in Deutschland.
Diese Darstellung war jedoch verzerrt, denn die Statistik gibt wenig Aufschluss über das Tatmotiv. Ein Anhaltspunkt für Femizide ist häufig häusliche Gewalt: Von den 360 Opfern wurden 155 durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet, und Partnerschaftstötungen von Frauen werden immer als Femizide eingeordnet. Da Femizide aber auch außerhalb von Partnerschaften stattfinden können, lag die tatsächliche Zahl mit Sicherheit höher als diese 155 Fälle, aber unter 360.
Die aktuellen Zahlen zeigen: 2024 wurden 308 Frauen und Mädchen getötet, davon 132 im Kontext von Partnerschaften. Es gab also mindestens 132 Femizide, also mindestens einer alle drei Tage.
Was müsste sich bei der Datenerfassung konkret ändern?
Deutschland hat sich durch die Istanbul-Konvention zur systematischen Erfassung geschlechtsspezifischer Gewalt verpflichtet. Der Begriff „Femizid“ wird in der Konvention nicht explizit genannt. Belastbare Zahlen sind allerdings wichtig, um Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen. Daher sollte bei Straftaten, also auch der Tötung von Frauen, genauer ermittelt werden, in welchen Kontext die Tat zustande kam und welche Motive ihr zugrunde liegen.
Stimmen aus SPD und Union fordern ein neues Mordmerkmal für Femizide. In Italien oder einigen Ländern Lateinamerikas ist Femizid sogar ein eigener Straftatbestand. Für wie sinnvoll halten Sie es, das Strafrecht in Deutschland mit Blick auf Femizide zu schärfen?
Es gibt Gründe, die dafürsprechen, und andere dagegen. Die aktuelle Rechtsprechung bei Femiziden ist sehr uneinheitlich. Je nach Auslegung wird die vorsätzliche Tötung einer Frau entweder als Mord oder als Totschlag gewertet – mit erheblichen Unterschieden im Strafmaß. Für eine Mordverurteilung müssen spezifische Merkmale wie niedrige Beweggründe oder Heimtücke nachgewiesen werden, was Auslegungssache ist.
„Die Gesellschaft muss eine klarere Haltung gegenüber Femiziden zeigen“
Problematisch ist tatsächlich, dass viele Femizide als Totschlag verurteilt werden. Häufig wird argumentiert, der Täter habe nach einer Trennung im Affekt gehandelt, Gefühle wie Zorn oder Wut seien also durch die Trennung der Frau, und damit aus menschlich nachvollziehbaren Gründen, entstanden. Solche Urteile spiegeln ein mangelndes Wissen über häusliche Gewalt wider. Eine Überarbeitung der Strafrechtsparagrafen würde mehr Rechtssicherheit schaffen und Auslegungsspielräume reduzieren.
Und was spricht gegen eine Überarbeitung des Strafrechts?
Das bestehende Strafrecht bietet bereits alle notwendigen Instrumente für eine angemessene Verurteilung von Femiziden. Statt neuer Gesetze sollte der Fokus auf der Weiterbildung von Richterinnen und Richtern liegen. Sie benötigen ein besseres Verständnis für geschlechtsspezifische Gewalt. Dieses Thema sollte bereits in der juristischen Ausbildung einen prominenten Platz einnehmen.
Was sollte unternommen werden, um Femizide zu verhindern?
Die Gesellschaft muss eine klarere Haltung zeigen. Femizide werden noch immer verharmlost, oft wird mehr Empathie mit dem Täter als mit dem Opfer gezeigt. Die meisten getöteten Frauen haben zuvor häusliche Gewalt erlebt – hier müssen wir ansetzen.
Die gesellschaftlich verbreitete Frauenfeindlichkeit muss aktiv bekämpft werden. Kinder und Jugendliche sollten bereits in der Schule lernen, wie sie ihre Emotionen regulieren und Beziehungen auf Augenhöhe führen. Studien zeigen, dass 50 bis 60 Prozent der Jugendlichen bereits in ihren ersten Beziehungen Partnerschaftsgewalt erleben. Das setzt sich im Erwachsenenalter fort. Aus der Täterarbeit wissen wir außerdem, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Täter sein Verhalten ändert, gering ist. Maßnahmen, die erst im Erwachsenenalter ansetzen, kommen also oft zu spät.