Inland

Rentenversicherung: Fünf Argumente, Beamte einzahlen zu lassen

3. Juni 2026 08:56:48
Sollten Pensionen abgeschafft und Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden? Das schlägt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vor. Es gibt gute Gründe, die dafür sprechen.
Computergeneriertes Ortsausgangsschilt mit der Aufschrift "Ruhestand" und dem durchgestrichenen Wort "Arbeitsleben", im Hintergrund ein roter Stift und ein Taschenrechner

Wer in den Ruhestand geht, muss vorher gut rechnen. Die Einbeziehung von Beamt*innen könnte die Rentenkassen entspannen.

Schon im vergangenen Jahr schlug Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vor, dass zur Sicherung der gesetzlichen Rente neben Abgeordneten und Selbstständigen auch Beamt*innen in die Rentenversicherung einzahlen sollten. Am Montag erklärte sie auf einer Veranstaltung der „Rheinischen Post“ in Düsseldorf, dass sie an diesem Plan festhalte: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen“, sagte sie. Im SPD-Regierungsprogramm 2025 heißt es dazu: „Wir wollen mehr und langfristig alle Erwerbstätigen in die Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen.“ 

Eine Versicherung für alle Erwerbstätigen – einschließlich Beamt*innen – hätte viele Vorteile. Wir nennen fünf.

Grund 1: Warum mehr Beitragszahler*innen die gesetzliche Rente stabilisieren würden

Werden auch Beamt*innen Teil der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Anzahl der Beitragszahlenden erhöht. Damit erhöhen sich zugleich die Einnahmen. Eine breitere Basis schafft mehr finanzielle Sicherheit und damit auch stabile Renten in der Zukunft.

Grund 2: Was Deutschland vom Rentensystem in Österreich lernen kann

Länder wie Österreich machen es vor: Im Unterschied zu Deutschland erhalten Rentner*innen in Österreich bis zu 80 Prozent vom letzten Bruttoverdienst bei einer abschlagsfreien Rente zum Regelalter 65 Jahren nach 45 Beitragsjahren. Beinahe alle Beschäftigten (auch Beamt*innen und Selbstständige) zahlen in die Rentenkasse ein. 

Allerdings beträgt der Beitragssatz dort 22,8 Prozent, wovon Arbeitgeber immerhin 12,55 Prozent, Arbeitnehmer hingegen nur 10,25 Prozent übernehmen. Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Beitragssatz aktuell bei 18,6 Prozent, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte von 9,3 Prozent des Bruttolohns einzahlen. 

Grund 3: Wie Beamtenbeiträge Bund, Länder und Kommunen entlasten könnten

Laut Statistischem Bundesamt zahlten die öffentlichen Haushalte von Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2024 rund 56,9 Milliarden Euro für die rund 1.418 800 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Diese Steuermittel könnten für andere Zwecke (zum Beispiel für Bildung) genutzt werden, würden Beamt*innen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. 

Grund 4: Warum eine gemeinsame Rentenversicherung gerechter wäre

In Deutschland gibt es verschiedene Systeme der Alterssicherung. Während die allermeisten Beschäftigten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit auf „ihre Rente sparen“, werden die Pensionen von verbeamteten Erwerbstätigen aus Steuermitteln des Bundes finanziert. Mit einem einheitlichen Versicherungssystem würden Ungleichheiten beseitigt.  

Grund 5: Was die Mehrheit der Deutschen dazu sagt

Mehr als drei Viertel der Deutschen (76,6 Prozent) sprechen sich laut einer Civey-Umfrage im Auftrag des Sozialverbands VdK dafür aus, dass künftig alle Erwerbstätigen – auch Beamtinnen, Beamte und Selbstständige – in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Eine solche Beteiligung würde nach Meinung der Befragten das Vertrauen in das Rentensystem stärken. Gerade Gewerkschaften und auch Sozialverbände betonen die Vorteile eines gemeinsamen Systems. Wenn alle in derselben Rentenversicherung vorsorgen, stehen auch alle hinter dem gemeinsamen System. Die gesetzliche Rente hätte eine breite Rückendeckung, wenn auch Beamt*innen und Abgeordneten ihre Alterssicherung darauf stützen würden. 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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Gespeichert von Peter Plutarch (nicht überprüft) am Mi., 03.06.2026 - 10:54

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Gibt es einen Grund dafür, dass Ministerin Bas nur von Beamten spricht und nicht gleichzeitig die Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten betreibt? Denn auch dafür gibt es große Zustimmung und die die Rentenkassen stützenden Effekte dürften größer werden.
Bei den Abgeordneten hätte es zudem noch einen besonders befriedenden Effekt: Sie würden zukünftig über eine gesetzliche Rentenversicherung entscheiden, der sie auch unterworfen sind und die sie auch einzahlen. Das ist heute nicht der Fall und das macht es ganz leicht, anderen Kürzungen zuzumuten, den man sich als Abgeordneter nicht unterwirft.
Warum schlägt Ministerin Bas in einer existenziellen Krise ihrer Partei und angesichts unverschämter Forderungen des Koalitionspartners so eine halbgare Reform vor?

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mi., 03.06.2026 - 12:29

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überhaupt sehr ungerecht behandelt wird in der Öffentlichkeit. Sie weiß Bescheid, wie sonst niemand, und sagt , was zu sagen ist, auch wenn die Lautsprecher dies nicht hören mögen. Zuletzt ihr Votum für Vielfalt, und gegen Braun und Altersgrau. Einfach wunderbar, dass wie sie an der Spitze haben

Gespeichert von Kevin Windheuser (nicht überprüft) am Do., 04.06.2026 - 18:09

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Also ich bin ja grundsätzlich dem Thema offen zugewandt. Allerdings ist diese Darstellung so hanebüchen das ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll sie zu widerlegen.
1. Ja, es würden mehr Leute einzahlen. Sogenannte "Milchmädchenrechnung" Es würden auch mehr Leute eine spätere Auszahlung aus der Rentenkasse erwarten. Die Effekte verlieren sich mittelfristig.
2. Der Staat kann sich so einfach gar nicht die Pensionen plötzlich sparen und in Bildung investieren.
Darauf haben die jetzigen Pensionäre einen Rechtsanspruch. Man könnte es für die Zukunft ändern. Und vorallem könnte man es für zeitlich befristete Beamte ändern (Parlamentarier)
3. Dem Beamten wurden jahrelang im Vergleich zu den Tarifabschlüssen der Angestellten Abzüge in der Erhöhung gemacht um hier eine Pensionsrücklage zu generieren. Der Beamte kann nichts dafür wenn es diese Pensionsrücklage nicht gibt.

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