Mehr Frauen in die Parlamente? Neues Gutachten unterstützt Paritätsgesetz
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Ist ein Paritätsgesetz mit dem Verfassungsrecht vereinbar?
„Mehr Frauen in die Parlamente ist die Devise“, forderte SPD-Chefin Bärbel Bas Anfang Februar beim Zukunftsauftakt für das neue Grundsatzprogramm ihrer Partei. Damit führt sie eine Tradition fort, denn schon lange streiten SPD-Politikerinnen für ein Paritätsgesetz, um den Anteil von Frauen in den Parlamenten von Bund und Ländern zu erhöhen.
Im Bundestag sind derzeit nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten Frauen, ihr Anteil liegt bei 32,4 Prozent. In den Bundesländern sieht es nicht viel besser aus. Auch dort stagniert der Anteil weiblicher Abgeordneter, ist teilweise sogar rückläufig.
Warum ein Paritätsgesetz politisch wichtig ist
Auch für die SPD-Politikerin Cansel Kiziltepe ist ein Paritätsgesetz schon lange Herzensthema. Die Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales und Gleichstellung will die Parlamente für die Zukunft widerstandsfähiger machen. Auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Anfang März sprach sie von einem rechten Backlash, der Minderheiten, besonders Schutzbedürftige und auch Frauen in den Mittelpunkt rücke.
Für Kiziltepe ist die Demokratie ohne vollständige Gleichstellung nicht vollendet. Das Parlament „als Herzkammer der Demokratie“ dürfe kein „Schauplatz rechter und antifeministischer Narrative“ werden, warnte sie. Auch deshalb müsse Gleichstellung verwirklicht werden, ein Paritätsgesetz ist für sie „unausweichlich“.
In Berlin hat sich die Koalition aus CDU und SPD im Koalitionsvertrag vorgenommen, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes zu prüfen. Aus diesem Grund habe die Senatorin bei den Verfassungsrechtler*innen Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten liege nun vor. „Es ist ein Signal an die Politik, dass ein Paritätsgesetz möglich und machbar ist“, ist die Berliner Senatorin überzeugt.
Wie lässt sich ein Paritätsgesetz juristisch begründen?
In einigen europäischen Ländern wie Belgien und Frankreich, aber auch in Portugal und Spanien gibt es sie bereits: Paritätsgesetze. In diesen Ländern können Parteien nur dann an Wahlen teilnehmen, wenn ihre Kandidat*innenlisten die gesetzlich vorgeschriebenen Geschlechterquoten aufweisen.
Versuche, es in Deutschland ebenso handzuhaben, scheiterten bislang. Sowohl im brandenburgischen als auch im Thüringer Landtag sollten Änderungen im Wahlrecht dazu führen, wonach jeweils die Hälfte der Listenplätze an Frauen und die andere an Männer vergeben werden müssen. In beiden Fällen wurden die Vorhaben von den dortigen Landesverfassungsgerichten für verfassungswidrig erklärt.
Gersdorf: Gute Gründe für Paritätsgesetz
Trotzdem gibt es für den Juristen Hubertus Gersdorf gute Gründe, dass ein Paritätsgesetz für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und auch auf Bundesebene verfassungsrechtlich zulässig ist. Zwar verlange die Gesetzgebung keine „spiegelbildliche Zusammensetzung des Wahlvolkes“, erklärte Gersdorf bei der Vorstellung seines Gutachtens in der Friedrich-Ebert-Stiftung. Eingriffe in die Wahlgrundsätze dürften seiner Meinung nach aber durch den Frauenförderauftrag der Verfassung für Berlin und auch des Grundgesetzes gerechtfertigt und damit zulässig sein.
Dieser verfassungsrechtliche Förderauftrag liege in der Beseitigung faktischer Nachteile und einer Schlechterstellung von Frauen beim Zugang zu Berufen und Ämtern. Da Frauen prinzipiell nicht weniger geeignet seien als Männer, stelle die Unterrepräsentanz von Frauen in nicht qualifikationsgebundenen Bereichen von Staat und Gesellschaft eine Benachteiligung dar, die auszugleichen sei. Diese Nachteile rechtfertigten Fördermaßnahmen zugunsten von Frauen, zu deren auch Quoten gehörten, so Gersdorf.
Für das Wahlrecht sei der Eingriff durch den Frauenförderauftrag der Verfassung ebenso gerechtfertigt wie für Eingriffe in die Parteienrechte, erklärte er. Letztendlich aber müsse die Politik die Kraft aufbringen, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen.
Wie geht es beim Thema Parität weiter?
In Berlin finden im Herbst Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt. Das vorgelegte Gutachten kann hier wegweisend sein, ein neues Wahlrecht zum Thema zu machen. Die SPD möchte mit einem Paritätsgesetz das Berliner Wahlrecht reformieren.
Auf Bundesebene arbeitet aktuell eine neu eingesetzte Kommission daran, das Wahlrecht zu reformieren. So hatten es Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Dabei soll unter anderem auch geprüft werden, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen sollten.
Wegge fordert: Parität zur Bedingung machen
Die SPD-Frauen machen das Thema Parität zur Bedingung für eine Wahlrechtsreform. Im vorwärts-Interview forderte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, gleiche Macht für Frauen. „Das heißt Parität in Parlamenten und Parteien, mehr Frauen in Führungspositionen und klare Regeln gegen Sexismus in Politik und Verwaltung“, so die Co-Chefin der Arbeitsgemeinschaft SPD Frauen.
Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas forderte beim Zukunftsauftakt für das neue Grundsatzprogramm ihrer Partei die Mitglieder auf „den Kampf für echte Gleichstellung“ entschlossener zu führen: „Um endlich voranzukommen, brauchen wir mehr Frauen in der Wirtschaft und auch in der Politik.“
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.
stehenbleiben. Wir brauchen aus für die Migranten und Siedler Quoten, und zwar nicht eine für alle, sondern mit der gebotenen Binnendifferenzierung (Nah- und Fernost, Nordafrika, Zentralafrika, Südamerika usw. ). Dies gilt auch für die Geschlechter, eine Frauenquote selbstverständlich, aber auch eine Quote für Transgender und Quere .
Also, aufbauend auf dem Gutachten nun ran an die Umsetzung. Nur Mut