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Dieses Gutachten belegt: Die AfD ist verfassungswidrig

25. Juni 2026 18:43:23
Hätte ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg? Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ ist davon überzeugt und hat nun ein umfangreiches Gutachten vorgelegt. Ein Aspekt ist dabei neu.
Gutachten "Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig?" liegt auf einem Tisch

Klares Ergebnis auf mehr als 1000 Seiten: Ein Gutachten der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ belegt die Verfassungsfeindlichkeit der AfD.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat in einem dicken Gutachten dargelegt, dass die AfD-Politik das Demokratieprinzip und die Menschenwürde verletzt. „Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig“, erklärte Bijan Moini, Legal Director der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag bei der Vorstellung eines 1675 Seiten starken GFF-Gutachtens. „Würde ein Verbotsantrag gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg“, so Moini. Die GFF selbst fordert aber kein Verbot. „Wir haben nur die wissenschaftliche Grundlage bereitgestellt“, erläuterte Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner, GFF-Vorstandsmitglied.

Zwei Gründe für ein AfD-Verbot

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten, wenn sie darauf abzielt, Demokratie, Rechtsstaat oder Menschenwürde zu beseitigen oder zu beeinträchtigen. Das GFF-Gutachten sieht gleich zwei Verbotsgründe: Der demokratische Wettbewerb würde bei einer AfD-Machtübernahme erheblich beeinträchtigt, und es wären systematische Verletzungen der Menschenwürde zu erwarten.

Das Gutachten arbeitet heraus – und das ist neu in der bisherigen Diskussion –, dass die AfD ihre politischen Gegner*innen durch strafrechtliche Verfolgung unterdrücken will. „Wenn Angela Merkel hinter Gitter soll, weil sie angeblich durch ihre Migrationspolitik Beihilfe zu  Massenvergewaltigungen leistet, dann hat das mit ernsthafter Strafverfolgung nichts zu tun, sondern ist politische Verfolgung“, argumentiert Bijan Moini. Die GFF hat rund 200 derartige Drohungen und Ankündigungen gefunden.

„Hunderte Belege“ für AfD-Verstöße gegen die Menschwürde

Bekannt ist dagegen der Vorwurf an die AfD, sie unterscheide zwischen echten Deutschen und eingebürgerten Deutschen mit Migrationshintergrund. Es gibt zwar eine AfD-Erklärung von 2021, in der es heißt: „Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“ Die GFF hat aber „hunderte Belege“ gefunden, dass die AfD das in der Praxis doch anders sieht. So werde etwa bei der Geburtenförderung verlangt, dass beide Eltern Deutsche sind. Straffällige Doppelstaatler*innen sollen die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. 

Gegen die Menschenwürde richtet sich auch der AfD-Umgang mit Muslimen und Ausländern. Frauen mit Kopftuch sollen keine öffentlichen Einrichtungen betreten dürfen. Der Bau von Minaretten soll verboten werden. Kriminelle Ausländer*innen sollen auch in Folterstaaten abgeschoben werden. 

Rund 2.500 Belege für Verfassungsfeindlichkeit der AfD

Dass die GFF ergebnisoffen geprüft hat, ist laut Bijan Moini auch daran zu sehen, dass manche Vorwürfe als (noch) nicht erfüllt angesehen wurden, etwa eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Auch Antisemitismus und Behindertenfeindlichkeit seien derzeit nicht prägend für die Partei. Die Ergebnisoffenheit der Prüfung ließ sich die GFF von den renommierten Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Sophie Schönberger bestätigen. 

Die GFF-Untersuchung wurde von einem achtköpfigen Team unter Leitung Moinis durchgeführt und dauerte 13 Monate. Rund 20.000 private Spender*innen, die über eine Millionen Euro aufbrachten, hatten die Arbeit finanziert. 

Geprüft wurden ausschließlich offene Quellen, insgesamt drei Millionen Dokumente, darunter 2,9 Millionen Social-Media-Postings, 77.000 Parlamentsdokumente und 55.000 Presseerklärungen. Mit KI-Hilfe wurden 33.000 Dokumente herausgefiltert, die dann näher untersucht wurden, rund 2.500 fanden als Belege Eingang in das Gutachten. Die Dokumente sollen über die Plattform „Frag den Staat“ frei recherchierbar sein.

Bundestagsabgeordnete fordern AfD-Prüfverfahren

Gegenüber bisherigen Materialsammlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz stellte Moini heraus, dass die GFF auch Parlamentsmaterialien auswertete. Außerdem habe sich die GFF nicht auf die Bundespartei beschränkt, sondern auch Landes- und Kreisverbände einbezogen. 

Das Bundesverfassungsgericht kann über ein Parteiverbot nur entscheiden, wenn dies entweder von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beantragt wird. Da die CDU/CSU derzeit ein Verbotsverfahren ablehnt, sind in keinem der drei Organe Mehrheiten für einen Verbotsantrag in Sicht. 

Eine kleine überparteiliche Gruppe von fünf Bundestagsabgeordneten – Carmen Wegge (SPD), Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Till Steffen (Grüne), Clara Bünger (Die Linke) und Stefan Seidler (SSW) – griff das Gutachten auf und regte an, jetzt „eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen“.

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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Gespeichert von Peter Plutarch (nicht überprüft) am Fr., 26.06.2026 - 08:48

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Meine Partei hält sich verzweifelt an dem Ziel fest, die AfD zu verbieten. Das ist in vielfacher Hinsicht falsch und zum scheitern verurteilt:

- Parteiverbote sind die ultima ratio der Wehrhaften Demokratie, die Hürden sind zu recht extrem hoch. Die SPD steht vor dem Dilemma, diese zu Lasten der Demokratie zu senken oder zu scheitern.
- Die Programme und Aussagen aus und in der AfD sind allesamt an den Rändern der anderen Parteien ebenfalls zu finden. Es dürfte unmöglich sein, diese in der Breite auf eine Abschaffung unserer verfassungsmäßigen Ordnung zu interpretieren.
- Nahezu 30 % würden aktuell bundesweit die AfD wählen. Nach einem Verbot würden sich diese wohl kaum der SPD zuwenden, obwohl sie zum beträchtlichen Teil der Kernklientel der (ehemaligen) Arbeiterpartei entstammen.
- Das Verbot der nach Umfangen einzigen Volkspartei würde der Demokratie in Deutschland kaum zu reparierenden Schaden zufügen, weil sie letzlich einen politischen Gegner mit juristischen Tricks eliminiert.

Gespeichert von Peter Boettel (nicht überprüft) am Fr., 26.06.2026 - 10:55

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Dann sollen die SPD-Minister*Innen in der Bundesregeirung sowie in den Länderregierungen darauf drängen, dass endlich ein Verbotsverfahren gegenüber dieser Nazi-Partei eingeleitet wird, damit nicht weiter wertvolle Zeit vergeht.
Natürlich werden sich die Gegner der "Brandmaier" wie Söder, Dobrindt, Spahn, Weber u.a. massiv dagegen wehren, weil sie immer damit rechnen werden, die AfD zum Machterhalt zu benötigen. Über die Folgen sollten sie sich mal in die Geschichtsbücher schauen.

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Fr., 26.06.2026 - 13:53

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kein zurück mehr geben. Wer eine verfassungswidrige Partei nicht mit den gebotenen Mitteln verfolgt, macht sich schuldig durch unterlassen, oder sehe ich das falsch?

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