Bürgergeld: Hohe Hürden für SPD-Mitgliederbegehren
Die Bundesregierung will das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen und die Sanktionen für Totalverweigerer*innen verschärfen. Dagegen regt sich Widerstand in der SPD. Doch die Hürden für ein Mitgliederbegehren sind hoch.
„Liebe SPD, bleib stabil“, heißt es auf der Seite mitgliederbegehren.org. Dort ist kürzlich ein Aufruf veröffentlicht worden, der sich gegen die von der Bundesregierung aus Union und SPD geplanten Verschärfungen der Sanktionen beim Bürgergeld richtet. „Die Sozialdemokratie hat den Sozialstaat miterkämpft, mitverteidigt und sollte jetzt die Kraft sein, die allen Versuchen der Spaltung offensiv entgegensteht und für die Teilhabe aller Menschen in dieser Gesellschaft eintritt“, heißt es darin.
Ein Prozent der Mitglieder benötigt
Unter den 166 Erstunterzeichnenden finden sich zahlreiche Juso-Funktionär*innen wie der Bundesvorsitzende Philipp Türmer, aber auch Europa- und Landtagsabgeordnete sowie Kommunalpolitiker*innen und mehrere ehemalige Bundestagsabgeordnete. Insgesamt haben den Aufruf Stand Mittwochmittag mehr als 2.300 Personen auf der Plattform unterschrieben.
Eine Zahl, die auf den ersten Blick beachtlich klingt, aber mit Blick auf die Statuten der SPD bislang noch nicht ausreicht, um tatsächlich ein Mitgliederbegehren in Gang zu bringen. Denn dafür bräuchte es mindestens ein Prozent der gesamten Mitgliedschaft der Partei, die zudem aus mindestens zehn Unterbezirken aus drei Bundesländern stammen müssten. Dies wären also mehr als 3.500 Personen.
Bislang kein Mitgliederbegehren angezeigt
Allerdings: Die Unterschriften auf einer externen Plattform reichen dafür nicht aus. Denn zunächst müssen Mitglieder, die ein solches Begehren initiieren wollen, dieses beim Parteivorstand einreichen, der die Zulässigkeit prüft. „Bislang ist beim SPD-Parteivorstand kein Mitgliederbegehren angezeigt worden“, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit.
Sollte dies noch geschehen und der Parteivorstand das Begehren für zulässig erklären, müsste der Parteivorstand anschließend den initiierenden Mitgliedern den Zugang zur Online-Plattform bereitstellen, auf der sich die Mitglieder anschließend eintragen können. Die bisher getätigten Unterschriften sind dafür nicht gültig.
Unterschriften auf externer Plattform nicht gültig
Ein Mitgliederbegehren auf der vom Parteivorstand bereitgestellten Plattform kann maximal drei Monate laufen. Erfolgreich ist es, wenn binnen dieser Frist 20 Prozent der Mitglieder es unterstützen. Das wären deutschlandweit mehr als 70.000 Genoss*innen. Zum Vergleich: Bei der Abstimmung über den Koalitionsvertrag von Union und SPD, der eben jene Verschärfungen der Sanktionen beim Bürgergeld vorsieht, votierten im Frühjahr etwas mehr als 30.000 SPD-Mitglieder mit Nein.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo
schaffen das, denn es ist von zentraler Bedeutung für die Partei, auf diesem Sektor standzuhalten. Es ist genug Geld da, wir müssen es nur einsammeln, dann können wir es auch ungekürzt verteilen. Besteuerung der Reichen jetzt!