Rentenpflicht für Selbstständige: Tut weh, ist aber richtig
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Viele Selbstständige mit kleinerem Einkommen sparen bei der Altersvorsorge.
Selbstständigkeit hat in Deutschland viele Gesichter. Ärzt*innen oder Anwält*innen sind beispielsweise selbstständig, und verdienen in der Regel gut. Doch auch Journalist*innen, Übersetzer*innen und andere Freischaffende sind selbstständig und verdienen – je nach Auftragslage – meist deutlich weniger.
Bei einem kleinen Einkommen tut jeder Euro Abgabe weh, was dazu führt, dass viele Selbstständige ausgerechnet bei der Altersvorsorge sparen. Denn für rund 2,6 Millionen der 3,6 Millionen Selbstständigen sind Einzahlungen in die Rentenkasse freiwillig. Das betrifft zum Beispiel Coaches, Heilpraktiker*innen, IT-Berater*innen oder Social-Media-Strategen. Die Folgen liegen auf der Hand: Gut jeder Fünfte, der selbstständig gearbeitet hat, ist im Alter von Armut bedroht oder betroffen.
Warum Altersarmut unter Selbstständigen ein Problem ist
Die Bundesregierung will das ändern, denn künftigen Generationen von Selbstständigen droht das gleiche Schicksal. In Zukunft sollen alle neuen Selbstständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: zunächst den halben Regelbeitrag, aktuell 367,82 Euro im Monat, später den vollen Satz von derzeit 735,63 Euro. Alternativ ist eine einkommensabhängige Berechnung im Gespräch.
Wer schon selbstständig ist, soll sich von der Pflicht befreien können. Der Gründerszene dürften diese Pläne trotzdem ordentlich schmerzen. Dennoch sind sie richtig, denn sie könnten den Selbstständigen endlich mehr Aufmerksamkeit bescheren.
Wozu eine Beitragspflicht die Regierung zwingt
Die Beitragspflicht zwingt die Regierung, sich endlich mit der Arbeitsrealität von Selbstständigen zu beschäftigen. Solange Rentenbeiträge freiwillig sind, ist die Altersarmut selbstverschuldet. Wer aber zu Beitragszahlungen verpflichtet, muss auch fragen, was zuzumuten ist. Und diese Frage der Zumutbarkeit müsste eigentlich gerade der Union wichtig sein, die sich traditionell als Partei der Selbstständigen und Freiberufler versteht.
So könnte sich im Bestfall an der Ungleichbehandlung der Selbstständigen etwas ändern. Die beginnt schon mit der unfairen Verteilung der Beitragslasten. Festangestellte Arbeitnehmer*innen teilen sich die Beiträge mit ihrem Arbeitgeber, aktuell sind das 9,3 Prozent des Einkommens pro Seite. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen die 18,6 Prozent dagegen allein, und können das häufig kaum stemmen. Bei 4.000 Euro Monatsumsatz bleiben nach Abzug von Umsatz- und Lohnsteuer, Betriebsausgaben, Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten oft nur wenige Hundert Euro übrig – wer dann noch in die Rente zahlt, geht schnell ins Minus.
Was die Künstlersozialkasse vormacht
Die SPD hat schon in der Vergangenheit bewiesen, dass sie die Situation von Selbstständigen und Freiberufler*innen nicht kalt lässt. Künstler*innen und Journalist*innen, die in der Regel weniger verdienen, profitieren heute von der Künstlersozialkasse (KSK), einer europaweit einmaligen und sozialdemokratischen Errungenschaft, die auf den früheren SPD-Bundesarbeitsminister Herbert Ehrenberg zurückgeht.
Wie Angestellte zahlen KSK-Versicherte nur den halben Beitrag zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, den Rest trägt die KSK, die sich durch Abgaben von Unternehmen und Verlagen sowie einem Bundeszuschuss finanziert. Ein Modell, das zeigt: Solidarität lässt sich organisieren, wenn man will. Wird Vorsorge für Selbstständige zur Pflicht, sollte nicht nur gefragt werden, was sie zahlen müssen, sondern wer mitzahlt.