Steuerhinterziehung: So will die Regierung Schwarzarbeit bekämpfen
SPD-Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat sich zum Ziel gesetzt, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Geldwäsche zu bekämpfen. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht.
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SPD-Finanzminister Lars Klingbeil und SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas stellten am Mittwoch gemeinsam den Kabinettsbeschluss zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vor
Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche – durch Finanzkriminalität gehen dem Bundeshaushalt jährlich Einnahmen in Millionenhöhe verloren. Auch deshalb haben sich SPD und Union in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, gesetzliche Maßnahmen zu prüfen, um wirkungsvoller gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. SPD-Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte bereits Anfang Juni angekündigt, den Kampf gegen die organisierte Finanzkriminalität zu verstärken.
766 Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit
Bei der Vorstellung der Jahresbilanz des Zolls erklärte er am 3. Juni in Hamburg, eine härtere Gangart einzulegen, „wenn es darum geht, gegen Kriminelle vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern“. Klingbeil hob hervor, dass ihm der Kampf gegen Schwarzarbeit besonders wichtig sei. Nicht ohne Grund: Denn allein im vergangenen Jahr haben Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, einer Arbeitseinheit des deutschen Zolls, einen Schaden von insgesamt 766 Millionen Euro aufgedeckt. Und damit rund 150 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2023. Klar sei, so der Vizekanzler. „Wer schwarzarbeitet oder schwarzarbeiten lässt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben, und dadurch entstehen massive Schäden“, betonte er.
Als Bundesfinanzminister stehe er dafür ein, staatliche Einnahmen zu sichern, aber auch Menschen vor Ausbeutung zu schützen. Dafür habe er nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls schlagkräftiger, moderner und digitaler aufgestellt werde, erklärte Klingbeil im Anschluss an die Kabinettssitzung am Mittwoch. „Wir erweitern die Kompetenzen, verbessern die Datenanalyse und vereinfachen die Prüfungen.“
Kampf gegen Steuerhinterziehung
Dazu zähle auch die Möglichkeit eines besseren Austausches unter den Behörden wie der Polizei, der deutschen Rentenversicherung und den Landesfinanzämtern, kündigte Klingbeil an. Ziel sei, Menschen besser vor Ausbeutung und widrigen Arbeitsbedingen zu schützen. Denn auch das zählt zu den Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit: sicherzustellen, dass gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen, wie insbesondere der Zahlung von Mindestentgelten, eingehalten werden.
In diesem Zusammenhang bekräftigte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, dass Sozialleistungsbetrug und Schwarzarbeit kein „Kavaliersdelikt“ seien. Der Kampf gegen Schwarzarbeit würde auch Arbeitgeber*innen unterstützen, die „ihre Leute richtig bezahlen“ und sich nicht durch Lohndumping Vorteile verschafften. Die Arbeitsministerin hatte zuvor im Kabinett ein Gesetz zur Tariftreue im Bund eingebracht, um für fairen Wettbewerb zu sorgen, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Tarifbindung zu stärken.
Verlängerte Aufbewahrungsfristen
Klingbeil stellte zudem klar, dass mit dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch auch die Aufbewahrungsfristen für Banken, Finanzinstitute und Wertpapiere wieder verlängert würden. Diese waren unter der Ampel-Regierung und dem damaligen Finanzminister Christian Lindner im Zuge des Gesetzes für mehr Bürokratieabbau von zehn auf acht Jahren verkürzt worden.
Eine Verlängerung der Fristen kann jedoch im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug von Nutzen sein und wird von Verbänden und Vereinen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der sogenannten Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften gefordert. Laut Schätzungen des Vereins „Finanzwende“ ist dem deutschen Staat durch diesen Steuerbetrug allein im Zeitraum zwischen 2000 und 2020 ein Mindestschaden von rund 28 Milliarden Euro entstanden.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.