SPD-Parteivorstand: Bundesweites Mitgliederbegehren zum Bürgergeld
Vom 23. Dezember bis zum 23. März läuft ein bundesweites Mitgliederbegehren zum Bürgergeld. Hier gibt es die Informationen des SPD-Parteivorstands dazu im Überblick.
Am 23. Dezember 2025 startet ein bundesweites Mitgliederbegehren zum Bürgergeld.
Nach § 13 Abs. 1 Organisationsstatut in Verbindung mit der Verfahrensrichtlinie haben die Initiatorinnen nun drei Monate Zeit, Befürworter*innen für ihr Begehren zu finden.
Die Frist endet spätestens am 23.03.2026, 23:59 Uhr.
Zur Unterzeichnung berechtigt sind ausschließlich Mitglieder der SPD gemäß § 5 Organisationsstatut.
Die Initiatorinnen, Franziska Drohsel, Eva-Maria Weimann und Melissa Butt, sind für die Durchführung des Begehrens verantwortlich.
Das Mitgliederbegehren wird online auf der vom Parteivorstand bereitgestellten Plattform durchgeführt. Der Link zur Plattform lautet mitgliederbegehren.spd.de. Voraussetzung für die Eintragung ist der Zugang als SPD-Mitglied im internen Bereich auf spd.de.
Nähere Informationen zum Entscheidungsvorschlag des Begehrens unter mitgliederbegehren.spd.de.
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Sg. Damen und Herren,
ich bin gebürtiger Scholz-Hamburger und langjähriger Spender der 1.000 Tafeln, speziell der Tafel Potsdam eV und kann das Mitgliederbegehren gegen die Bürgergeldeinschtänkungen immer unterstützen. Beste Grüsse JE
PS.
Und es ist in heutiger Zeit auch sehr angebracht, dass endlich der Deutsche Staat die rd. 1.000 Tafeln bundesweit für rd. 1,5 Mio schwache Menschen, davon sehr viele Kinder und Rentner, übernimmt, betreibt und dieses nie mehr nur durch Private erfolgt. Frohe Festtage.