Inland

Schneller bauen: Wie der Bau-Turbo Kommunen unterstützen soll

Das Parlament hat ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus beschlossen. Im Bundestag versprach SPD-Bundesbauministerin Verena Hubertz den Kommunen, sie bei der Anwendung zu unterstützen.

von Carl-Friedrich Höck · 9. Oktober 2025
Ein Mehrfamilienhaus in Bau

Künftig können Kommunen von geltenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen, um schneller zu bauen. 

Der sogenannte Bau-Turbo von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) kommt. Am Donnerstag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag beschlossen. Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ möchte die Bundesregierung schnell für Entlastung auf den Wohnungsmärkten sorgen.

Hubertz verspricht Kommunen Unterstützung

„Ich will, dass wir mehr bauen, ich will, dass wir schneller bauen“, sagte Hubertz im Bundestag. Mit dem Turbo könne auch günstiger gebaut werden. „Ganz wichtig ist mir: Die Gemeinde entscheidet vor Ort selbst, ob sie die Beschleunigung haben will oder nicht.“

Die Ministerin nannte das Gesetz eine Experimentierklausel. Ein Umsetzungslabor solle die Einführung in der Praxis begleiten. Ihr Ministerium werde die kommunalen Verantwortungsträger*innen bei der Anwendung des Bau-Turbo bestmöglich unterstützen, versprach Hubertz. Bereits am 17. Oktober soll es dazu eine Online-Konferenz geben.

Gemeinden können auf B-Plan verzichten

Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Einfügung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB). Er erlaubt es den Kommunen, von den normalerweise geltenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Somit muss sie keinen Bebauungsplan mehr aufstellen, um zusätzliche Wohnungen zu genehmigen. Stattdessen reicht ein vereinfachtes Prüfverfahren durch die Gemeinde, das maximal drei Monate dauern soll.

Auch dort, wo bereits ein Bebauungsplan existiert, soll mehr Wohnungsbau ermöglicht werden. Dazu wird der Paragrafen 31 Absatz 3 des Baugesetzbuches angepasst. Damit können neue Wohnungen auch dann genehmigt werden, wenn das Bauvorhaben über die Vorgaben des Bebauungsplans hinausgeht. Die Bundesregierung verspricht sich davon, dass mehr Gebäude aufgestockt werden, Anbauten bekommen oder auch Wohnungen in zweiter Reihe entstehen.

Bau-Turbo ist befristet

Baulücken im unbeplanten Innenbereich zu schließen, wird künftig noch einfacher. Hier können Neubauten mit dem neuen Gesetz auch dann genehmigt werden, wenn sie sich nicht – wie bisher vorgeschrieben – in den Bebauungszusammenhang einfügen (Paragraf 34 Absatz 3b BauGB). Darüber hinaus erleichtert das Gesetz Neubauvorhaben im Außenbereich (also außerhalb von zusammenhängend bebauten Ortsteilen oder Gebieten mit Bebauungsplan). Lärmschutzvorgaben werden etwas gelockert, um den Weg für mehr Wohnungsbau in der Nähe von Gewerbebetrieben zu ebnen.

Der Umwandlungsschutz für Mietwohnungen wird um fünf Jahre verlängert. Sie können damit auch weiterhin nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Der Bau-Turbo wird zunächst auf fünf Jahre befristet. 

Der Text erschien zuerst auf demo-online.de

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Carl-Friedrich Höck

arbeitet als Redakteur für die DEMO – die sozialdemokratische Fachzeitschrift für Kommunalpolitik.

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Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Fr., 10.10.2025 - 16:51

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schön, wenn es jetzt klappt- aber viel Hoffnung habe ich nicht, denn die reichen sind es ja, die überhaupt noch bauen können, und die haben daran kein Interesse, ihr Geld ist in Rüstungsaktien profitabler angelegt. Was hilft wäre die vollständige Enteignung allen Eigentums und die daran anschließende Wohnraumverwaltung durch staatliche Stellen. Da müssen wir hin, denn auf die Reichen können wir nicht setzen bei der Lösung der sozialen Probleme

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