Inland

Kampf gegen Schrottimmobilien: Warum das Baurecht ein „Upgrade” bekommt

20. März 2026 15:41:19
Bauministerin Verena Hubertz will das Baugesetzbuch überarbeiten. Damit erhalten Kommunen neue Instrumente an die Hand, um gegen verfallende Häuser oder Wohnungsnot anzugehen.
Eine Schrottimmobilie in Gelsenkirchen: Die Fassade ist beschmiert und bröckelt, das Objekt sieht unbewohnt aus.

Eine Schrottimmobilie in Gelsenkirchen: Beschmiert und unbewohnbar, während woanders der Wohnraum fehlt.

Schimmel, undichte Dächer, Rattenbefall: Sogenannte Schrottimmobilien sind in manchen Kommunen ein gravierendes Problem. Gemeint sind marode Häuser, deren Eigentümer*innen das Gebäude immer weiter verfallen lassen. In Städten wie Gelsenkirchen geht dieses Phänomen oft mit kriminellen Strukturen und Ausbeutung einher: Menschen aus Südosteuropa werden nach Deutschland gelockt, leben auf engem Raum in heruntergekommenen Häusern, beziehen Sozialleistungen und müssen davon stark überhöhte Mieten zahlen.

Bei Schrottimmobilien droht im Extremfall Enteignung

Ein neues Gesetz soll den Kommunen helfen, gegen solche Schrottimmobilien vorzugehen. Das Bundesbauministerium arbeitet an einer Novelle des Städtebau- und Raumordnungsrechtes, das intern auch schlicht „Baugesetzbuch-Upgrade“ genannt wird. Eine der geplanten Maßnahmen: Den Kommunen soll es vereinfacht werden, ein Instandsetzungsgebot auszusprechen. Bei extremem Missbrauch sollen sie sogar enteignen können. „Bei Schrottimmobilien gilt: Eigentum verpflichtet“, erklärt Bauministerin Verena Hubertz (SPD) dazu. Im Extremfall müssten Kommunen das scharfe Schwert der Enteignung einsetzen können, wenn Wohnraum bewusst verfallen gelassen werde.

Das Baugesetzbuch-Upgrade sieht aber noch viel mehr vor. „Wir geben den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum, beschleunigen Planungs- und Genehmigungsverfahren und schaffen neue Instrumente für mehr Wohnungsbau und lebenswerte Städte“, umreißt die Bauministerin das Ziel.

Zum Beispiel soll eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit erhalten, ein „überragendes öffentliches Interesse“ am Wohnungsbau zu erklären. Damit würde der Wohnungsbau rechtlich gegenüber anderen Anliegen priorisiert. Außerdem ist geplant, das Raumordnungsrecht zu verändern. Die übergeordnete Raumordnung – also die zuständige Landesbehörde – soll den Kommunen vorgeben können, wo mehr Wohnungen geschaffen werden müssen.

Die Baugenehmigung soll schneller kommen

Ob ein Bauvorhaben sich mit dem Umweltschutz verträgt, soll künftig schneller geprüft werden. Im Bauleitplanverfahren würden nur noch die weniger detaillierten Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigt, heißt es aus Ministeriumskreisen. Die Schwellenwerte des beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung für die Innenentwicklung würden von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche angehoben. „Wir setzen den Fokus auf Beschleunigung, nicht auf die Absenkung von Schutz“, betont Ministerin Hubertz. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung will ihr Ministerium zeitlich straffen, indem diese nur noch digital und einstufig stattfindet.

In Zukunft sollen Kommunen wieder verstärkt Vorkaufsrechte einsetzen können. In Milieuschutzgebieten haben Städte dieses Instrument bis vor wenigen Jahren genutzt, um Mieter*innen vor möglicher Verdrängung zu schützen, wenn ein privater Investor deren Haus erwerben wollte. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 hat diese Praxis gestoppt. Mit dem neuen Gesetz soll sie wieder möglich werden.

Mit dem Vorkaufsrecht gegen Extremismus und Kriminalität

Außerdem plant das Ministerium, den Gemeinden ein Vorkaufsrecht einzuräumen, wenn der Käufer oder die Käuferin der Organisierten Kriminalität oder extremistischen Aktivitäten Vorschub leistet. Die Kommunen könnten damit eingreifen, wenn beispielsweise ein bekannter Rechtsextremist einen Gasthof erwerben will, um dort Rechtsrock-Konzerte zu veranstalten.

Das Thema „Share Deals“ nimmt das Ministerium ebenfalls in den Blick. Dabei handelt es sich um eine Praxis, mit der beispielsweise die Grunderwerbssteuer ausgehebelt wird. Denn verkauft wird nicht die Immobilie selbst, sondern es werden Anteile einer Gesellschaft übertragen, der die Immobilie gehört. Solchen Umgehungsgeschäften will das Bauministerium einen Riegel vorschieben, indem die Gemeinde für solche Fälle ein Erwerbsrecht erhält. Darüber hinaus müssen solche Geschäfte künftig der Kommune gemeldet werden.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf demo-online.

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Carl-Friedrich Höck

arbeitet als Redakteur für die DEMO – die sozialdemokratische Fachzeitschrift für Kommunalpolitik.

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