Inland

Istanbul-Konvention: Was für den Gewaltschutz von Frauen noch aussteht

9. März 2026 11:56:54
Vor acht Jahren trat die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft. Doch noch immer sind nicht alle ihre Forderungen erfüllt. Was das bedeutet und was die Konvention eigentlich ist: Antworten auf die wichtigsten Fragen
Ein blauer Aufkleber mit einem schwarzen Schirm und dem Satz "Sofortige Umsetzung der Istanbul-Konvention"

Istanbul-Konvention: Acht Jahre nach Inkrafttreten bleibt Deutschland noch wesentliche Punkte schuldig.

Der Internationale Frauentag am 8. März rückt auch den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt in den Fokus. Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland alltäglich: Alle vier Minuten erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner, fast jeden dritten Tag verliert eine dieser Frauen dabei ihr Leben.

Seit 2011 ist die Istanbul-Konvention des Europarats der umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Auch wenn die Bundesregierung zuletzt wichtige Forderungen der Konvention aufgegriffen hat, steht die Umsetzung einiger Punkte in Deutschland immer noch aus.

Was ist die Istanbul-Konvention?

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Konvention definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung. Sie wurde 2011 in Istanbul geschlossen und trat 2014 international in Kraft. Die Konvention besteht aus 81 Artikeln, die umfangreiche Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz der Opfer, zur Bestrafung der Täter*innen sowie zur Gleichstellung der Geschlechter in den Rechtssystemen enthalten. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich dazu, diese Maßnahmen aktiv auf ihrem Staatsgebiet umzusetzen.

Bis heute haben 38 Mitgliedstaaten die Konvention ratifiziert. 2023 trat die Europäische Union als erste internationale Organisation dem Abkommen bei. Die Türkei ist 2021 als bisher einziges Land wieder ausgetreten, Lettland und Polen haben ihren Ausstieg angekündigt, aber noch nicht vollzogen.

Seit wann gilt die Konvention in Deutschland?

Deutschland hat die Istanbul-Konvention 2017 ratifiziert, im Februar 2018 trat sie hierzulande in Kraft. Das Abkommen ist völkerrechtlich bindend, das heißt, deutsche Gesetze werden gemäß der Konvention ausgelegt. Seit 2023 gilt das Abkommen uneingeschränkt, denn in dem Jahr liefen Vorbehalte gegen zwei Bestimmungen aus, die die Bundesregierung bei der Ratifizierung angemeldet hatte. Eine unabhängige Expert*innenkommission überprüft die Umsetzung alle fünf Jahre. Der letzte Bericht erschien 2022.  

Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?

Anfang 2025 hat die Bundesregierung das Gewalthilfegesetz beschlossen, das Frauen und Mädchen einen Rechtsanspruch auf Schutz vor und Beratung bei Gewalt bietet. Dementsprechend sollen bis 2032 die Frauenhaus-Plätze in Deutschland flächendeckend und barrierefrei ausgebaut werden. Damit würde Deutschland einen wesentlichen Punkt aus der Istanbul-Konvention erfüllen.

Artikel 14 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu einer umfassenden Datensammlung und Forschung zum Thema. Um diesen Punkt zu erfüllen, hat Deutschland eine Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet, die für das Monitoring geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland zuständig ist. Seit 2024 veröffentlicht das Bundeskriminalamt außerdem einen Lagebericht zu geschlechtsspezifischer Gewalt.

Ende 2024 hat Deutschland eine Gewaltschutzstrategie beschlossen, die für den Zeitraum von 2025 bis 2030 gilt. Sie umfasst rund 120 Maßnahmen, die von verschiedenen Bundesministerien umgesetzt werden sollen, unter anderem die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle. Die Maßnahmen befinden sich derzeit noch in der Umsetzung.

Welche Maßnahmen stehen in Deutschland noch aus?

Acht Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens hinkt Deutschland bei einigen Maßnahmen weiter hinterher. Dazu gehört wie bereits erwähnt die Einrichtung der staatlichen Koordinierungsstelle für Gewaltschutz. Bisher gibt es solche Stellen nur in einzelnen Ländern. Die Koordinierungsstelle soll finanziell und personell gesichert sein und ressortübergreifend arbeiten. 

Deutschland muss zudem noch flächendeckende Weiterbildungen für Berufsgruppen etablieren, die in Kontakt mit Gewalt gegen Frauen kommen, also vor allem in der Justiz und bei der Polizei. Außerdem muss geregelt werden, inwiefern das nationale Strafrecht greift, wenn nicht-deutsche Staatsbürger*innen, die in Deutschland leben, eine geschlechtsspezifische Straftat im Ausland begehen. 

Zudem stehen Regeln zur aufenthaltsrechtlichen Situation von ausländischen Gewaltopfern aus. Immer wieder wird bemängelt: Der Gewaltschutz in Deutschland sei nicht diskriminierungsfrei. 

Was genau wird bemängelt?

Die Istanbul-Konvention fordert einen Gewaltschutz mit intersektionaler Perspektive, der also explizit Opfer berücksichtigt, die mehreren vulnerable Gruppen angehören, wie wohnungs- oder obdachlose Frauen, Frauen mit Behinderungen oder Geflüchtete. Die Konvention fordert zum Beispiel Mindeststandards zum Schutz gewaltbetroffener Frauen im Bereich Asyl und Migration. In der Gewaltstrategie der Bundesregierung werden diese aber gar nicht erwähnt.

Das bemängelten die Expert*innen bereits in ihrem Bericht von 2022. Geflüchtete ohne sicheren Aufenthaltsstatus haben zum Beispiel einen erschwerten Zugang zu Frauenhäusern, da sie an eine Wohnsitzauflage gebunden sind und damit häufig den Aufenthaltsorts des Ehemanns bzw. Täters nicht verlassen dürfen. Bekommt eine geflüchtete Frau über langwierige Antragsverfahren Zugang zu einem Platz im Frauenhaus, muss dieses den Aufenthalt bei der Ausländerbehörde melden, wodurch das Risiko entsteht, dass der Täter ihren Aufenthaltsort erfährt. 

Hubig will klare Regeln für Familiengerichte

Dieses Problem wird auch mit einem Ausbau der Frauenhaus-Plätze nicht gelöst. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl weist zudem daraufhin, dass sich die Situation für Gewaltopfer unter Geflüchteten sogar verschlechtern könnte, wenn mit der GEAS-Reform Unterbringungseinrichtungen an den EU-Außengrenzen eingerichtet werden, in denen Frauen den Tätern nicht ausweichen können.

Das Gremium kritisierte außerdem, dass Gerichte in Deutschland nicht ausreichend für Gewaltschutz geschult seien. Familiengerichte würden Gewaltvorwürfe nicht ausreichend in Entscheidungen in Umgangs- und Sorgerechtsfragen berücksichtigen. SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte zuletzt ein neues Gesetz mit klaren Vorgaben zum Umgang mit Gewalt bei Sorgerechtsentscheidungen an. 

Autor*in
Lea Hensen
Lea Hensen

ist Redakteurin des „vorwärts“.

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