Gewalt gegen Frauen: Wo der Gewaltschutz in Deutschland versagt
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Hilfe und Schutz im Frauenhaus: Für Tausende Betroffene in Deutschland die letzte Rettung vor der Gewalt von Männern.
Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland alltäglich. Alle vier Minuten erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Fast jeden dritten Tag wird eine von ihnen getötet. Die Dunkelfeldstudie unter 15.000 Befragten hat Anfang Februar gezeigt: Die bekannten Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs. Die Polizei erfährt nicht mal von fünf Prozent der Gewaltfälle in Beziehungen, weil die Opfer wohl zu große Angst haben.
Auch Männer erleben Gewalt in Partnerschaften, in der Studie berichtete davon jeder Siebte. Aber die Gewalt gegen Frauen ist brutaler: Da ist die Rede von schweren Misshandlungen, Traumatisierung und Todesangst. Von den 171.000 Opfern partnerschaftlicher Gewalt, die das Bundeskriminalamt 2024 registrierte, waren 80 Prozent weiblich. Wie kann man Frauen darin unterstützen, sich Hilfe zu suchen?
Vorgaben aus Istanbul-Konvention nicht eingehalten
Jasmina Hostert, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, weiß: Gewalt im privaten Kontext ist immer noch sehr schambehaftet. „Wir müssen das Thema noch mehr aus der Tabuzone holen und stärker problematisieren“, sagt sie. Vielen Frauen würden Angebote wie das Hilfetelefon (116 016) nicht kennen. Doch auch wenn sich Gewaltopfer Hilfe suchen, finden sie oft keinen Schutzraum. Derzeit gibt es in Deutschland rund 400 Frauenhäuser mit 7.700 Plätzen. Doch das reicht nicht, täglich werden Frauen abgewiesen.
Seit 2018 ist Deutschland an die Istanbul-Konvention gebunden. Gemessen an den Vorgaben des Abkommens des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt fehlen weitere 12.000 Schutzplätze, sowie der barrierefreie Zugang und eine gesicherte Finanzierung. Derzeit sind viele Einrichtungen nicht einheitlich finanziert und halten ihren Betrieb nur durch Ehrenamtliche aufrecht. Frauen, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, bezahlen ihren Schutzplatz in der Regel selbst, mit Tagessätzen bis zu 50 Euro. Auch das widerspricht den Forderungen der Istanbul-Konvention.
Für Menschen mit Behinderung oder Frauen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus ist der Zugang besonders schwierig. Auf den letzten Metern ihrer Legislatur hat die Ampel-Koalition 2025 deswegen das Gewalthilfegesetz beschlossen. Es garantiert Frauen ab 2032 einen Anspruch auf Schutz und Beratung. Bis dahin sind die Länder verpflichtet, für flächendeckend ausreichende Frauenhaus-Plätze und Beratungsstellen zu sorgen.
Die Länder sind durch den Rechtsanspruch verpflichtet, die Finanzierung aufrechtzuerhalten, sie dürfen sich nicht auf den Bundesmitteln ausruhen.
Der Bund steuert von 2027 bis 2036 2,6 Milliarden Euro zum Ausbau bei. Doch die werden keinesfalls reichen – Berechnungen des Vereins Frauenhauskoordinierung zeigen, dass allein der Betrieb eines vollständig ausgebauten Hilfesystems jährlich 1,6 Milliarden Euro kosten würde. „Das Gesetz bringt erstmals eine einheitliche Struktur in die Hilfsangebote“, sagt Hostert. „Aber das ist nur der Anfang. Die Länder sind durch den Rechtsanspruch verpflichtet, die Finanzierung aufrechtzuerhalten, sie dürfen sich nicht auf den Bundesmitteln ausruhen. Bund und Länder müssen das gemeinsam anpacken.“
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat außerdem auf den Weg gebracht, dass Gerichte Gewalttäter*innen künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel und zu Anti-Gewalt-Trainings verurteilen können. Betroffene von gravierender Gewalt sollen zudem psychosozial begleitet werden, wenn sie gegen ihre Peiniger*innen vor Gericht ziehen.
Hubig kündigt digitalen Gewaltschutz an
Ein weiteres Gesetz soll besser vor digitaler Gewalt schützen, der sich am stärksten verbreitenden Form. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD angekündigt, Lücken im Strafrecht zu schließen, etwa beim heimlichen Fotografieren oder Filmen von Nackten in der Sauna. Im Fokus steht dabei auch die Herstellung von sexualisierten KI-Bildern, den sogenannten Deepfakes, wie sie zuletzt ohne Einverständnis der Frauen massenweise über den KI-Chatbot Grok auf der Plattform X verbreitet wurden. Betroffenen soll es erleichtert werden, gegen solche Fälle vorzugehen, indem zum Beispiel Täter-Accounts schneller gesperrt werden können.
Hubig kündigte zudem ein Gesetz an, das klare Vorgaben zum Umgang mit Gewalt bei Sorgerechtsentscheidungen machen soll. 2022 hatte der Europarat die Praxis an deutschen Familiengerichten gerügt. Studien belegen, dass Richter*innen eher auf ein gemeinsames Sorgerecht hinwirken, als Gewaltvorwürfe zu berücksichtigen. „Es ist wichtig, dass da eine klare Regelung getroffen wird, denn im Moment geben viele Frauen, die Gewalt erlebt haben, das bei Gerichten oft nicht an, weil sie Angst haben, dass es gegen sie verwendet wird“, sagt SPD-Politikerin Hostert.
Jede zweite Frau berichtet von psychischer Gewalt
In der Dunkelfeldstudie berichtete jede zweite Frau von psychischer Gewalt. Doch bei vielen Formen fehlen physische Nachweise. Für Opfer ist es besonders schwierig, Gewalt als solche zu benennen. Deswegen sei Aufklärung so wichtig. „Wenn ich merke, meine Psyche leidet massiv unter meiner Beziehung, dann stimmt da etwas nicht“, so Hostert. Beratungsstellen schauen genauer hin und können weiterhelfen.