AfD scheitert mit Klage zu Otto-Wels-Saal: „Gut, dass der Spuk ein Ende hat“
Kai Doering | vorwärts
Ein Symbol für den Widerstand gegen den Nationalsozialismus: Otto Wels und die 94 Namen der Reichstagsabgeordneten, die gegen das Ermächtigungsgesetz stimmten
Die SPD-Bundestagsfraktion darf ihren Otto-Wels-Saal im Bundestag behalten. Das hat nun auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, und damit eine Entscheidung des Ältestenrats des Bundestags aus dem vergangenen Jahr bekräftigt.
Wels-Saal hat für die SPD eine große Bedeutung
Das Bundesverfassungsgericht verwarf einen Antrag der AfD-Fraktion, die als zweitstärkste Fraktion im Bundestag den zweitgrößten Sitzungssaal für sich beansprucht hatte. Die SPD-Fraktion hat 31 Abgeordnete weniger als die AfD, nutzt den Otto-Wels-Saal aber bereits seit dem Umzug des Bundestags in das Reichstagsgebäude 1999. Wegen seines Namensgebers, Ex-SPD-Parteichef Otto Wels, hat der Saal historisch für die Sozialdemokrat*innen eine große Bedeutung.
Im Mai hatten in der Frage bereits alle Fraktionen im Ältestenrat gegen die AfD gestimmt. Die AfD-Fraktion erhielt daraufhin den früheren Sitzungsaal der FDP-Fraktion, die nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Daraufhin zog die AfD vor das Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsgericht: Otto-Wels-Saal ist keine „Silbermedaille“
Die Richter*innen in Karlsruhe entschieden nun, die AfD-Fraktion habe kein Recht auf den Otto-Wels-Saal. Die AfD hatte in ihrem Antrag argumentiert, sie habe einen Anspruch auf den Saal „wie der Zweitplatzierte eines Wettlaufs auf die Silbermedaille“. Diese Ansicht gehe fehl, erläutert das Urteil des Zweiten Senats in Karlsruhe.
„Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde.“ Der Ältestenrat sei berechtigt gewesen, in der Frage einen Beschluss zu fassen. Die Entscheidung habe die AfD nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt, da die AfD-Fraktion über einen eigenen Sitzungssaal verfüge.
„Ich bin sehr froh über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte Dirk Wiese, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, am Donnerstag dem „vorwärts“. „Damit bestätigt das Gericht die demokratische Mehrheitsentscheidung des Ältestenrats bei der Raumzuteilung sowie die Einschätzung des Bundestagsverwaltung. Die Argumente der SPD waren vollumfänglich zutreffend.“
Dirk Wiese kritisiert AfD-Gebaren
Die SPD hatte argumentiert, als Regierungspartei einen größeren Sitzungssaal zu benötigen, da auch Mitarbeitende aus den Ministerien an ihren Sitzungen teilnähmen. Außerdem sei im Rahmen der schwarz-roten Koalition die Nähe zum Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion wichtig, der gleich nebenan liegt.
Die Entscheidung des Ältestenrats habe auf rein fachlichen und sachlichen Argumenten beruht, sagte Wiese. „Das Gebaren der AfD hingegen grenzte an Hysterie. Sie hat eine praktische Regelung wie die Raumvergabe zu einer ideologischen Frage hochgejazzt und sich aufgeführt wie Völkische ohne Raum.“ Die AfD habe die demokratische Entscheidung des Ältestenrats für ihre Kanäle inszeniert und skandalisiert. „Gut, dass der Spuk nun ein Ende hat“, sagte Wiese.
Saal mit historischer Bedeutung
Der ehemalige SPD-Chef Otto Wels begründete 1933 in einer berühmt gewordenen Rede die Ablehnung seiner Partei zum Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten, das den Weg in die Hitler-Diktatur ebnete. Der Satz aus seiner Rede „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht“ hat sich tief ins kollektive Gedächtnis der Sozialdemokratie eingebrannt.