Erbschaftssteuer: Worüber das Bundesverfassungsgericht verhandelt
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Deutschland versteht sich zwar als Leistungsgesellschaft, ist mittlerweile aber vielmehr eine Erbengesellschaft. Eine gerechte Erbschaftsteuer ist deshalb essenziell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die SPD will Vermögen in Deutschland gerechter verteilen und dafür die Erbschaftssteuer reformieren. Nach derzeitiger Regelung werden insbesondere hohe Betriebsvermögen begünstigt. Wie sich das ändern soll, hat die SPD Anfang des Jahres in einem Konzept dargelegt. Die Erbschaftsteuer gehört zu den umstrittenen Themen in der schwarz-roten Koalition. Deswegen dürften SPD und CSU/CDU die Verhandlungen am Bundesverfassungsgericht genau verfolgen, das sich in dieser Woche gleich zweimal mit der Erbschaftssteuer befasst.
Was ist das Erbschaftssteuer-Konzept der SPD?
Das Konzept enthält – neben einem sogenannten Lebensfreibetrag in Höhe von einer Million Euro für Erbschaften von Privatpersonen – einen weitgehenden Abbau der bisherigen Sonderregelungen für Betriebsvermögen. Hohe Schonbeträge für Erbschaften von Betriebsvermögen führen nämlich zu einem erheblichen Anteil an Steuerausfällen.
Nach Angaben der SPD fallen auf Erbschaften von Unternehmenswerten von mehr als 26 Millionen Euro unter bestimmten Bedingungen oft gar keine Steuern an. Den Plänen zufolge, sollen künftig nur noch fünf Millionen Euro Betriebsvermögen steuerfrei vererbt werden. Auf Vermögen, die diese Summe übersteigen, würden Steuern anfallen. Die Steuerlast soll aber gestundet werden können, den Zeitraum dafür will die SPD verdoppeln.
Das Konzept der Sozialdemokrat*innen enthält keine genaueren Angaben dazu, wie hoch die Steuersätze der Erbschaftssteuer ausfallen könnten. Details will die SPD mit der Union verhandeln, auf deren Zustimmung sie im Bundestag angewiesen ist. Doch CDU und CSU bewerten die Vorschläge als sehr kritisch und befürchten, dass Änderungen bei der Erbschaftssteuer für Unternehmen Investitionen hemmt. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagte am Mittwoch, er sei zuversichtlich, dass man in einem „Gesamtpaket“ zu einer Lösung finden könnte.
Worüber das Bundesverfassungsgericht verhandelt
Wegweisend für eine Einigung dürfte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sein, das noch in diesem Jahr und Anfang nächsten Jahres erwartet wird. Schon 2006 und 2014 hatten die Karlsruher Richter*innen die geltenden Regeln bei der Erbschaftssteuer beanstandet. Sie beschäftigen sich in dieser Woche mit mehreren Klagen.
Im wichtigsten Verfahren geht es um die Privilegien bei Erbschaften von Betriebsvermögen und um die Frage, ob es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, dass Privatpersonen Erbschaftssteuer zahlen müssen und Erb*innen von Betriebsvermögen oft nicht. Darüber hinaus hat die bayerische Staatsregierung ein abstraktes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht initiiert, das unter anderem prüfen soll, ob die Erbschaftssteuer regional unterschiedlich ausgestaltet werden könnte. CSU-Ministerpräsident Markus Söder hatte angekündigt, die Erbschaftssteuer regionalisieren zu wollen, damit Bayern sie senken kann, während andere Länder sie erhöhen.
Bayern hält außerdem die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig, weil sie seit 16 Jahren nicht angehoben wurden. An Ehegatten darf steuerfrei 500.000 Euro vererbt werden und an Kinder 400.000 Euro.
Warum auf Betriebsvermögen keine Erbschaftssteuer anfällt
Am zweiten Tag der Verhandlungen beschäftigt sich Karlsruhe mit den steuerlichen Privilegien von Unternehmenserb*innen. Die Schlupflöcher für Erb*innen von Betriebsvermögen sind bisher nämlich groß. Während es bei Erbschaften von Privatvermögen die genannten Freibeträge gibt, können Erbschaften von hohen Betriebsvermögen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf so organisiert werden, dass die Steuerlast minimiert wird.
Wenn sich Erb*innen beispielsweise dazu verpflichten, das Unternehmen fünf Jahre weiterzuführen und die Löhne zu sichern, werden 85 Prozent des Vermögens von der Erbschaftssteuer ausgenommen. 100 Prozent des Vermögens bleiben steuerfrei, wenn sich der Zeitraum auf sieben Jahre erhöht. Bei vielen hohen Betriebsvermögen wird die Erbschaftssteuer etwa durch eine Übertragung in eine Familienstiftung stark gemindert.
Das Bundesverfassungsgericht soll darüber entscheiden, ob die Unterschiede bei der Vererbung von Privat- und Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz aus der Verfassung vereinbar sind.
Welche Folgen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte
Wenn das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftssteuer in Teilen für gesetzwidrig erklärt, wäre der Bundestag gezwungen, eine Reform durchzusetzen, denn dann wäre die bisherige Regelung nichtig. In diesem Fall wächst der Druck für eine politische Entscheidung – und SPD und Union müssen sich zwangsläufig einigen.
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Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% an Steuer (Erbschaftssteuerklasse III) bei einem Kapital-Erbe seiner Tante von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er also ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - ebenfalls keine Steuern entrichten müssen. Dies, so fand er, sei "ungerecht".
Wie wäre nun "Gerechtigkeit" herzustellen? Etwa dadurch, dass durch Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass zukünftig auch Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - etwa ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 €, vererbt durch die Tante? Man sollte dazu den Mann aus Detmold einmal befragen.
verlangt nach einer Gleichbehandlung aller Erblasser. Erben soll nur noch der Staat, das heisst die Volksgemeinschaft
"Gerechtigkeit erfordert Gleichbehandlung" [vor dem Gesetz!] - dem stimme - nicht nur - ich vollumfänglich zu; siehe dazu auch mein Beitrag oben. Diese Gleichbehandlung zu gewährleisen, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten: Eine davon - die einfachste und sicherste - ist die Aufhebung jeglicher Besteuerung von Erbschaften. Die andere ist die Gleichbehandlung aller Erbschaftsformen darunter auch Betriebs- und Kapitalerbschaften. Darüber muss das BVG derzeit entscheiden. Die praktische Umsetzung der Entscheidung obliegt - wie immer - der Politik, wobei Machbarkeit und Sinnhaftigkeit dabei i. W. durch die Steuersätze bestimmt werden.
Ihr Vorschlag "Erben soll nur noch der Staat, das heißt die Volksgemeinschaft" ist sicher der "originellste", dürfte jedoch vom Bundesverfassungsgericht derzeit wohl kaum in Erwägung gezogen werden, da bislang die Petitesse von "Eigentum und Erbrecht=Testierfreiheit" (Art. 14 GG) dies verhindert.