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Beamte in der GKV: Würde das die Krankenkasse entlasten?

12. Juni 2026 09:37:27
Sollten auch Beamt*innen Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse zahlen? Die jüngste Forderung des Wirtschaftsweisen Achim Truger hat eine alte Debatte neu belebt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
Sprechstunde bei einer Hausärztin

Sprechstunde bei einer Hausärztin (Symbolfoto)

Erst die Altersbezüge und nun die Krankenversicherung: Immer wieder gibt es Stimmen, die fordern, Sonderregelungen für Beamt*innen abzuschaffen. Der Wirtschaftsweise Achim Truger tritt dafür ein, dass auch Beamt*innen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzahlen sollen. Was würde dies den Krankenkassen, die mit steigenden Ausgaben kämpfen, bringen? Ein Überblick zu dieser und anderen zentralen Fragen zum Thema

Wie begründet der Wirtschaftsweise Achim Truger seine Forderung?

Truger argumentiert, dass Beamt*innen im Durchschnitt über sichere und oft überdurchschnittliche Einkommen verfügen und dadurch zur Finanzierung der GKV beitragen könnten. Ansonsten laufe Deutschland Gefahr, ein gesundheitliches und sozialversicherungsrechtliches „Klassensystem“ zu erhalten: auf der einen Seite Beamt*innen und viele Privatversicherte, auf der anderen Seite die gesetzlich Versicherten. Deshalb plädiert er für eine stärkere gemeinsame Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Darüber hinaus schlägt Truger vor, weniger Menschen zu verbeamten und stattdessen mehr Staatsbedienstete als reguläre Angestellte zu beschäftigen. Dadurch würden diese automatisch in die normalen Sozialversicherungssysteme einzahlen.  

Wie sind verbeamtete Staatsdiener*innen aktuell krankenversichert?

Beamt*innen sind überwiegend privat versichert. Einen Teil der Behandlungskosten erstattet der Staat. Diese sogenannte Beihilfe variiert zwischen 50 und 70 Prozent. Beamt*innen können sich auch freiwillig in der GKV versichern. Anders als nicht verbeamtete Arbeitnehmer*innen erhalten sie aber normalerweise keinen Arbeitgeberanteil zur GKV, müssen also den gesamten Beitrag selbst zahlen. Deshalb ist die GKV für viele Beamt*innen bisher finanziell unattraktiv.

Warum gelten für Beamt*innen Sonderregeln bei der Krankenversicherung?

Der Grund für die Vorzüge liegt im deutschen Beamtenrecht: Das sogenannte Alimentationsprinzip legt fest, dass der Staat verpflichtet ist, seine verbeamteten Bediensteten und deren Familien angemessen zu versorgen. Rainer Nachtigall, der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes, fasst es so zusammen: „Mit diesem Dienst- und Treueverhältnis ergeben sich eine Reihe von Pflichten: Verzicht auf Streik, politische Neutralität und volle Hingabe an den Beruf.“ Daher brauche es Argumente für den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber, denn wenn es um die Bezahlung geht, sei man nicht konkurrenzfähig zur freien Wirtschaft.

Welchen finanziellen Effekt hätte es, wenn Beamt*innen in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen würden?

Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort, sondern viele Modellrechnungen und Annahmen. Der geschätzte zusätzliche finanzielle Effekt liegt zwischen acht und zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Die GKV hat im vergangenen Jahr rund 356 Milliarden Euro eingenommen und einen Überschuss von 3,5 Milliarden Euro erzielt.  

Eine Studie des IGES-Instituts für die Bertelsmann-Stiftung kam 2017 zu dem Ergebnis, dass die Einbeziehung der Beamtinnen in die GKV zusätzliche Einnahmen schaffen würde, die eine Beitragssenkung von bis zu  0,34 Prozentpunkten ermöglichen könnten (der allgemeine GKV-Beitrag liegt heute bei rund 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag). Bund und Länder würden bis 2030 insgesamt um rund 60 Milliarden Euro entlastet. Jedoch sollte nicht vergessen werden, dass Beamt*innen nicht nur in die GKV einzahlen, sondern auch Leistungsansprüche erwerben würden.

Wie steht schwarz-rote Koalition zu Trugers Forderung?

Während die Union sich bisher dagegen sperrt, steht die SPD dem Vorstoß von Truger grundsätzlich positiv gegenüber. Seit Jahren tritt sie dafür ein, eine „Bürgerversicherung“ zu schaffen, in die langfristig möglichst alle Bevölkerungsgruppen einzahlen sollen – also auch Beamt*innen, Selbstständige und bisher privat Versicherte. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis hat jüngst gefordert, zu prüfen, neu verbeamtete Staatsdiener künftig regelhaft in die GKV einzubeziehen.

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Gespeichert von Hans-Werner Madaus (nicht überprüft) am Mo., 15.06.2026 - 13:04

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Die Beamten werden sehr unterschiedlich auch in der Krankenversicherung behandelt. Entweder wird dies bewußt in der Debatte darüber verschwiegen, oder es zeugt von Unkenntnis. Beamte sind nicht alles Lehrer oder sind Besoldet ab A11 !! Als Beamter der "Bundesbahn" (BEV) zahle ich 7,08% meines Bruttos an die KVB-Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten. Hinzu kommen 1,087% an eine Private Zusatzversicherung, da die KVB nicht alles bezahlt. Da es keine Neu-Verbeamtungen gibt wird die Lage der KVB schwieriger, da die verbleibenden Beamten älter und Kränker werden. Die jung-dynamischen Neueinstellungen zahlen in die GKV-toll. Doch wer wird für die letzten 1000 Bahnbeamten die Krankenkosten übernehmen? Wenn wirklich alle Beamte und Pensionäre sofort in die GKV übernommen würden, würde diese Altersdelle die GKV nicht stützen sonder stark belasten. (dies scheinen die Fachleute auch so zu sehen-und fordern es daher nicht) Also "ehrlich" wird diese Debatte nicht geführt-Schade.

Gespeichert von Hans-Werner Madaus (nicht überprüft) am Mo., 15.06.2026 - 13:05

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Die Beamten werden sehr unterschiedlich auch in der Krankenversicherung behandelt. Entweder wird dies bewußt in der Debatte darüber verschwiegen, oder es zeugt von Unkenntnis. Beamte sind nicht alles Lehrer oder sind Besoldet ab A11 !! Als Beamter der "Bundesbahn" (BEV) zahle ich 7,08% meines Bruttos an die KVB-Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten. Hinzu kommen 1,087% an eine Private Zusatzversicherung, da die KVB nicht alles bezahlt. Da es keine Neu-Verbeamtungen gibt wird die Lage der KVB schwieriger, da die verbleibenden Beamten älter und Kränker werden. Die jung-dynamischen Neueinstellungen zahlen in die GKV-toll. Doch wer wird für die letzten 1000 Bahnbeamten die Krankenkosten übernehmen? Wenn wirklich alle Beamte und Pensionäre sofort in die GKV übernommen würden, würde diese Altersdelle die GKV nicht stützen sonder stark belasten. (dies scheinen die Fachleute auch so zu sehen-und fordern es daher nicht) Also "ehrlich" wird diese Debatte nicht geführt-Schade.

Gespeichert von Alfred Gehring (nicht überprüft) am Di., 16.06.2026 - 11:43

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Der Artikel ist doch sehr einseitig geschrieben. Ich bin Landesbeamter im Ruhestand, mit A9Z in Ruhestand gegangen. Für die "billigen" Prämien zur Privaten Krankenversicherung für mich und meine Ehefrau muss ich aktuell rund ein Viertel meiner Ruhestandsbezüge aufbringen. Mitversicherung der Kinder und des Ehegatten - Fehlanzeige.

Wenn wir zum Arzt gehen, werden die Honorare nicht mit dem üblichen Satz abgerechnet sondern betragen grundsätzlich das 1,8-fache, meist aber das 2,3-fache und ggf. sogar das 3,5-fache des üblichen Satzes. Ein Arzt hat mir einmal gesagt, das müsse so sein, so könne mit den Honoraren für die Privatpatioenten Personal und Gerät vorgehalten werden für alle, das die GKV nicht bezahlt.

Sie machen es sich also sehr einfach, nur ein paar Gesichtspunkte der Problematik herauszusuchen und dann doch recht einseitig zu schreiben.

Gespeichert von Gerald Kolb (nicht überprüft) am Mi., 17.06.2026 - 12:16

Antwort auf von Alfred Gehring (nicht überprüft)

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Richtig, einfache Lösungen für komplexe Sachverhalte funktionieren nicht. Sie dienen bestenfalls einer - bewussten - politisch oder politisch-ideologischen motivierten Fehlinformation der breiten Bevölkerung. Derart grundlegenden Umstellungen, wie sie für die gesetzl. Krankenversicherung (GKV) bzw. private (Zusatz-) Krankenversicherung (PKV) und auch der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) derzeit wieder einmal propagiert werden, sind jahrzehntelange Übergangsfristen anzusetzen.
Hinzu kommt die Komplexität bei der Leistungs- und Vergütungsreglungen. So geht Hr. Gehring, sicher nach bestem pers. Verständnis, davon aus, dass der sog. "einfache Satz" der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der für Privatversicherte anzuwenden ist, dem Regelsatz der GKV-EBM entspricht. Dem ist nicht so. Der sog. 1,8fache-3,5 fache Satz (für versch. Leistungsgruppen) als "Regelvergütung", entspricht sogar oft nicht der gesetzl. Vergütung, ist aber außerbudgetär und stützt als Querfinanzierung die GKV!

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