Steuerreform: Wer vom Ehegattensplitting profitiert – und wer nicht
Die Kritik am 1958 eingeführten Ehegattensplitting ist tatsächlich nicht neu. Und auch Lars Klingbeil fordert dessen Abschaffung als SPD-Chef nicht zum ersten Mal. Als im Jahr 2023 Kürzungen beim Elterngeld anstanden, schlug er vor, stattdessen das Ehegattensplitting für neue Ehen zu streichen.
Seit Mittwoch ist die Forderung wieder aktuell. Klingbeil, inzwischen Vizekanzler und Finanzminister, kündigte in einer Grundsatzrede zur Modernisierung Deutschlands eine Steuerreform an. Unter anderem soll für künftige Ehen das Ehegattensplitting abgeschafft werden, um „steuerliche Fehlanreize“ zu beseitigen, „die vor allem Frauen in der Teilzeitfalle halten“. Denn die Gesellschaft werde „insgesamt mehr arbeiten müssen“, ist Klingbeil überzeugt.
Fördert Ehegattensplitting die Ein-Verdiener-Ehe?
Beim Ehegattensplitting geht es um die steuerliche Veranlagung von Ehepaaren und Lebenspartnerschaften. Geben sie eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab, werden sie steuerlich begünstigt, können also Steuern sparen. Das Problem: Der Steuervorteil ist umso höher, je größer die Gehaltsdifferenz der beiden Ehepartner*innen ist. Damit fördert das Ehegattensplitting die Ein-Verdiener-Ehe. Und die Frage ist, warum die steuerlich unterstützt werden soll?
Drängt Ehegattensplitting Frauen in Minijobs?
Denn es gibt Nachteile: Ob OECD, Europäische Kommission oder Expert*innen aus der Wissenschaft, einhellig ist die Meinung, dass das Ehegattensplitting keine Erwerbsanreize für Frauen setzt und zu einer hohen Teilzeitbeschäftigung führt. So verharren im Unternehmen von Jasmin Arbabian-Vogel beispielsweise verheiratete Frauen in Minijobs, auch wenn sie gut ausgebildet sind.
Sie profitieren davon, dass der Partner so Steuern spart und sind gleichzeitig kostenfrei krankenversichert. Und da sie nach wie vor die Hauptlast in der Care-Arbeit für Kinder oder auch Eltern tragen, profitieren sie auch von der zeitlichen Flexibilität, sagt Arbabian-Vogel. Dennoch tragen sie die Folgen: geringe Lohnersatzleistung bei Kurzarbeitergeld oder Erwerbslosigkeit und auch geringe Rentenansprüche.
Was kostet Ehegattensplitting dem Staat?
„Das Ehegattensplitting kostet uns mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr und wird zu 90 Prozent in den alten Bundesländern in Anspruch genommen“, sagte Bettina Kohlrausch von der Hans-Böckler-Stiftung dem „vorwärts“. Sie kritisierte zudem, dass das Ehegattensplitting keine Familien entlaste, sondern Ehepaare. Mit Kindern habe das nichts zu tun.
Kann Ehegattensplitting abgeschafft werden?
Der Jurist und Journalist Christian Rath erklärte im „vorwärts“, dass Ehe und Familie laut Grundgesetz zwar „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ stehen. Dabei habe der Gesetzgeber jedoch einen relativ großen Gestaltungsspielraum.
Bislang sei die Abschaffung vor allem daran gescheitert, dass CDU/CSU und FDP dies ablehnen und es auch unpopulär wäre. „Würde man, wie von Klingbeil vorgeschlagen, das Ehegattensplitting nur für neue Ehen abschaffen, wäre der Einspareffekt zunächst nur gering, würde aber von Jahr zu Jahr wachsen. Pro Jahr werden in Deutschland rund 400.000 Ehen geschlossen“, betonte Rath.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.
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