Karlsruhe billigt Verbot von Subunternehmen im Schlachthof
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Zerlegebetrieb der deutschen Fleischindustrie: Die Beschäftigten sollen nach dem Willen der SPD vor Ausbeutung und prekären Beschäftigungsmodellen geschützt werden.
Der Bundestag durfte in zentralen Bereichen der Fleischindustrie Werkverträge verbieten, um den Arbeitsschutz zu verbessern. Das Bundesverfassungsgericht lehnte in einem an diesem Mittwoch veröffentlichten Senatsbeschluss die Klage eines Unternehmens ab, das Schweineköpfe zerlegt.
Die Fleischwirtschaft ist heute überwiegend industriell geprägt. In der Kritik ist dabei nicht nur der Umgang mit den Tieren, sondern auch mit den Beschäftigten. In vielen Unternehmen kamen kaum noch eigene Mitarbeiter zum Einsatz, sondern vor allem Beschäftige von Subunternehmen oder Sub-Subunternehmen. Dieser Mangel an klaren Verantwortungsstrukturen wurde von Gewerkschaften für die miserablen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie verantwortlich gemacht.
Massive Fehlentwicklungen in der Fleischindustrie nachgewiesen
Bei einer Arbeitsschutzkontrolle in Nordrhein-Westfalen kontrollierten die Behörden 2019 rund 30 Großbetriebe der Fleischindustrie mit 90 Subunternehmen. Bei rund 17.000 untersuchten Beschäftigten gab es fast 6.000 Verstöße gegen arbeitsrechtliche Schutzvorschriften. So arbeiteten manche Personen bis zu 16 Stunden pro Tag. Als es dann 2020 in mehreren Schlachthöfen zu massiven Covid-Ausbrüchen unter den Beschäftigten kam, griff der Gesetzgeber ein.
Ende 2020 verschärfte der Bundestag das „Gesetz zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft“ (GSA Fleisch). Seit 2021 dürfen in den Kernbereichen der Fleischwirtschaft - also in der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung - keine Werkverträge mit Subunternehmen mehr geschlossen werden. Seit 2024 ist zudem die Leiharbeit in der Fleischindustrie verboten.
Karlsruhe: Eingriffe in Eigentum und Berufsfreiheit sind rechtens
Dagegen erhob ein Unternehmen Verfassungsbeschwerde, das Schweineköpfe zerlegt. Es hielt das Fremdpersonalverbot für eine Verletzung seiner Grundrechte. Früher hatte das Unternehmen nur 20 eigene Mitarbeiter, vor allem in der Verwaltung, während die Arbeit an den Schweineköpfen von 100 Osteuropäer*innen im Auftrag von Subunternehmern gemacht wurde. Ab 2021 musste das Unternehmen die Osteuropäer jedoch fest anstellen - was zu Mehrkosten und administrativem Aufwand führte.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Präsident Stephan Harbarth lehnte die Klage des Schweinekopf-Unternehmens nun in vollem Umfang ab. Der Eingriff in die Grundrechte auf Eigentum und Berufsfreiheit, vor allem durch höhere Personalkosten, wiege nicht besonders schwer und sei durch das Ziel, den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern, gerechtfertigt. Es gebe „keinen Anspruch darauf, ausschließlich von seinen Arbeitskräften zu profitieren, sich aber nicht mit den aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis resultierenden Herausforderungen auseinandersetzen zu müssen“, erklärten die Richter*innen.
Handlungsbedarf auch in der Paketzustellung
Auch das Argument des Unternehmens, dass die Fleischindustrie bei arbeitsrechtlichen Verstößen gar kein Spitzenreiter sei, ließen die Richter*innen nicht gelten. Das Grundgesetz verpflichte den Gesetzgeber nicht, ausschließlich gegen die Spitzenreiter bei den Missständen vorzugehen.
Nach der Entscheidung forderte Ernesto Klengel, Direktor des gewerkschaftsnahen Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeitsrecht, den Bundestag auf, nun auch in anderen Branchen tätig zu werden: „Der Einsatz von Werkverträgen und Unteraufträgen führt auch in anderen Bereichen der Arbeitswelt zu massiven Problemen, etwa in der Paketzustellung.“
SPD sieht sich durch Karlsruher Urteil bestätigt
Für die SPD ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Direktanstellungsgebot in der Fleischindustrie „ein wichtiges und richtiges Signal für faire Arbeitsbedingungen in unserem Land“. Das betonte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Schmidt. Für sie ist das Urteil eine Bestätigung, „dass der Gesetzgeber klare Regeln setzen darf, um Beschäftigte wirksam vor Ausbeutung und prekären Beschäftigungsmodellen zu schützen“.
Dass Werkverträge und Leiharbeit in diesem sensiblen Bereich durch die Politik eingeschränkt wurden, habe zu spürbaren Verbesserungen für die Beschäftigten geführt, so Schmidt. Gerade in einer Branche, in der Missstände lange Zeit strukturell verankert gewesen seien, sei das ein bedeutender Fortschritt. „Das Urteil stärkt zudem die Handlungsfähigkeit des Staates, soziale Mindeststandards durchzusetzen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sichern.”