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Tim Klüssendorf: „Die vermögendsten Menschen müssen ihren Beitrag leisten“

26. Oktober 2026 17:00:25
Schlupflöcher im Gesetz ermöglichen, dass sehr reiche Menschen oft keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Die SPD will das System gerechter machen. Wie, erklärt Generalsekretär Tim Klüssendorf im Vorwärts-Interview.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf

Überspitzt formuliert scheint in Deutschland zu gelten: Wer reich genug ist, muss keine Erbschaftssteuer bezahlen. Grund dafür sind verschiedene Schonungsregelungen. Um hier für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, hat die SPD Anfang des Jahres ein Konzept vorgelegt, wie eine Reform der Erbschaftssteuer aussehen könnte. Nun kocht die Debatte wieder hoch, da das Bundesverfassungsgericht sich aktuell mit der Erbschaftssteuer befasst. Die Entscheidung des Gerichts – um den Jahreswechsel herum erwartet – könnte für mögliche Reformen entscheidend sein.

Im Erbschaftssteuer-Konzept der SPD ist die Rede von „FairErben“ statt „Vererben“. Warum ist das aktuelle System ungerecht?

Das aktuelle System ist deshalb ungerecht, weil es diejenigen übervorteilt, die am allermeisten erben. Auch am Bundesverfassungsgericht wird aktuell darüber verhandelt, ob unterschiedlich hohe private und betriebliche Vermögen im Erbfall ungleich behandelt werden. Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass diese Regelungen mit dem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren sind. Denn es gibt viele Möglichkeiten, mit denen Betriebsvermögen in Multimillionen- und Milliardenhöhe vollkommen steuerfrei übertragen werden können, während auf Privatvermögen außerhalb der Freibeträge immer die Erbschaftssteuer anfällt.

Grundsätzlich gibt es zwar auch gute Argumente dafür, dass für Betriebsvermögen gewisse Ausnahmen gelten sollten – Stichwort Sicherung von Arbeitsplätzen. Aber mittlerweile werden diese Ausnahmen vor allem von sehr reichen Menschen dafür genutzt, überhaupt keine Steuern zahlen zu müssen. Das ist der Punkt, wo es ungerecht wird: Die aktuelle Gesetzgebung bietet massive Anreize dafür, dass Menschen ihren Beitrag zur Gesellschaft nicht mehr leisten, obwohl sie die finanziellen Ressourcen dafür haben.

Damit spielst du auf zwei Gesetze an: die Regelverschonung und die Verschonungsbedarfsprüfung. Der Grundgedanke hinter beiden Regeln war, dass so Arbeitsplätze gesichert werden sollen – laut dem Konzept der SPD sollen sie aber abgeschafft werden. Ist das angesichts der angeschlagenen deutschen Wirtschaft nicht riskant?

Wir wollen natürlich auch zukünftig Arbeitsplätze schützen. Das Ganze ist aber kein Entweder-Oder, sondern man muss da genauer hinschauen. Wichtig ist zum Verständnis: Wir besteuern mit der Erbschaftsteuer keine Unternehmen, sondern den Wertzuwachs der Erb*innen oder der Beschenkten.

Das ist deshalb ein Unterschied, da gerade bei sehr hohen Erbschaften meist eben nicht nur ein Unternehmen übertragen wird – sondern häufig auch Immobilien, Anlagepakete oder Wertgegenstände wie Kunst, Autos oder vermietete Immobilien. Es geht also um sehr hohe Vermögenswerte, die in Teilen auch in privaten Besitz mitübertragen werden. Und auch das kann mit den aktuellen Regelungen der Steuer entzogen werden, obwohl es da gar nicht mehr um das Unternehmen und die Arbeitsplätze geht.

Wir sprechen also nicht davon, Unternehmen enteignen zu wollen, und wir wollen auf jeden Fall, dass es weiterhin starke Familienunternehmen in Deutschland geben kann. Aber wir wollen eben zugleich, dass die vermögendsten Menschen in diesem Land endlich auch ihren Beitrag leisten.

Wie will die SPD sicherstellen, dass kleinere Unternehmen dabei nicht unter die Räder geraten?

Wir wollen einen neuen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro einführen. Das würde dafür sorgen, dass über 80 Prozent aller Unternehmen in Deutschland direkt von der Erbschaftssteuer ausgenommen wären. Bei Unternehmen, die mehr wert sind, wollen wir dann, im Gegensatz zur jetzigen Regelung, konsequent besteuern. Uns geht es bei der Streichung von Ausnahmen also um den Kreis derjenigen, die über Werte im Multimillionen- oder sogar Milliardenbereich verfügen.

Und selbst für die soll es nach unserem Konzept dann die Möglichkeit geben, die Steuer über einen längeren Zeitraum, von bis zu 20 Jahren, zu zahlen. Das fehlt in der gegenwärtigen Regelung und sichert dann, anders als bisher, tatsächlich Arbeitsplätze.

Podcastcover für Brötchen, Basis, Bundestag
Podcast

Brötchen, Basis, Bundestag - Folge 3: So will die SPD die Erbschaftssteuer reformieren (mit Tim Klüssendorf)

Wer reich genug ist, muss keine Erbschaftssteuer bezahlen?! Das will die SPD ändern. Wie ihr Konzept für eine faire Erbschaftssteuer aussieht, erzählt Generalsekretär Tim Klüssendorf im Podcast.

Neben dem Unternehmensfreibetrag ist im SPD-Konzept auch die Rede von einem persönlichen Gesamtfreibetrag von einer Million Euro. Wie kommt ihr auf diese Zahl?

Wir sehen auch Bedarf, die private Vermögensübertragung neu zu regeln. Derzeit gelten die Freibeträge sozusagen nach Blutslinie. Heißt: Wenn ich Ehepartner*in bin, dann habe ich alle zehn Jahre einen Freibetrag von einer halben Million Euro. Wenn ich Kind bin, sind es 400.000 Euro, wenn ich Enkel*in bin, 200.000 Euro. In allen anderen Fällen liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro – also deutlich darunter.

Wir wollen das jetzt ändern und an die heutige Zeit mit vielfältigen Familien- und Freundschaftsstrukturen anpassen, sodass der Freibetrag von einer Million Euro aus zwei Komponenten besteht: 900.000 Euro können steuerfrei von der direkten Familie geerbt werden. Die restlichen 100.000 Euro von allen anderen. So könnte man von einer Patentante oder einem engen Freund der Familie deutlich mehr als die bisherigen 20.000 Euro steuerfrei erben. Außerdem wollen wir die Regel, dass man alle zehn Jahre wieder steuerfrei erben kann, abschaffen. Die eine Millionen Euro gelten dann für das gesamte Leben. Zur Erinnerung: Etwa die Hälfte der Bevölkerung erbt übrigens gar nichts.

Es gibt auch Rechnungen, die für das SPD-Konzept zu dem Schluss kommen, dass es durch die verschiedenen Ausweitungen der Freibeträge am Ende gar kein höheres Steueraufkommen gäbe.

Für die ersten Jahre könnte das aufgrund der neuen Stundungsmöglichkeiten, je nachdem wie man die Steuersätze ansetzt, tatsächlich zutreffen. Das ist aber auch in Ordnung, denn in allererster Linie geht es uns um mehr Gerechtigkeit innerhalb der Erbschaftsteuer, und dazu gehört auch die steuerliche Entlastung von niedrigeren Erbschaften.

Bei den sehr hohen Erbschaften greifen wir aber dafür deutlich stärker als bisher zu. In fünf Jahren dürften die Bundesländer dann schon eine spürbare Entlastung im Haushalt durch Mehreinnahmen merken. In zehn Jahren würden sie dann voraussichtlich schon über einen zweistelligen Milliardenbetrag mehr pro Jahr verfügen. Das wird mit der Zeit aufwachsen.

Noch wird allerdings auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewartet. Hältst du eine Reform mit der Union für möglich, auch wenn das Urteil nicht im Sinne der SPD ausfallen sollte?

Ich bin sehr zuversichtlich, dass zumindest die Verschonungsbedarfsprüfung in der aktuellen Form als nicht verfassungsgerecht beurteilt wird. Aber egal, wie das Bundesverfassungsgericht urteilt, ist für uns politisch klar, dass die derzeitigen Regelungen ungerecht sind und wir da etwas verändern müssen.

In der Union sehe ich da auch Bewegung. Als Jens Spahn noch im Amt war, hat sogar er in einer Talkshow geäußert, dass man etwas gegen die wachsende Vermögens- und Chancenungleichheit in Deutschland tun muss. Auch im Gespräch mit CDU-Finanzpolitikern nehme ich wahr, dass die genau sehen, dass es da Veränderungsbedarf gibt. Gleichzeitig kommen wir in der Bundesregierung an unsere Grenzen beim Haushalt. Es kann auf Dauer nicht funktionieren, dass überall gekürzt werden muss, aber ausgerechnet diejenigen, die am allermeisten haben, keinen Beitrag leisten müssen. Auch deshalb appellieren wir weiterhin eindringlich an die Union, mit uns endlich eine Erbschaftsteuerreform anzugehen. Die ersten Signale, dass da Gesprächsbereitschaft ist, nehmen wir bereits wahr.

Das vollständige Gespräch ist im Vorwärts-Podcast „Brötchen, Basis, Bundestag” zu hören. Ihr findet ihn in der Vorwärts-App und könnt ihn auch auf Spotify oder Apple-Podcasts abonnieren.

Autor*in
FL
Finn Lyko

ist Redakteurin des „vorwärts“.

Autor*in
Jonas Jordan
Jonas Jordan

ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo

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Gespeichert von Gerald Kolb (nicht überprüft) am Di., 27.10.2026 - 00:35

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Eine Abschaffung der Erbschaftssteuer würde - wie in anderen europäischen Staaten mit Erfolg vorgelebt - auf einfachste Art und Weise eine steuerliche Gleichbehandlung herstellen. In Deutschland aus Gründen der "Gerechtigkeit" - was immer damit gemeint ist - aber undenkbar! So gut wie nie werden einmal eingeführte Steuern hierzulande abgeschafft., s. Sektsteuer für die Kriegsmatine Seiner Majestät, gerne auch den "Soli". Dies eingedenenkend, und auch nichts gegen neue Vorschläge ([Lebens-] Freibeträge, Änderung der Verwandtschafts-adaptierten Zugehörigkeiten zur Gestaltung der bestehenden Erbschaftssteuer, ist gleichwohl die Frage nach den vorgesehen Steuersätzen erlaubt. Warum hält sich die [noch jetzige oder die schon zukünftige] Parteiführung diesbezüglich bewusst bedeckt? Ist es eine innerparteilich noch ausstehende Abstimmung i.S. eines politischen Wahlkalküls mit Blick auf "Die Linke" - "Honi soit, qui mal y pense"?

Gespeichert von Peter Plutarch (nicht überprüft) am Di., 27.10.2026 - 08:41

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Die Forderung nach einer echten und wirksamen Erbschaftssteuer, die leistungslose Vermögen und Renten begrenzt, ist überfällig und richtig. Die Erbschaft von Unternehmen auszunehmen wäre ein grober Fehler und ein Schlupfloch, weil Vermögenswerte dann eben auf Unternehmen übertragen werden. Besser wäre hier eine großzügige Stundungsregelung.

Nur: Wer glaubt noch, dass die SPD sich auf solche Forderungen strategisch festlegt und auch gewillt ist einen politischen Preis dafür zu bezahlen und sie nicht bei der ersten besten Regierungsbildung opfert? Diesen Glauben hat die SPD in den letzten 30 Jahren permanent erschüttert. Gerade aktuell trägt sie wieder dazu bei, in dem sie mit der CDU die Vergesellschaftung von privatem Wohneigentum unterbinden will. Man mag von den Berliner Plänen halten was man will, aber eine solche Regelung ist klassenkämpferisch neoliberal und schüttet das Kind mit dem Bade aus. Reicht es nicht, sorgfältige Berliner Politik und bezahlbare Wohnungen zu fordern?

Gespeichert von Karin Merding (nicht überprüft) am Di., 27.10.2026 - 19:15

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Bevor das Bundesverfassungsgericht zu einem Ergebnis gekommen ist, wird mit Sicherheit noch einige Zeit ins Land ziehen. Und wie denn eine Einigung mit der CDU, wenn es denn überhaupt eine gibt, aussehen wird, steht noch in den Sternen. Vorab und das zügig könnten aber die Freibeträge erhöht werden. Diese wurden ab 01.01.2009 festgelegt und nie geändert. Ein Unding wie ich meine. Mit der Vererbung von Oma ihr klein Häuschen ohne den Zugriff vom Staat ist da nichts mehr.

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mi., 28.10.2026 - 14:51

Antwort auf von Karin Merding (nicht überprüft)

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wer da den Anfang macht, muss sich darüber im klaren sein, dass er/sie damit ein Fass ohne Boden installiert. Die Pauschbeträge im Steuerrecht sind teils Jahrzente alt- da geht reichlich Geld verloren, sollte man...... Also: Hände weg von den Pausch- und Freigrenzen- die Inflation arbeitet für unserem Finanzminister

Der Staat und seine Finanzen sind in der Tat ein "Fass ohne Boden". Die Steuereinnahmen können noch so hoch sein, die Ausgaben werden immer höher ausfallen. Deshalb aktuell auch das Interesse an neuen Einnahme-Quellen jenseits der Besteuerung von Einkommen und Kapitalerträgen oder Verbrauchssteuern. Es soll jetzt "im Namen der Gerechtigkeit" vermehrt auf die Substanz via Erbschaften und Vermögen zugegriffen werden. Der Staat verschuldet sich zu Lasten der Geldvermögen seiner Bürger, die als vollhaftende Gläubiger wider Willen am Ende die Zeche zahlen müssen und entschuldet sich permanent über den schleichenden Kaufkraftverlust (Inflation). Bei diesem Spiel gibt es zwei Sorten von Bürgern: Die "Gläubiger-Bürger" und die "anderen". Wenn nun die viel beschworene "Schere" von den "Gläubigern" und den "anderen" (mehrheitsbezogen) auseinandergeht, dann muss man keine große Fantasie bemühen, um die möglichen Szenarien, die aus dieser - vereinfachten - Darstellung resultieren, sich auszumalen.

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