Inland

Schwangerschaftsabbruch: „Die Kriminalisierung muss beendet werden“

Zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen hat eine Kommission jetzt ihren Bericht vorgelegt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge fordert zügiges politisches Handeln. Und das Aus für einen umstrittenen Strafrechtsparagrafen.

von Jonas Jordan · 15. April 2024
Eine Demonstrantin fordert in Berlin zum Weltfrauentag die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Eine Demonstrantin fordert in Berlin zum Weltfrauentag die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Eine von der Ampel-Koalition eingesetzte Expertenkommission hat ihre Empfehlungen zu Änderungen am Paragraf 218 des Strafgesetzbuches vorgestellt. Was ist für Sie die wichtigste Erkenntnis?

Es hat sich bestätigt, wovon wir seit Jahren sprechen, nämlich dass es nicht mehr zeitgemäß ist und auch nicht mit dem internationalen Rechtvereinbar ist, den Schwangerschaftsabbruch in seiner Gänze zu kriminalisieren.

Warum hat die Koalition trotzdem zunächst eine Kommission eingesetzt, anders als beispielsweise bei der Abschaffung von Paragraf 219a?

Die SPD und auch die Bundestagsfraktion haben eine klare Beschlusslage dazu. Für uns ist klar, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt sein soll. Das wurde nicht direkt im Koalitionsvertrag vereinbart, weil es von Seiten der FDP ein paar Bedenken gab, ob das so geht. Das ist nicht ungewöhnlich. Denn zwei Bundesverfassungsgerichtsurteile haben den Handlungsrahmen für uns als Gesetzgeber sehr eng gesteckt. Nun haben wir auch von unabhängiger wissenschaftlicher Expertise bestätigt bekommen, was schon lange unsere politische Position war.

Wie gehen Sie als zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion mit diesem Ergebnis politisch um?

Wir haben uns intern auf diesen Moment vorbereitet. Wir haben das vergangene Jahr immer wieder miteinander diskutiert, wie für uns eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches aussehen könnte. Unsere Erkenntnisse legen wir jetzt neben die Erkenntnisse aus dem Kommissionsbericht. Ich bin mir sicher, dass wir auch einen Positionierungsprozess innerhalb der Fraktion anstoßen werden, damit wir dann in die Gespräche mit den Koalitionspartnern gehen können. Das politische Ziel ist für mich persönlich klar: Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs muss beendet werden.

Carmen Wegge

„Mein Ziel wäre es, bis Ende dieses Jahres den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und eine neue Regelung zu finden.“

Carmen Wegge ist SPD-Bundestagsabgeordnete.

Wie könnte der Zeitplan dafür aussehen?

Wir müssen das Thema zügig angehen. Mein Ziel wäre es, bis Ende dieses Jahres den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und eine neue Regelung zu finden. 

In den vergangenen zwölf bis 14 Monaten haben sich sehr viele Organisationen dafür positioniert, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt wird. Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass wir eine neue Regelung brauchen. 

Wir Frauen, aber auch die Organisationen, die davon berührt sind, müssen in den kommenden Monaten zusammenstehen und deutlich machen, dass wir eine Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland ablehnen. Das brauchen wir, um eine politische Einigung hinzubekommen. Deswegen mein Aufruf an alle: Seid laut, bildet Banden, seid sehr klar in euren politischen Forderungen! Wir in der Bundestagsfraktion können das nur begrüßen, weil es uns helfen wird.

Die Union hat in der vergangenen Woche, noch bevor der Bericht veröffentlicht war, mit einer Klage gedroht. Mit welchem Klima rechnen Sie in der politischen Debatte der kommenden Monate?

Es wird bestimmt keine angenehme Debatte, aber die Mehrheit der deutschen Bevölkerung – das zeigen die Umfragen ganz klar – ist gegen eine Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Das internationale und auch das europäische Recht sagen, dass es geboten ist, den Schwangerschaftsabbruch nicht zu kriminalisieren. Das Gleiche hat eine unabhängige Expertenkommission festgestellt, in der auch konservative Wissenschaftlerinnen mit dabei waren. Das wird auch die Union anerkennen müssen. 

Ich erwarte von der Union, dass sie sich damit auseinandersetzen, aber selbstverständlich werden wir die Diskussion im gebotenen Respekt führen. Denn am Anfang und am Ende des Lebens wird es ethisch besonders heikel.

Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches, um den es geht, existiert in seiner jetzigen Form bereits seit dem Jahr 1871.

Richtig. Das ist irrwitzig, wie lange es diesen Paragrafen schon gibt. Er ist eigentlich dafür da, um die Frauen zu stigmatisieren und von einem Schwangerschaftsabbruch abzuhalten. Wir sehen die konkreten Auswirkungen des 218. Die Versorgungslage für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, ist katastrophal in Deutschland. 

Ganz wenige Ärzte führen Schwangerschaftsabbrüche noch durch. Das ist auch eine Auswirkung von 218. Viele Ärztinnen und Ärzte geben an, wenn es die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nicht geben würde, würden mehr Ärzte den Schwangerschaftsabbruch durchführen. Das heißt, der 218 ist auch ein Gesundheitsrisiko für Frauen.

Das sieht man auch in Ihrem Heimatbundesland Bayern.

Das stimmt. Gerade im Süden von Deutschland ist die Versorgungslage sehr, sehr schlecht. Ich bin am 16. April bei Friedrich Stapf zu Besuch. Das ist einer der Ärzte, die in Bayern nicht aufhören können, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Er ist Ende 70. Wenn er aufhören würde, würden über ein Drittel der Schwangerschaftsabbrüche in Bayern nicht mehr stattfinden können. Ich begleite ihn einen Tag lang in seiner Klinik, weil ich der Meinung bin, dass man sich mit dem Thema unter jeder Perspektive auseinandersetzen muss und keine Angst davor haben darf, mit den Frauen in Kontakt zu sein, die sich in einer solchen Situation befinden und sich dafür entscheiden.

„Wo Rechte erstarken, fallen zuerst die Frauenrechte"

An welchen Ländern könnte sich Deutschland im Hinblick auf eine Neuregelung orientieren?

Im Kommissionsbericht sind ganz viele Länder genannt, die andere Wege gehen als Deutschland. Deutschland ist eines der wenigen Länder, die das Ganze noch im Strafgesetzbuch geregelt haben. 

Frankreich hat stattdessen jetzt das Recht auf den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankert. Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass man es auch in die europäischen Verträge mit aufnehmen soll. Auch in Deutschland ist es jetzt an der Zeit, eine neue Bewertung vorzunehmen

Wäre das umso wichtiger als Zeichen der selbsternannten Fortschrittskoalition, wenn man sich anguckt, wie in Ländern mit rechtsgerichteten Regierungen mit diesem Thema umgegangen wird?

Auf jeden Fall. Wenn wir in die US-Bundesstaaten schauen, die jetzt ganz strenge Abbruchvorschriften installiert haben, oder nach Polen, nach Ungarn, ist es als Zeichen für Frauen ganz wichtig, die restriktive Handhabung, die wir in Deutschland haben, hinter uns zu lassen. Denn überall da, wo Rechte erstarken, fallen zuerst die Frauenrechte. 

Autor*in
Jonas Jordan
Jonas Jordan

ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo

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