Schuldenbremse: Was die Experten-Kommission leisten soll
Die Bundesregierung will die Schuldenbremse reformieren. Vorschläge soll eine Expert*innenkommission machen, die am Donnerstag ihre Arbeit aufgenommen hat. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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Grundgesetzänderung im Blick: Die Bundesregierung will die Schuldenbremse verändern. Eine Expert*innenkommission erarbeitet nun Vorschläge.
Was ist die Schuldenbremse?
Auch wenn sich der Begriff selbst dort nicht findet, sind die Inhalte der Schuldenbremse in Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes geregelt. Sie begrenzen die Schuldenaufnahme des Bundes auf jährlich 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. So soll verhindert werden, dass Deutschland mehr Geld ausgibt als es durch Steuern einnimmt. Eine Zusatzklausel erlaubt höhere Schulden im Falle „einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ und bei Naturkatastrophen. Im Frühjahr nahm der Bundestag zudem Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse weitgehend aus.
Warum soll die Schuldenbremse reformiert werden?
Zwar sorgt die Schuldenbremse für annähernd ausgeglichene Staatshaushalte, doch das geht zunehmend zu Lasten von Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Landes. Die SPD drängt deshalb schon seit längerem auf eine grundlegende Reform der Schuldenbremse, um mehr Investitionen in Klimaschutz und Infrastruktur zu ermöglichen. Im Gegensatz zu einer „blinden“ Schuldenbremse, die Investitionen ausklammert, soll die „sehende Schuldenbremse“ Investitionen von den strengen Schuldenvorgaben ausnehmen, um Wachstum und Wohlstand zu fördern.
Welche Aufgabe hat die Expert*innenkommission zur Modernisierung der Schuldenbremse?
Die Expert*innenkommission soll einen Vorschlag entwickeln, wie die Schuldenbremse so verändert werden kann, dass dauerhaft zusätzliche Investitionen möglich werden. „Wir brauchen eine kluge Modernisierung der Schuldenbremse, die beides sicherstellt: dauerhafte Handlungsspielräume für Investitionen und die Begrenzung der Schuldenlast“, gab Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die Richtung vor. „Gerade im Interesse künftiger Generationen müssen wir in die Zukunftsfähigkeit, wirtschaftliche Stärke und Sicherheit investieren und gleichzeitig solide öffentliche Finanzen sicherstellen.“
Wer gehört der Expert*innenkommission an?
In der Kommission sind 15 Frauen und Männer aus unterschiedlichen Fachbereichen vertreten, etwa der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung, Sebastian Dullien, Philippa Sigl-Glöckner, Geschäftsführerin des Thinktanks „Dezernat Zukunft“, oder die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“ Monika Schnitzer. Den gemeinsamen Vorsitz haben der frühere niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), der ehemalige niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) und der ehemalige Bildungsstaatssekretär Stefan Müller (CSU).
Bis wann soll die Kommission ihre Ergebnisse vorlegen?
Der Zeitplan ist ambitioniert. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU vereinbart, die „Gesetzgebung bis Ende 2025 abschließen“ zu wollen. Die Vorschläge der Kommission müssten dementsprechend schon in den kommenden Wochen vorliegen.
Wer entscheidet am Ende über eine Reform der Schuldenbremse?
Das macht der Bundestag. Da hierfür das Grundgesetz geändert werden muss, brauchen die Regierungsfraktionen auch die Zustimmung von Grünen und Linken, um die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen. Anschließen muss auch noch der Bundesrat zustimmen, ebenfalls mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.
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