Inland

Luftsicherheitsgesetz: Wie sich Deutschland gegen Drohnen wehren will

Fast täglich werden in Deutschland Drohnen in der Nähe von Flughäfen oder über Industrieanlagen gesichtet. Die Bundesregierung hat nun festgelegt, wie Drohnen künftig abgewehrt werden sollen – auch mit Waffengewalt.

von Kai Doering · 21. November 2025
Ein blaues Schild an einem Maschendrahtzaun verkündet ein Drohnenverbot am Frankfurter Flugahfen. Im Hintergrund ist ein Lufthansa-Flugzeug zu sehen.

Drohnenverbotsschild am Frankfurter Flughafen: Künftig darf die Bundeswehr gefährliche Drohnen abschießen.

Am Abend des 1. November ging am Berliner Flughafen gar nichts mehr. Flugzeuge konnten nicht starten, ankommende Maschinen wurde zu anderen Airports umgeleitet. Der Grund: In der Nähe des BER war eine Drohne gesichtet worden. Zwei Tage später erging es dem Bremer Flughafen genauso. Auch hier war eine Drohne der Grund dafür, dass der Flugbetrieb kurzfristig eingestellt wurde.

530 Drohnen allein im ersten Quartal 2025

Die Sichtung von Drohnen in der Nähe von Einrichtungen der „kritischen Infrastruktur“, also von Flughäfen, Industrieeinrichtungen oder militärischen Anlangen, nimmt seit Jahren zu. Mit Beginn des Kriegs in der Ukraine wurde ein neuer Höhepunkt erreicht. Nach Aussage des CDU-Politikers Roderich Kiesewetter in einem Phoenix-Interview wurden allein zwischen Januar und März dieses Jahres rund 530 Drohnen mit möglicher russischer Herkunft über kritischer Infrastruktur in Deutschland gesichtet. Die Deutsche Flugsicherung meldete bis Ende August 144 Zwischenfälle an Flughäfen. Die Drohnen können zur Spionage und Sabotage eingesetzt werden.

Bereits die Bundesregierung von Olaf Scholz (SPD) hatte deshalb eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht. Beschlossen wurde die Reform vor der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar aber nicht mehr. Die neue Bundesregierung hat nun einen neuen Anlauf genommen, um Drohnen künftig abwehren zu können.

Wer soll künftig für die Drohnenabwehr zuständig sein?

Verantwortlich bleibt auch wie bisher die Polizei. Sie ist laut Grundgesetz für die innere Sicherheit zuständig. Dazu gehört auch die Sicherung des Luftraums. Allerdings verfügt die Polizei nicht immer über die notwendige Ausstattung und die Fähigkeiten, um Drohnen abzuwehren.

Wie wird die Polizei bei der Drohnenabwehr unterstützt?

Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sollen die Polizeibehörden der Bundesländer zum einen besser für die Abwehr von Drohnen ausgestattet werden. Zum anderen sollen sie auch die Bundeswehr leichter um Unterstützung bitten können, über das Mittel der „Amtshilfe“. Nach den Erfahrungen der Nazi-Diktatur sind dem Einsatz der Bundeswehr im Innern enge Grenzen gesetzt. Dieser erfolgt nur im Fall von Katastrophen, etwa bei Überschwemmungen. Das Mittel der Amtshilfe wird mit der Reform des Luftsicherheitsgesetzes nun ausgeweitet.

Darf die Bundeswehr künftig auch Drohnen direkt abschießen?

Ja, das soll möglich sein, allerdings nur, um „eine akute Bedrohungslage“ zu entschärfen, wenn also Menschenleben auf dem Spiel stehen oder kritische Infrastruktur direkt gefährdet ist.

Was ändert sich sonst noch?

Da Drohnen schnell auftauchen und meist auch wieder verschwinden, sollen Entscheidungswege deutlich beschleunigt werden. Künftig entscheidet das Verteidigungsministerium und nicht mehr der Verteidigungsminister als Person, ob die Bundeswehr zur Drohnenabwehr eingesetzt wird. Die bisher notwendige Absprache mit dem Bundesinnenministerium entfällt.

Wie bewertet die SPD den Gesetzentwurf?

Positiv, was auch daran liegen dürfte, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) weitestgehend den Gesetzentwurf seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser (SPD) übernommen hat. „Der Gesetzentwurf ist in Anbetracht der erhöhten Bedrohungslage aus Russland zu begrüßen“, sagt die für Innenpolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede und kündigt an: „Wir werden diesen nun zügig im parlamentarischen Verfahren beraten.“

Reicht die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zur Drohnenabwehr aus?

Hier gehen die Meinungen auseinander. Mit dem Gesetzentwurf wird zwar erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für die Abwehr von Drohnen geschaffen, aber manche Experten sind der Auffassung, dass für einen effektiven Schutz die Änderung des Grundgesetzes notwendig ist. Dieses untersagt bisher den allgemeinen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Das sei nicht mehr zeitgemäß, kritisierte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), im „Deutschlandfunk“ die Regelung, „weil es diese Trennung von innerer und äußerer Bedrohung auch nicht mehr gibt“. Für eine Änderung des Grundgesetzes sieht allerdings auch Röwekamp zurzeit nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit.

Was ist über die Gesetzesänderung hinaus zur Drohnenabwehr in Deutschland geplant?

Unabhängig von der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes werden die größeren Flughäfen in Deutschland zurzeit mit Systemen zur Drohnenabwehr ausgestattet. Die acht verkehrsreichsten Standorte mit einem Aufkommen von mindestens sieben Millionen Passagieren oder mindestens 200.000 Tonnen Fracht pro Jahr sollen Einrichtungen zum Aufspüren und der Abwehr von Drohnen erhalten. Zuständig für den Betrieb ist hier die Bundespolizei.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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Gespeichert von Armin Christ (nicht überprüft) am Fr., 21.11.2025 - 15:11

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Bisher fehlt jeglicher Beweis daß eine russische Drphne, in Putins Auftrag, jemals den deutschen Luftraum gefährddet hätte aber machen wir so weiter und machen den Menschen Angst, denn Leute die Angst haben lassen sich leichter regieren. Das sahen wir ja auch bei COVID schon.
Allerdings widerspricht ein solches Konzept der traditionellen emanzipatorischen Linie der aufgeklärten Sozialdemokratie.
Nein zur Wehrpflicht, Nein zu Rüstung und Kriegsgeschrei.

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