Inland

Lohngerechtigkeit: Warum Deutschland bei der Umsetzung hinterherhinkt

8. März 2026 00:00:00
Frauen verdienen hierzulande weiter weniger als Männer. Bis Juni muss Deutschland neue Regeln für mehr Transparenz beim Gehalt umsetzen. SPD-Politikerin Jasmina Hostert erklärt, warum das dringend notwendig ist und sich die Bundesregierung beeilen sollte.
Gender Pay Gap: Frauen verdienen in Deutschland immer noch weniger als Männer.

Seit dem Jahr 2006 verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligungen wegen des Geschlechts.

Der Internationale Frauentag rückt wie jedes Jahr die Ungleichheit der Geschlechter in den Fokus. Der Equal Pay Day am 27. Februar hat mal wieder gezeigt: Frauen verdienen in Deutschland immer noch deutlich weniger als Männer. Die Bundesregierung will die Lohnungleichheit bekämpfen und für mehr Transparenz sorgen. Dafür soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die Unternehmen unter anderem zu Auskunft über die Gehaltsstruktur verpflichtet. Allerdings hat Deutschland dafür nur bis Juni Zeit. Jasmina Hostert, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt den Stand der Dinge.

Wieso verdienen Frauen immer noch weniger als Männer?

Das sind strukturelle Probleme. Viele Frauen arbeiten in Deutschland noch immer in sogenannten Frauenberufen, etwa in der Kinderbetreuung, der Grundschulbildung oder der Pflege. Diese Berufe wurden zwar in den letzten Jahren aufgewertet, bieten aber weiterhin niedrigere Gehälter als viele andere Branchen. 

Außerdem stecken viele Frauen in der Teilzeitfalle oder arbeiten in Minijobs, in denen oft nur Mindestlohn gezahlt wird. So entsteht die Gehaltslücke von rund 16 Prozent. Selbst wenn man nur gleichwertige Arbeit vergleicht, bleibt ein Unterschied von etwa sechs Prozent – der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap.

Seit 2006 verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligungen wegen des Geschlechts. Betroffene haben Anspruch auf Schadensersatz. 2017 wurde das Entgeltstransparenzgesetz eingeführt, Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf Auskunft zum Gehalt. Betriebe sind außerdem verpflichtet, Ungleichbehandlung zu prüfen. Wieso reichen diese Maßnahmen nicht aus, um Lohngerechtigkeit herzustellen?

Ein Problem ist, dass der Auskunftsanspruch bisher nur für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen gilt. Umfragen zeigen, dass ihn tatsächlich nur ein kleiner Teil der Beschäftigten nutzt. In Deutschland gibt es nach wie vor eine kulturelle Zurückhaltung, wenn es um Gehälter geht. Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer*innen möglicherweise befürchten, benachteiligt zu werden, wenn sie aktiv nach den Gehältern fragen.

Das Entgelttransparenzgesetz soll nun an die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz angepasst werden, die 2023 verabschiedet wurde. Wieso ist das notwendig?

Der Gender Pay Gap ist hierzulande in den vergangenen Jahren zwar leicht gesunken, liegt aber über dem EU-Durchschnitt von knapp elf Prozent. Die EU-Richtlinie soll Unternehmen stärker verpflichten. Bisher liegt die Verantwortung vor allem bei den Beschäftigten, mögliche Ansprüche einzuklagen. Künftig könnten Unternehmen zum Beispiel stichprobenartig überprüft werden, ob sie für gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlen. Ich denke, das würde deutlich mehr bewirken.

Jasmina Hostert 

Jasmina Hostert ist frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Sie ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und unter anderem Mitglied im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie im Innenausschuss.

Jasmina Hostert ist frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Was beinhaltet die EU-Entgelttransparenzrichtlinie noch?

Wie bei allen EU-Richtlinien legt die EU Ziele und Mindeststandards fest. Die Mitgliedstaaten müssen diese in nationales Recht umsetzen, haben aber Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung. 

Neben Berichtspflichten und Auskunftsansprüchen auch für kleinere Unternehmen könnten Arbeitgeber*innen zukünftig verpflichtet werden, schon im Einstellungsverfahren transparent über die Gehaltsstufen zu informieren. Ihnen könnte untersagt werden, die oder den Bewerber*in nach dem vorherigen Gehalt zu fragen. Wird eine Ungleichbehandlung aufgedeckt, könnte die Beweislast künftig beim Arbeitgeber liegen, der nachweisen müsste, dass es sich nicht um eine Diskriminierung handelt.

Und wie ist der Stand mit der Umsetzung in Deutschland?

Im November hat eine Kommission Vorschläge an Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) übergeben, wie eine Berichtspflicht für Unternehmen und Auskunftsansprüche bürokratiearm umgesetzt werden könnten. Eigentlich sollte das Gesetzgebungsverfahren Anfang des Jahres beginnen, noch ist das nicht passiert. Wir warten dringend auf den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium, damit wir im Gesetzesverfahren vorankommen. Deutschland hat bis zum 7. Juni 2026 Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Was passiert, wenn eine Umsetzung bis Juni nicht gelingt?

Das wäre katastrophal, weil es einfach richtig und wichtig ist, dass wir endlich gleiche Löhne für Männer und Frauen schaffen. Setzen wir die Richtlinie nicht fristgerecht um, könnten auf Deutschland hohe Strafzahlungen zukommen, und das sind dann auch Steuergelder, die darauf verwendet werden. 

Reicht Transparenz Ihrer Meinung nach aus, um Lohngerechtigkeit herzustellen?

Es ist ein wichtiger Hebel, allerdings müssen wir auch die Infrastruktur und den Rechtsanspruch auf Betreuung ausbauen, um Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen – knapp die Hälfte aller berufstätigen Frauen arbeitet hierzulande in Teilzeit, oft weil Betreuungslösungen fehlen. Die SPD sorgt seit Jahren mit dafür, dass der Bund massiv in den Ausbau von Kitas und den Ganztag in der Grundschule investiert, um hier mehr Betreuungsplätze zu ermöglichen.

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