Indexmieten: So will Stefanie Hubig Mieter besser schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Mieter*innen besser schützen und legt dafür ein umfassendes Mietenpaket vor. Kernpunkt ist eine Deckelung von Indexmieten. Wir erklären die wichtigsten Details.
Thomas Trutschel/photothek.net
Stefanie Hubig will den hohen Anstieg von Indexmieten verhindern.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Mieter*innen stärker schützen. Nach der Verlängerung der Mietpreisbremse hat sie einen Gesetzentwurf für ein Mietenpaket vorgelegt, das spätestens Anfang 2027 in Kraft treten soll. Darin geht es unter anderem um Indexmieten. Was genau ist geplant?
Was sind Indexmieten?
Indexmieten sind Mietverträge, bei denen sich die Miete automatisch an die Inflationrate anpasst, genauer gesagt an den Verbraucherpreisindex (VPI). Steigt die Inflation, steigt auch die Miete entsprechend – und Mieter*innen müssen nicht erst zustimmen. Andere Mieterhöhungen zum Beispiel nach Renovierungsarbeiten sind dafür in der Regel ausgeschlossen.
Aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) unter 5.000 Befragten ging zuletzt hervor, dass 2,6 Prozent der Mietverträge in Deutschland Indexmieten sind. Allerdings werden besonders viele Neubauten über Indexmieten vermietet: Die Quote liegt hier laut der Studie bei neun Prozent.
Was will Stefanie Hubig ändern?
Stefanie Hubig (SPD) will den jährlichen Indexmieten‑Anstieg auf maximal 3,5 Prozent deckeln. Das soll sowohl für neue, als auch bestehende Verträge gelten. Hubig sagte den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR), die Indexmieten seien in den letzten Jahren stark gestiegen. „Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen.“
Ergänzend dazu will sie auch die Regeln für möblierte Wohnungen und Kurzzeitverträge verschärfen.
Was ist für möbilierte Wohnungen geplant?
Möblierte Wohnungen werden oft teurer vermietet als unmöblierte Wohnungen. Allerdings bleibt oft unklar, wie viel höher die Miete durch die Möblierung wird. Hubig fordert daher, dass bei Mietverträgen künftig klarer ausgewiesen wird, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist. Für vollmöblierte Wohnungen sollen Vermieter*innen eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen dürfen.
Hubig will auch einführen, dass Vermieter*innen Modernisierungskosten bis 20.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren umlegen können, statt wie bislang maximal 10.000 Euro.
Was ist für Kurzzeitmietverträge geplant?
Kurzzeitmieten, oder auch Zwischenmieten, unterliegen nicht der Mietpreisbremse, die verhindert, dass die Miete bei Neuvermietungen in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt um mehr als zehn Prozent gegenüber der ortsüblichen Miete ansteigen kann. Die Landesregierungen legen fest, für welche Gebiete die Mietpreisebremse gilt.
Weil Kurzzeitmieten meist ausgeschlossen sind, sind sie wesentlich teurer. Außerdem stehen kurzzeitig vermiete Wohnungen oft nicht dem regulären Mietmarkt zur Verfügung. Dadurch entstehen ein knappes Angebot an Wohnraum und somit steigende Preise. Hubig will Kurzzeitmietverträge auf sechs Monate begrenzen. Laufen sie länger, soll die reguläre Mietpreisbremse greifen. Die Mietpreisbremse wurde in diesem Sommer bis Ende 2029 verlängert.
Was plant Hubig mit Blick auf Mietschulden?
Wer Mietschulden hat, kann theoretisch gekündigt werden – es sei denn, er gleicht seine Mietschulden im Rahmen der gesetzlichen Schonfrist von zwei Monaten aus. Diese Möglichkeit gilt nur einmal in zwei Jahren. Hubig möchte das ausweiten und eine Regelung einführen, nach der sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung unwirksam werden, wenn Mietschulden nachträglich ausgeglichen werden.
Welche Reaktionen gibt es auf Hubigs Pläne?
Der Eigentümerverband „Haus & Grund“ bezeichnet den Vorstoß als unfair gegenüber Vermieter*innen und kritisiert Einschränkungen der Vertragsfreiheit. Es gehe zu weit, dass private Vermieter*innen die Mietzahlungen vorstrecken müssten, wenn Mieter*innen nicht zahlen, und dafür nicht kündigen dürfen. Der Deutsche Mieterbund befürwortet den Vorstoß gegen höhere Indexmieten, findet aber die Grenze von 3,5 Prozent pro Jahr zu hoch und fordert ein grundsätzliches Verbot von Indexmieten bei Neu‑ und Wiedervermietungen.
Das Gesetzesvorhaben befindet sich noch in regierungsinterner Abstimmung, muss also noch vom Kabinett auf den Weg gebracht werden und dann von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die Maßnahmen könnten 2027 in Kraft treten.
letztendlich wird kein Weg daran vorbeiführen, Wohnungseigentum und Grund - und Boden zu verstaatlichen und für alle eine Vermögensgrenze zu bestimmen. Wer mehr hat, muss alles abgeben an den Staat.