Inland

Gesetzentwurf: So sollen die Geheimdienste kontrolliert werden

12. August 2026 10:59:31
Die Bundesregierung will die Kontrolle der Geheimdienste bündeln. Dafür soll der „Unabhängige Kontrollrat“ massiv gestärkt werden und Verfassungsschutz und BND künftig „gerichtsähnlich“ kontrollieren. Nun muss der Bundestag noch zustimmen.
Symbolbild: Eine Lupe liegt auf einem schwarz-rot-goldenen Untergrund und einem Bundesadler, auf dem das Wort "Reform" steht

Unter der Lupe: Die Überwachung der deutschen Geheimdienste soll vereinheitlicht werden.

Die Bundesregierung will eine Geheimdienstkontrolle aus einer Hand schaffen. Der bereits bestehende Unabhängige Kontrollrat (UKR) soll deshalb aufgewertet werden und künftig neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zuständig sein. Die Reform der Geheimdienstkontrolle ist an diesem Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht worden.

Reform von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz

Geheimdienstkontrolle aus einer Hand heißt vor allem, dass der UKR die Aufgaben der bisherigen G-10-Kommission des Bundestags mit übernehmen soll, die aufgelöst wird. Sie war bisher für die Kontrolle von Eingriffen in die Telekommunikationsfreiheit nach Grundgesetz-Artikel 10 zuständig. Außerdem soll der UKR die Aufgaben der Datenschutz-Kontrolle von der Datenschutzbeauftragten erhalten. Daneben soll aber das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags bestehen bleiben.

Die Neuordnung der Geheimdienstkontrolle ist Teil der Reform von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschlossen. Der 691-seitige Referentenentwurf war Anfang Juli veröffentlicht worden.

Was sich bei Überwachungsmaßnahmen ändert

Der UKR soll künftig viele Grundrechtseingriffe des Bundesamts für Verfassungsschutz vorab genehmigen müssen. Das gilt wie bisher für die Telefon- und E-Mail-Überwachung. Das gilt auch für die neuen Verfassungsschutz-Kompetenzen der Online-Durchsuchung von Computern und des heimlichen Eindringens in Privatwohnungen. Außerdem sollen erstmals auch manche V-Leute-Einsätze vorab genehmigt werden müssen, etwa wenn sie länger als sechs Monate dauern.

Der UKR prüft dabei, ob die Grundrechtseingriffe verhältnismäßig sind und ob die gesetzlichen Vorgaben, etwa zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung oder zum Schutz von Pfarrer*inen und Strafverteidiger*innen eingehalten werden. Der Verfassungsschutz darf erst dann mit der Überwachung beginnen, wenn der UKR grünes Licht gegeben hat. Nur bei Gefahr im Verzug kann der Verfassungsschutz sofort mit der Überwachung starten, muss aber abbrechen, wenn der UKR nicht binnen vier Tagen zustimmt.

Viele Maßnahmen müssen weiter genehmigt werden

Beim BND müssen viele Maßnahmen gegen Einzelpersonen ebenfalls vorab vom UKR genehmigt werden. Zudem ist beim BND dessen „strategische“ Filterung und Auswertung der Telekommunikation anhand von bestimmten Nummern oder Suchbegriffen genehmigungspflichtig. Dies gilt für den Internetverkehr im Ausland, aber auch zwischen Deutschland und dem Ausland.

Außerdem sollen sich ab 2029 Einzelpersonen an den UKR wenden können, wenn sie vermuten, dass die Geheimdienste ihre Rechte verletzten.

Der UKR ist ein unabhängiges gerichtsähnliches Gremium, das ausschließlich aus Jurist*innen besteht. Sie werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags mit Mehrheit gewählt. Es ist also möglich, dass im UKR nur regierungsnahe Jurist*innen sitzen. Trotz des enormen Aufgabenzuwachses des UKR, der bisher nur für die Auslandsaufklärung des BND zuständig war, soll die Zahl der UKR-Mitglieder lediglich von sechs auf acht steigen. Sechs der acht Mitglieder müssen dabei Bundesrichter sein. Der UKR wird daher auch als „gerichtsähnlich“ bezeichnet.

Die Geheimdienstkontrolle soll effizienter werden

Neben der Vorab-Rechtmäßigkeitskontrolle geheimdienstlicher Maßnahmen kann der UKR auch anlasslos andere Fragen untersuchen. Hierfür muss er allerdings ein zwei-jähriges Prüfprogramm beschließen, das den Nachrichtendiensten vorab mitzuteilen ist. Bei seiner Kontrolltätigkeit haben die UKR-Mitglieder freien Zugang zu den Dienststellen und Computern der beiden Nachrichtendienste. Diese müssen auch Unterlagen herausgeben und Fragen beantworten.

Die Konzentration der Geheimdienstkontrolle beim UKR soll einerseit die bisherige Zersplitterung auf viele Gremien beenden und die Kontrolle dadurch effizienter machen. Doch auch die Nachrichtendienste sehen Vorteile, wenn ihre Informationen künftig durch weniger Hände gehen.

Unabhängiger Kontrollrat mit eigenem Gesetz

Mit dieser Reform soll der UKR erstmal ein eigenes Gesetz erhalten, das UKR-Gesetz. Bisher war der UKR im BND-Gesetz geregelt. Der UKR-Vorgänger namens „Unabhängiges Gremium“ (UG) war 2017 nach den Enthüllungen von Edward Snowdon eingerichtet worden. Damals wurde deutlich, dass nicht nur der US-Geheimdienst NSA Massenüberwachung im Ausland betreibt, sondern auch der deutsche BND. Dies wurde anschließend gesetzlich geregelt und das UG als Kontrollgremium installiert.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im BND-Urteil 2020 anerkannte, dass auch Ausländer*innen im Ausland durch deutsche Grundrechte gegen Maßnahmen deutscher Geheimdienste geschützt sind, wurde die BND-Kontrolle deutlich aufgewertet. Das eher zahnlose drei-köpfige UG wurde 2021 durch den sechs-köpfigen UKR mit erweiterten Kompetenzen ersetzt.

Der UKR fiel dann erstmal durch interne Streitereien und Rücktritte auf. Auf den Vorwurf, dass der UKR zu BND-freundlich agiere, sagte dessen Vorsitzender Josef Hoch, schon die bloße Existenz der Kontrollbehörde führe zu Präzision und Beschränkung beim BND, so dass kaum Anträge abgelehnt werden müssen.

Protest der Bundesdatenschutzbeauftragten

Gegen die Aufwertung des UKR protestierte bisher vor allem die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Sie hält die Verlagerung der Datenschutzaufsicht über BfV und BND von ihrer Behörde zum UKR für einen „schwerwiegenden Fehler“. Doch schon bisher war ihre Position schwach. Der BND verweigerte teilweise Einsicht in Unterlagen, dagegen klagte Specht-Riemenschneider erfolglos; das Bundesverwaltungsgericht entschied im März, dass sie gar kein Klagerecht hat.

Das Parlamentarische Kontrollgremium, das vom Bundestag gewählt wird, soll neben dem UKR bestehen bleiben. Das Kontrollgremiumgesetz wird in der anstehenden Reform nicht geändert. Derzeit ist die Legitimation des neun-köpfigen PKGr allerdings stark eingeschränkt, weil ihm nur ein Mitglied der Opposition angehört, der Grüne Konstantin von Notz.

Zwar haben AfD und Linke auch Anspruch auf Sitze, doch die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag wählt einfach keine Mitglieder aus diesen Fraktionen, so dass drei Sitze freibleiben. Daran wird sich wohl auch nichts ändern, weil das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag bei der Ausgrenzung der Opposition weitgehend freie Hand lässt.

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Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Do., 13.08.2026 - 09:02

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denn mit den neuen Möglichkeiten und Befugnissen wird es uns endlich gelingen, die für ein erfolgreiches Verbotsverfahren der AfD notwendigen Beweismittel zu (be-) schaffen. Es wird nun auch langsam Zeit, dies mal mal mit Nachdruck zu betreiben, ehe es zu spät ist. Die Verfassungsschutzbehörden werden dann endlich die Mittel haben, die zum Schutz der Verfassung benötigt werden. Eine gute Sache.

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