Entlastungsgesetz, Azubi-Mindestlohn, mehr Hartz IV: Was sich 2020 ändert
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Zum Start in das neue Jahr 2020 wird der Mindestlohn am 1. Januar von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben. Den höheren Mindestlohn erhalten alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hierzu zählen auch Minijobber oder Rentner. Aber auch in vielen Branchen steigen die Branchen-Mindestlöhne zum 1. Januar 2020 an. Davon betroffen sind beispielsweise das Gebäudereinigerhandwerk und die Pflegeberufe.
Arbeitslosenversicherung
Bereits seit 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Seit dem 1. Januar 2020 wird der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert. Musste bisher eine erforderliche Mindestversicherungszeit von zwölf Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren bzw. 24 Monaten nachgewiesen werden, gilt künftig eine erweiterte Rahmenfrist von 30 Monaten.
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Schätzungsweise 275.000 Menschen werden vom Angehörigen-Entlastungsgesetz profitieren, das ebenfalls zum 1. Januar in Karft getreten ist: Unterhaltspflichtige Angehörige von Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, werden künftig erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten herangezogen.
Zwei Beispielrechnungen des Bundesarbeitsministeriums machen die Entlastung der Angehörigen deutlich: Zahlte bisher eine alleinstehende Tochter mit einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro aus Erwerbsarbeit, Steuerklasse I, für den Unterhalt ihrer 80-jährigen Mutter, die vollstationär Leistungen der Hilfe zur Pflege erhält, bis zu 585 Euro im Monat, fällt dieser Betrag künftig weg. Auch für den verheirateten Vater eines im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Kindes mit einem Bruttolohn von 60.000 Euro, Steuerklasse III, wird künftig der Betrag von 488 Euro für ein weiteres Kind, das vollstationär Leistungen zur Hilfe zur Pflege erhält, vollständig entfallen.
Grundsicherung, Erwerbsminderung, Teilhabe
Sowohl in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als auch in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gelten neue Regelbedarfe. Zum 1. Januar in Kraft tritt zudem ein Gesetz über Leistungsverbesserung bei Erwerbsminderung und durch die dritte Reformstufe des Bundesteilhabgesetzes erhalten Menschen mit Behinderungen mehr Unterstützung vom Sozialamt. Ausführliche Informationen hierzu unter www.bmas.de.
Azubi-Mindestlohn
Für alle Berufsausbildungen, die ab 1. Januar 2020 begonnen werden, schreibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Mindestausbildungsvergütung (MAV) in Höhe von zunächst 515 Euro vor, die auch für außerbetriebliche Ausbildungen gilt. Bis zum Jahr 2023 wird der Azubi-Mindestlohn schrittweise angehoben (2021: 550 Euro; 2022: 585 Euro; 2023: 620 Euro). Ausführliche Informationen hierzu auf den Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes unter www.dgb.de.
Starke-Familien-Gesetz
Kinder und Familien mit niedrigen Einkommen können 2020 mit mehr staatlichen Leistungen rechnen. Zwar trat das sogenannte Starke-Familien-Gesetz bereits im Juli 2019 in Kraft, es wird aber in einem zweiten Schritt zum 1. Januar 2020 erweitert.
Zum einen entfallen beim Kinderzuschlag die oberen Einkommensgrenzen. So können auch Familien mit etwas höheren Einkommen einen Kinderzuschlag beziehen. Zum anderen wird das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, dabei nur noch zu 45 Prozent angerechnet, statt wie bisher zu 50 Prozent.
Unterhaltsvorschuss
Erhöht werden auch die Sätze zum Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten. Ab Januar steigt der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis fünf Jahren um 15 Euro auf bis zu 165 Euro. Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren steigt der Unterhaltsvorschuss künftig um 18 Euro auf bis zu 220 Euro und für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren liegt er bei bis zu 293 Euro, statt wie bisher bei bis zu 272 Euro. Mehr Informationen hierzu auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums unter: www.bmfsfj.de
Kinderfreibetrag
Nachdem das Kindergeld bereits am 1. Juli 2019 auf 204 Euro angehoben worden ist, steigt zum Jahresbedinn 2020 der Kinderfreibetrag um 192 Euro auf 7.812 Euro. Eltern erhalten - je nach Einkommen - entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer.
Klimaschutz
Seit Neujahr ist das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Kraft. Nicht nur werden Bahnfahrten günstiger und Flugtickets teurer. Was das Gesetz noch an Änderungen bringt: Klimaschutzgesetz – Was schon ab Januar 2020 gilt
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.