Elterngeld, Kitas, Schulen: Was der Koalitionsvertrag für Familien verspricht
Mehr Geld für Erziehung, für Kitas und Krippen: SPD und Union haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt „Familien in den Mittelpunkt“ zu stellen. So zumindest lautet der Anspruch. Diese Änderungen sind geplant.
Ute Grabowsky/photothek.de
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD will Familien in den Mittelpunkt stellen.
Die mögliche neue Bundesregierung aus SPD und Union will für ein „gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ sorgen, die „gleichberechtigte Teilhabe von Frauen“ stärken und Seniorinnen und Senioren unterstützen. So die selbst gesetzten Ziele. Was laut Koalitionsvertrag geplant ist:
Das Elterngeld soll steigen
Elterngeld
Laut Koalitionsvertrag soll das Elterngeld mehr als bisher Anreize für „mehr Partnerschaftlichkeit“ schaffen, indem die Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes geändert wird. Diese Idee stammt aus dem Wahlprogramm der SPD. Darin strebte die Partei eine Erhöhung der Gesamtzahl der Elterngeldmonate von derzeit 14 auf insgesamt 18 Monate an, unter der Voraussetzung, dass jedes Elternteil mindestens sechs Monate Elterngeld in Anspruch nimmt. Ziel ist, dass Väter so immerhin sechs Monate Elternzeit nehmen können. Nach der derzeitigen Regelung stehen Eltern gemeinsam insgesamt 14 Monate Elterngeld zu. Dabei gilt, dass ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen kann. Wie die Aufteilung der Monate in Zukunft gestaltet werden soll, steht nicht im Koalitionsvertrag.
Allerdings sollen der Mindestbetrag von derzeit 300 Euro und der Höchstbetrag von derzeit 1.800 Euro des Elterngeldes „spürbar“ angehoben werden. Das bedeutet, dass diese Lohnersatzleistung steigen wird. Auch sollen die Einkommensgrenzen für den Bezug des Elterngeldes wieder steigen, nachdem sie in der Ampel-Koalition gesenkt wurden. Für Geburten ab dem 1. April 2025 können danach Eltern ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro kein Elterngeld erhalten. Künftig könnten demnach besserverdienende Familien wieder Anspruch auf Elterngeld haben, allerdings ist im Vertrag keine genaue Höhe genannt.
Neu ist, dass künftig auch Pflegeeltern Elterngeld beantragen können.
Startchancen-Programm für Kitas
Mehr Kitas
Geplant ist, in die frühkindliche Bildung zu investieren, „denn die Basis des Bildungserfolgs wird bereits in Krippen und Kitas gelegt“, heißt es im Koalitionsvertrag. Investiert werden soll in Ausstattung und Digitalisierung, aber auch in mehr Sprachförderung, um mehr Chancengerechtigkeit zu erreichen. Zu diesem Zweck soll auch das Startchancen-Programm, das bislang nur für Schulen vorgesehen war, auf Kitas ausgeweitet werden. Mit diesem Programm, ursprünglich eine Idee der SPD und Teil des Koalitionsvertrags der Ampel, fließen schon jetzt und in den kommenden Jahren rund 20 Milliarden Euro in ausgewählte Schulen, die einen hohen Anteil benachteiligter Schülerinnen und Schüler haben.
Bessere Schulen
Zunächst einmal gilt, dass aus dem bereits beschlossenen 500 Milliarden Euro an Sondervermögen für die Infrastruktur auch Geld in den Ausbau von Kitas und Schulen fließen soll. Das bereits existierende Startchancen-Programm soll auf mehr Schulen ausgeweitet, die Ganztagsbetreuung in den Grundschulen ausgebaut werden. Zudem sieht der Koalitionsvertrag vor, dass alle Kinder mit Anspruch auf das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein kostenloses Mittagessen in Kita und Schule auch erhalten.
Angepasst: Kinderfreibeträge und Kindergeld
Kindergeld
Die Entlastungswirkung von Kinderfreibeträgen und dem ausgezahlten Kindergeld soll verringert werden. Derzeit profitieren höhere Einkommen mehr vom Freibetrag als vom Kindergeld, da der Kinderfreibetrag das zu versteuernde Einkommen deutlich mehr mindert. Das will die mögliche Koalition dadurch ändern, dass bei jeder Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt.
Neu ist, dass künftig für Alleinerziehende das Kindergeld nur hälftig auf de Unterhaltsvorschuss angerechnnet wird.
Teilhabe-App
Neu ist auch der Plan, Kindern über eine „Teilhabe-App“ einen Zugang zu schulischen Angeboten und Sport- oder Kultur- und sonstigen Freizeitangeboten zu ermöglichen. Eine ähnliche Idee gab es bereits mit dem KulturPass. Damit wurde Jugendlichen im Alter von 18 Jahren ein Guthaben für Bücher, Konzert- oder Kinobesuche geschenkt.
Mehr BAföG und „WG-Garantie“
„WG-Garantie“
Auch die von den Jusos geforderte „WG-Garantie“ für Auszubildende und Studierende hat es in den Koalitionsvertrag geschafft. Diese Garantie soll die Kosten für ein WG-Zimmer für Studierende und Auszubildende bei 400 Euro deckeln, so die Forderung. Im Koalitionsprgramm will man dieses Ziel durch zusätzliche Investitionen in Junges Wohnen erreichen.
BAföG
Die Unterstützung von Auszubildenden soll modernisiert werden. Klar ist bereits, die Wohnkostenpauschale zum Wintersemester 2026/27 einmalig auf 440 Euro pro Monat zu erhöhen. Auch soll der Grundbedarf für Studierende in zwei Schritten (hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29) dauerhaft an das Grundsicherungsniveau angepasst werden.
Was für Familien noch wichtig ist
Mutterschutz für Selbstständige
Für Selbstständige will die neue mögliche Regierung analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einen Mutterschutz einführen.
Pflege von Angehörigen
Auch dies ist eine Idee aus dem Wahlprogramm der SPD. Ursprünglich ging es darum, Beschäftigten, die für einen längeren Zeitraum die Pflege von Angehörigen übernehmen, eine Ersatzleistung vergleichbar mit dem Elterngeld zu zahlen. Die Einführung eines Familienpflegegeldes soll laut Koalitionsvertrag „überprüft“, Freistellungsansprüche sollen flexibler gemacht und der Kreis der Angehörigen erweitert werden.
Mietpreisbremse
Die mögliche Koalition aus SPD und Union will die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten für vier Jahre verlängern und den sozialen Wohnungsbau ausbauen, damit es mehr bezahlbare Wohnungen gibt. Hier, wie auch beim Erhalt des Deutschlandtickets konnte sich die SPD durchsetzen.
Deutschlandticket
„Das Deutschlandticket wird über 2025 hinaus fortgesetzt. Dabei wird der Anteil der Nutzerfinanzierung ab 2029 schrittweise und sozialverträglich erhöht“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Aktuelle Entwicklungen zur Bundestagswahl und den Koalitionsverhandlungen gibt es zum Nachlesen in unserem Newsticker.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.